| Nr. Nr .031/09

zu TOP 22 und 26: Weitere Verbesserungen bei der beruflichen Bildung sind notwendig

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Nachdem das „Jahr der beruflichen Bildung“ mit einer Vielzahl von Veranstaltungen abgeschlossen wurde, gilt es ein Resümee zu ziehen, das auch durch eine Vielzahl von Gesprächen und Informationsbesuchen der CDU-Landtagsfraktion an beruflichen Schulen entstanden ist.

Den Focus im letzten Jahr auf die berufliche Bildung zu legen, war richtig und hat dazu geführt, dass sie und die Leistung ihrer Akteure auch in der Öffentlichkeit mehr Anerkennung erfahren haben.
Aber, es gibt immer noch etwas zu verbessern. Das System der beruflichen Bildung ist kein statisches, sondern ein offenes, transparentes und durchlässiges System, das immer auch für gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen offen ist. Es ist zudem abhängig von der Bundes- und Landesgesetzgebung, von den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Betriebe und zunehmend auch von europäischen Regelungen wie dem „Qualifikationsrahmen“.

Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Es kann nicht sein, dass sich die Einstufung der deutschen beruflichen Bildungsgänge in den europäischen Qualifikationsrahmen allein nach der Bewertung der erreichten schulischen Abschlüsse ausrichtet, wie es sich momentan der Fall ist. Die Kompetenzen die im beruflichen System erreicht werden, müssen ihre Entsprechung im nationalen und damit auch im europäischen Bewertungsrahmen finden. Viele berufliche Ausbildungsgänge, die in Deutschland im beruflichen Bildungssystem absolviert werden, werden in anderen europäischen Ländern nicht besser, aber akademisch, d. h. in einer Fachhochschule abgeleistet und deshalb im europäischen Qualifikationsrahmen höher bewertet. Das darf unter Berücksichtigung der europaweiten Anerkennung des deutschen Ausbildungssystems nicht sein. Hier bedarf es entsprechender höherer Einstufungen. Ein weiteres Beispiel: Der deutsche „Meister“ (leider nur in Deutschland bekannt) mit seiner umfassenden technischen betriebswirtschaftlichen und personalführenden Ausbildung entspricht im Wesentlichen dem europäischen Ausbildungsgang zum „Bachelor Professional“. Die Anerkennung als Bachelor aber bleibt ihm in Deutschland verwehrt. Hier müssen entsprechende Anerkennungsregelungen her.

Wir wollen auch, dass die berufliche Ausbildung so offen gestaltet wird, dass ein einmal gewählter Weg nicht in eine Sackgasse führt. Was nützt es dem Ausgebildeten zum Speiseeisverkäufer oder zum Zweiradmechaniker, wenn er kein Speiseeis mehr verkaufen kann oder plötzlich ein Fahrzeug mit vier Rädern reparieren soll. Deshalb ist eine solide Grundausbildung in einem Berufsfeld notwendig, um auch später noch andere Wege einschlagen zu können. Ich fordere von dieser Seite die Tarifparteien, aber auch die Bundesregierung als Verordnungsgeber auf, die Ausbildungsberufe so zu ordnen, dass die Ausbildung in einem einmal gewählten Beruf nicht zur Einbahnstraße für den Auszubildenden wird. Eine frühe Spezialisierung lehnen wir als CDU ab. Wir befinden uns damit in großer Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Innovationskreises Berufliche Bildung, der seine Stellungnahmen im letzten Jahr veröffentlicht hat.

Wie bereits in mehreren CDU-Anträgen – auch aus der letzten Legislaturperiode belegt, fordern wir auch weiterhin eine Ausweitung der zweijährigen Ausbildungsgänge, um gezielt gerade schwächeren Auszubildenden einen Berufsabschluss mit einer späteren Weiterqualifikation zu ermöglichen. Der 2-jährige Ausbildungsgang zum Kfz-Servicemechaniker ist ein gutes Beispiel für den Bedarf und die Notwendigkeit, in technisch immer anspruchsvolleren Berufsfeldern auch für geringer qualifizierte Schulabgänger eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

Unabhängig von den Bemühungen der Landesregierung, jedem Schüler eine entsprechende Berufseinstiegsbefähigung zukommen zu lassem, die wir sehr begrüßen, halten wir es für wünschenswert, dass sich die regionalen Akteure (Ministerien, Arbeitsverwaltung und Unternehmen) an einen Tisch setzen, um gemeinsam Konzepte zu entwickeln, die darauf abzielen, mehr Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz vorzubereiten und diesen zur Verfügung zu stellen. Das Land S-H stellte 2006 nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung rd. 80 Mio. € für die Integration dieser Jugendlichen den berufl. Schulen zur Verfügung, weitere 13 Mio. wurden für andere Förderprogramme ausgegeben, ganz abgesehen von dem personellen Einsatz der Ausbildungsaquisiteure der Wirtschaft, denen an dieser Stelle unserer besonderer Dank gilt. Es steht also für diesen Bereich eine Unmenge Geld zur Verfügung, das nur sinnvoll eingesetzt werden kann, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen. Besondere Probleme stellen in diesem Rahmen auch die Jugendlichen dar, die nach Beendigung ihrer Schulzeit keinen Ausbildungsplatz bekommen und bis November auf der Straße rumgammeln, bevor sie in ausbildungsvorbereitende Maßnahmen aufgenommen werden können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

Last but not least: Ohne Lehrer ist keine duale Ausbildung möglich. Nicht nur in der Elektro- und Metalltechnik gibt es kaum noch Berufsschullehrer. Auch im Bereich der Agrarwirtschaft, der Gastronomie, im Pflegebereich aber auch im Bereich der Sozialpädagogik mangelt es zunehmend an Berufsschullehrern. Die Absolventen aber besonders im Metall- und Elektrobereich gehen zurzeit gegen Null, obwohl ein Ersatzbedarf von 40-50 Lehrerinnen und Lehrer für die ausscheidenden Lehrkräfte besteht. Deshalb muss auf Quer- und Seiteneinsteiger gesetzt werden. Für diesen Beruf müssen Anreize geschaffen werden. Die paar, die bei uns studieren und deren Ausbildung in Schule und Hochschule dem Land Schleswig-Holstein und dem Steuerzahler viel Geld gekostet hat, dürfen nicht auch noch von anderen Bundesländern durch schnelleren Zugriff und durch bessere und erleichterte Einstellungsbedingungen abgeworben werden. Vorschläge hierzu finden Sie in unserem Antrag. Für weitere Vorschläge sind wir offen. Zu prüfen ist auch, ob die KapazitätsVO von 2004 gerade auch für Berufsschullehrer in Mangelfächern zu überprüfen ist. Wenn es keine Laufbahnbewerber z.B. für den Elektro- und Metallbereich, für den Agrarbereich aber auch für andere Berufszweige gibt, nützt es den Berufsschulen wenig, wenn sie mit Laufbahnbewerbern aus anderen Fachrichtungen selbst bei hervorragender Bewertung mit Haupt- und Realschullehrern versorgt werden. Gerade bei Berufsschullehrern ist die Fachlichkeit von besonderer Bedeutung. Bei allen grundsätzlichen Bedenken auch laufbahnrechtlicher Art ist eine flexiblere Handhabung der KapazitätsVO bis hin zu einer zeitlich befristeten Aussetzung notwendig. Bayern und BW machen uns das vor. Warum hält Schleswig-Holstein an den starren Regelungen fest? Wir dürfen uns nicht ins Abseits manövrieren lassen.

Es gibt viel zu tun, packen wir es an. Sollte dieser Antrag die Zustimmung des Landtages finden, erwarten wir zu Beginn des nächsten Jahres einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen.

Ihren Antrag, Herr Hentschel, werden wir ablehnen, nicht nur weil er fast wörtlich eine Wiederholung Ihres Antrages vom Februar 2008 (Drs. 16/1869) darstellt, sondern auch, weil sich an unseren Argumenten, nachzulesen im Parlamentsprotokoll vom Februar 2008, nichts geändert hat. Die Mehrheit des Landtages hat auch mit den Stimmen der FDP Ihren Antrag bereits damals abgelehnt.
Ich bitte um Zustimmung für den Antrag von CDU und SPD.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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