| Nr. 219/07
zu TOP 22: Hilfen an den Bedürfnissen der Betroffenen ausrichten
Es gilt das gesprochene Wort
Zum 01.01.2007 ist das Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII in Kraft getreten, das insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe aus einer Hand gewährleisten soll. Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr davon abhängig sein, wer die Kostenträger sind, sondern von den Bedürfnissen der Betroffenen. An dieser Stelle will ich noch einmal deutlich machen, dass dieses Gesetz keine Kleinigkeiten regelt, sondern hier werden ganz konkret die Aufgaben des Landes auf die Kommunen übertragen, mit den dazu gehörigen Mitteln.
Der Bericht zeigt auf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulungen über die grundsätzlichen Themen und Verfahrensabläufe informiert und weitergebildet worden sind.
Bei der Übergabe der Akten und der Verantwortlichkeiten weist der Bericht aus, dass offenbar die Zusammenarbeit der Kommunen und des Ministeriums sehr gut geklappt hat, auch noch nach dem 1. Januar standen die Mitarbeiter des Ministeriums den kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite, so dass im Sinne der Betroffenen gehandelt werden konnte. Dafür meinen herzlichen Dank an beide Seiten.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind seit dem 1.Januar umfassend für die Abschlüsse von Leistungsvereinbarungen zuständig. Zu den ihnen ohnehin zugeordneten Zuständigkeiten wurden ihnen auch die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen für die übrigen rund voll- und teilstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und 36 Kindertagesstätten mit heilpädagogischen Kleingruppen sowie 176 Kindertagesstätten mit integrativen Gruppen übertragen.
Die Kreise und kreisfreien Städte haben Arbeitsgruppen gebildet in denen sie eng zusammenarbeiten wollen und gemeinsame Steuerungsinstrumente koordinieren wollen. Die Kreise in Form einer Koordinierungsstelle die in Rendsburg mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichsten Fachrichtungen besetzt ist. Und die kreisfreien Städte in Form einer „Arbeitsgruppe überregionale Zusammenarbeit und Abstimmung im Rahmen des SGB XII.“ Das ist alles sehr löblich, doch alles was laut Bericht in diesen Arbeitsgruppen geleistet wird sollte von allen zusammen im gemeinsamen Ausschuss geleistet werden, unter anderem mit der langfristigen Zielsetzung, die bisher sehr unterschiedlichen Leistungen der Eingliederungshilfe landesweit einheitlicher zu gestalten.
Lange Verhandlungen um die finanzielle Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes standen dem bisher im Wege, getrieben von der Sorge, dass die Kreise und kreisfreien Städte stärker in die finanzielle Verantwortung für die Eingliederungshilfe genommen werden, da sie nach wie vor der Kostenträger für die ambulanten Hilfen sind und auch für die Hilfeplanung zuständig sind.
Es ging unter anderem um die erhöhten Personalkosten für eine Hilfeplanung, die die Bedürfnisse des behinderten Menschen in den Mittelpunkt stellt oder auch die allgemein zu erwartende Kostensteigerung in diesem Bereich.
Dazu hat es mehrere intensive Verhandlungsrunden gegeben, an denen auch die Staatskanzlei sowie das Innen- und das Finanzministerium beteiligt waren. Dabei wurde über die Finanzierung der umsteuerungsbedingten Kostenzuwächse bei der ambulanten Hilfe erzielt. Die kommunale Seite akzeptierte unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Sozialhilfeabrechnungen das die im Ausführungsgesetz ausgewiesenen Beträge auskömmlich sind und ein Betrag zu Finanzierung der umsteuerungsbedingten Kostenzuwächse bei der ambulanten Hilfe zur Verfügung steht. Es steht also der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses aus Landessicht nichts mehr im Wege. Dennoch wollen die Kommunen mit dem Verweis auf noch offene finanzielle Risiken diesen Vertrag nicht unterzeichnen.
Ich will es ganz deutlich formulieren: Ein Ausführungsgesetz ist keine Vereinbarung, die man einhalten kann oder auch nicht, sondern hier wird die Umsetzung eines Gesetzes erwartet, insbesondere dann wenn sich alle einig sind, dass die finanziellen Gegebenheiten als ausreichend anerkannt werden. Es wird ohnehin unumgänglich sein den gemeinsamen Ausschuss zu bilden, da es zu seinen zentralen Aufgaben gehört, die Finanzierung der den Kommunen übertragenen Aufgaben transparent und verteilungsgerecht zu organisieren.
Ich appelliere daher an die Kommunen nicht länger zu zögern und den Vertrag zu unterschreiben. Vielleicht wird es in Zukunft ja auch irgendwann noch mal gelungen sein auch die Träger und die Betroffenenverbände in die Arbeit des gemeinsamen Ausschusses zu integrieren. Das würde ich mir im Interesse der Betroffenen jedenfalls wünschen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel