| Nr. 415/08

zu TOP 23: Priorität für Qualitätssicherung beim Versandhandel von Arzneimitteln

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Seit dem 01. Januar 2004 – nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung – ist Versandhandel mit Arzneimitteln möglich, wenn dieser von einer öffentlichen Apotheke erfolgt. Zu neuen Vertriebsformen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Bestell- und Abholservice für apothekenpflichtige Arzneimittel in Drogeriemärkten in Zusammenarbeit mit einer Apotheke, die Versandhandel mit Arzneimitteln betreibt, zulässig ist. Auch bei weiteren Vertriebsformen, die sich aus dem Versandhandel entwickeln, ist die versendende Apotheke für die Beratung des Kunden und die korrekte Auslieferung verantwortlich. Das liest sich gut, ist aber in der Praxis schwer umsetzbar.

Dazu kommt, dass durch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2008 (BVerG 3 C 27/07) höchstrichterlicher entschieden wurde, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland für das Sammeln von Rezepten und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel an Patientinnen und Patienten die Dienste von Gewerbetreibenden (z.B. Drogeriemärkten, Videotheken, Tankstellen usw.) in Anspruch nehmen dürfen. Dies bedeutet faktisch eine Ausweitung des Versandhandels mit Arzneimitteln, deren Umfang gegenwärtig überhaupt noch nicht absehbar ist.

Die Freistaaten Sachsen und Bayern haben am 01. August 2008 einen Bundesratsantrag den „Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß“ eingebracht, was bedeutet, den Versandhandel gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Dezember 2003 (C-322/01) mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.
Über diesen Antrag – der auch die Unterstützung meiner Fraktion findet – soll noch vor Weihnachten entschieden werden.
Unabhängig von dieser ausstehenden Entscheidung ist es jedoch für uns wichtig, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch jegliche Vertriebsform denselben Qualitätssicherungsstandards unterworfen wird, wie die Abgabe über die Präsenzapotheken. Eine qualifizierte Beratung und Betreuung bei jeder Form der Abgabe von Arzneimitteln muss gewährleistet sein.

Das Internet ist Einfallstor für Arzneimittelfälschung. Wer einmal einen Blick auf die Information des Bundesgesundheitsministeriums unter www.bmgs.bund.de angeworfen hat, wird mit den Warnungen vor möglichen Arzneimittelfälschungen und unsoliden Anbietern konfrontiert. Wir dürfen die Beratungskompetenz der Apotheker nicht den Geschäftemachern überlassen!
Arzneimittelvertrieb ist Vertrauenssache und muss es auch bleiben – auch für den Personenkreis, der nicht in der Lage ist, alles zu hinterfragen und unseriöse Angebote von seriösen zu unterscheiden!

Während die Apotheker weiterhin an die umfassenden Anforderungen der Apothekenverordnung gebunden sind – z.B. Vorhaltung von Laboren und Räumlichkeiten für den Nachtdienst, Mindestgröße der Betriebsräume –, sollen diese offenbar für Pick-up-Stationen nicht gelten. Dies hätte – und da schließe ich mich dem Bundestagskollegen Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU) an – eine ungerechtfertigte, verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Präsenzapotheken zur Folge. Wir dürfen nicht zulassen, dass durch die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über Pick-up-Stationen bei Drogeriemärkten, Tankstellen etc. die besondere Ware „Arzneimittel“ Konsumgütern wie Rasierschaum oder Reinigungsmitteln gleichgestellt wird. Damit wird insbesondere der Gebrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel in den Augen der Verbraucher verharmlost.

Ein Dorn im Auge sind mir die Bonuspunkte beim Kauf von Arzneimitteln. Wer hier von Kundenbindung als Mittel zum Zweck spricht, darf nicht außer Acht lassen, dass alle auf Rezept erworbenen Arzneimittel zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen und gewährte Vergünstigungen an Einzelne daher nicht gerechtfertigt sind. Außerdem verleitet diese Vorgehensweise dazu, mehr Arzneimittel als nötig zu verbrauchen. Laut Pressemitteilung der TK in Kiel wurden in Schleswig-Holstein in den ersten neun Monaten des Jahres 631 Mio. Euro für Arzneimittelversorgung ausgegeben, das sind 8 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Mit unserem Antrag fordern wir mehr Verbraucherschutz! Auch wenn ein großer Teil der Verbraucher in erster Linie die Kostenersparnis bei der Beschaffung von Arzneimitteln im Auge hat, müssen wir auch denen gerecht werden, die auf eine kompetente Beratung angewiesen sind. Qualitätssicherung zum Schutz der Verbraucher muss an erster Stelle stehen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern