Schulabschluss | | Nr. 091/16

zu TOP 22: Wir wollen, daß jeder Schulabgänger einen Abschluss bekommt

Es gilt das gesprochene Wort
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Ich möchten Ihnen zu Beginn meiner Rede mit einigen Zahlen verdeutlichen, warum wir heute diesen Antrag gestellt haben: Laut Datenbank des Statistischem Bundesamtes haben im Schuljahr 2013/14 fast 47.000 Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Schule ohne einen anerkannten Schulabschluss verlassen.

In Schleswig-Holstein waren das rund 2.300 Schülerinnen und Schüler.
Bei circa 30.000 Schulabgängern in Schleswig-Holstein sind das fast acht Prozent dieses Schuljahrgangs. Davon sind 5 Prozent Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Das dramatische hinter den Zahlen ist, dass diese jungen Menschen es besonders schwer haben werden einen Berufsschulabschluss zu erzielen. Sie verlassen die Schule ohne Aussicht auf eine berufliche Perspektive bzw. mit nur sehr geringen Anschluss- und Teilhabechancen im beruflichen Bereich. Laut Berufsbildungsbericht 2015 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liegt die Ungelerntenquote der 20- bis 29-Jährigen bei 52,1 Prozent. Das sind Zahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir uns nicht zufrieden geben können.

Mir ist klar und wir alle wissen natürlich, dass es bereits jetzt unterschiedliche Möglichkeiten gibt, den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nachträglich zu erwerben.

Unsere berufsbildenden Schulen bieten vielen Jugendlichen dazu die Chance. Ebenso besteht für Schülerinnen und Schülern, deren schulische Leistungen erkennen lassen, dass sie Schwierigkeiten beim Erreichen dieses Schulabschlusses haben, die Option, in einer flexiblen Übergangsphase auf ihn vorbereitet zu werden. Hier können sie die achte und neunte Jahrgangsstufe in drei Jahren durchlaufen. Erste Erfolge zur Reduzierung des Anteils junger Erwachsener ohne einen Schulabschluss konnten damit schon erzielt werden. Und das ist auch gut so!

Auf der anderen Seite werden nicht alle Schülerinnen und Schüler – trotz intensiver Bemühungen – in der Lage sein, das Niveau der KMK-vereinbarten Bildungsstandards für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen. Dennoch verfügen sie über Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie oft zu einer Berufsausbildung befähigen und die gesellschaftlich anerkannt gehören.

Ebenso verlassen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule ohne einen anerkannten Abschluss. Sie erhalten mit Erreichen der für sie festgelegten Ziele ihres Förderplans den Abschluss des Förderzentrums zum Beispiel mit dem Schwerpunkt Lernen. Oder anders ausgedrückt: sie erhalten ein Zeugnis, das bundesweit maximal als Teilnahmebestätigung gewertet wird. In der Schulstatistik werden sie aber als Schulabbrecher gewertet, mit dem Makel es nicht geschafft zu haben. Und ich bin der Auffassung, dass ist ihnen nicht fair gegenüber und dass haben sie nicht verdient.

Mit unserem Antrag möchten wir diesen jungen Menschen die Möglichkeit geben, optimistisch in die Zukunft zu blicken – mit einer Chance auf dem Arbeitsmarkt. Ein Schulabschluss erleichtert nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe, sondern stärkt auch das Selbstwertgefühl jedes einzelnen.

Unser Vorschlag sieht daher vor, dass wir den betroffenen Schülerinnen und Schülern einen anerkannten Schulabschluss geben. Aus ihm soll hervorgehen, inwieweit von den Anforderungen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses abgewichen bzw. an welchen Stellen der Lehrplan individuell angepasst wurde. Das sorgt für Klarheit bei den Schülerinnen und Schülern und auch die zukünftigen Arbeitgeber können nachvollziehen, wo die Stärken ihres Gegenübers liegen. Wissen wir doch alle, wie wichtig es im Arbeitsleben genommen wird, was nicht im Zeugnis steht, schreiben wir die vorhandenen Stärke doch also hinein. Damit erleichtern wir diesen jungen Menschen den Weg in eine Ausbildung und damit in eine positive Zukunft.

Wir sind entscheidungsfähig, sonst hätten wir den Antrag nicht gestellt. Wir sind aber auch gern bereit, das Anliegen im Ausschuss zu vertiefen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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