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zu TOP 21 und 61: Der Bund ist gefordert
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Wissenschaftsminister Jost de Jager hat seinen Bericht zu den Vorschlägen der Landesregierung zur Finanzierung der 10 % des Bruttoinlandsproduktes für Bildung und Forschung bis 2015 vorgelegt.
Wir haben bereits im letzten Jahr über diese Zielsetzung gesprochen. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass es unserem Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen und einem „Adventskaffee“ bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verdanken ist, dass der Bund seinen Anteil zur Finanzierung dieses Ziels vervierfacht hat.
Der Bericht des Ministers macht aber auch deutlich, vor welcher finanziellen Situation Schleswig-Holstein steht:
Der Haushalt ist überschuldet
Die Steuereinnahmen brechen weg
Und ab 2020 darf das Land keine neuen Schulden mehr machen
Es wird uns große Mühen abverlangen, angesichts dieser Situation die Finanzierung sicherzustellen. Wir sprechen hier über zusätzliche Mittel in Höhe von 180 bis 190 Mio. € jährlich!
Wir werden die zugesagten 80 Mio. € jährlich aus dem Länderfinanzausgleich zur Haushaltkonsolidierung nur erhalten, wenn wir in Schleswig-Holstein das Sparen lernen. In solchen Zeiten ist es unredlich, Mehrausgaben zu versprechen. Egal für welchen Bereich. Darüber hinaus legt der Bund im Augenblick vermehrt eigene Programme auf, an denen sich die Länder beteiligen müssen. Beispielsweise die an sich sinnvolle BaföG-Erhöhung. Allein diese führt aber dazu, dass wir in unseren finanziellen Handlungsspielräumen weiter eingeschränkt werden.
Darum ist der Bund hier auch gefordert. Die Länder brauchen Entlastungen. Zum Beispiel in Form von erhöhten Zuweisungen aus der Mehrwertsteuer. Diese Mittel müssen auch dort eingesetzt werden können, wo sie regional besonders stark benötigt werden. Die weiteren Beratungen, insbesondere des Doppelhaushaltes 2011/2012, werden zeigen, wo die Oppositionsfraktionen die Spielräume sehen, um das 10 %-Ziel aus ihrer Sicht zu erreichen. Es geht nicht mehr darum, ob wir dafür an anderer Stelle streichen, sondern wo wir streichen und in welcher Höhe.
Ich hoffe insbesondere, dass die Grünen inzwischen auf dem Boden der Realität angekommen sind. Die Forderungen aus dem letzten Jahr nach 20 Mrd. € bundesweit für Bildungs- und Forschungsausgaben waren ebenso ambitioniert wie unseriös. Wären wir dieser Forderung nachgekommen, neben den angestrebten 13 Mrd. € wären weitere 7Mrd. € ganz allein zu finanzieren gewesen. Der Bund ist bereit, 6 Mrd. € in den Ländern in Bildung zu investieren. In diesem Zusammenhang erneut über das Kooperationsverbot von Bund und Ländern zu diskutieren, hält meine Fraktion grundsätzlich für richtig. Zwei Dinge sollten wir dabei allerdings beachten:
Es bedarf zunächst einer Abgrenzung der tatsächlichen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder. Wenn ich mich an die Diskussionen zur Föderalismuskommission 1 erinnere, dann schließe ich aus, dass wir dies, wie in Ihrem Antrag gefordert, bis zum Ende dieses Jahres auf den Weg bringen. In dieser Frage sitzen 16 Länder mit unterschiedlichen Interessen mit dem Bund am Tisch. Es bedarf einer Verfassungsänderung im Bund. Bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit wäre aus meiner Sicht zu prüfen, ob die Mittel, die der Bund für die Schulsozialarbeit bereitstellen will, nicht direkt über die Jugendhilfe bei den Kommunen landen könnten. Unsere Schulen benötigen diese Mittel dringend. Ein Kooperationsverbot wäre mir in diesem Fall nicht bekannt.
Ganz allgemein gilt aber auch, nur mehr Geld in Bildung führt nicht automatisch zu besserer Bildung. Viele Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern wie Geborgenheit, Zuwendung und Wertschätzung können wir weder gesetzlich anordnen noch durch Planstellen erkaufen. Wir können es nur vorleben.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Berichtes und des Grünen-Antrages in den Bildungs- und den Finanzausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel