| Nr. 323/07

zu TOP 22: Bäuerliche Familien dürfen nicht bloßgestellt werden

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift dem vor, was möglicherweise von der Europäischen Union in absehbarer Zeit durch Rechtsverordnung umgesetzt wird. Damit kommt auf die Landwirtschaft etwas zu, was in der Auswirkung höchst problematisch ist.

Die geforderte „Transparenz“ führt nicht zu einer bloßen Kenntnisnahme, sondern zu Neiddiskussionen, die völlig überflüssig sind. Betroffen sind nicht Heuschrecken oder Konzerne, sondern bäuerliche Familienbetriebe.

Familien also, die sich künftig gegenüber Nachbarn, Berufskollegen und Verbänden für ihre EU-Mittel rechtfertigen müssen. Welche Vorteile in dieser Form und mit diesen möglichen Auswirkungen liegen sollen, bleibt mir völlig verschlossen. Ich habe noch nie gehört, dass die Zuwendungen aus öffentlichen Kassen etwa an Sozialhilfeempfänger „transparent“ gemacht werden sollen. Damit will ich nicht Prämienzahlungen an bäuerliche Familien und Bezüge aus Sozialhilfekassen gleichsetzen, die Lebenssituation ist völlig anders, aber der Vergleich drängt sich dennoch auf. Hier wie dort handelt es sich überwiegend um Familien, die betroffen sind.

Es stellt sich daher die Frage, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veranlasst, bäuerliche Familien so schnell wie möglich öffentlich bloßzustellen und in eine Rechtfertigungssituation zu bringen. Aber vielleicht ist gerade das gewollt.

Wir haben ein Landesdatenschutzgesetz und damit den Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Solange diese Schutzrechte Bestand haben, wird es keine „Transparenz“ im Sinne der Antragsteller geben. Wir werden nicht zulassen, dass bäuerliche Familien von Rechten, die allen anderen Bürgern zustehen, ausgenommen werden.

Anders sieht die Situation aus, wenn die Europäische Union eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt. Vorher werden wir jedoch nicht einen Schritt vom geltenden Recht abrücken.

Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir daher ab.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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