| Nr. 075/09
zu TOP 21 und 39: Landesentwicklungsplan und Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“ sind auf einem guten Weg
Es gilt das gesprochene Wort
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„Mit ihrer Forderung, die Ausweisung zusätzlichen Wohnraumes im Landesentwicklungsplan nicht rückwirkend anzurechnen, stößt die FDP-Landtagsfraktion auf unsere volle Zustimmung. Wir freuen uns, dass der Innenminister vorgeschlagen hat, erst mit Beginn des Jahres 2010 die Bebauungsgrößen anzurechnen und zudem diese nicht mit 8 bzw. 13 %, sondern mit 10 bzw. 15 %“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka am 25. Februar 2009 in der Debatte des Landtages.
Die Kurskorrekturen des Innenministers zum Landesentwicklungsplan verdienten Lob. Dies gelte zudem zum Beispiel auch für die Rückkehr zu bedarfsgerechten Gewerbeentwicklungen in kleinen Dörfern, die Aufnahme weiterer Landesentwicklungsachsen und zusätzliche Impulse für den Tourismus.
Auch der Raumordnungsbericht „Zentralörtliches System“ verdiene Anerkennung. Kalinka: „Ein gründlicher, Argumente wägender Bericht. Das Zentralörtliche System hat sich bewährt, es soll langfristig gesichert und bestehen bleiben. Die Landesregierung schlägt keine Abstufungen vor, dies ist besonders hervorzuheben.“
Auch wenn nicht alle Wünsche nach Aufstufungen erfüllt worden seien, so gebe es doch zumeist positive „Fingerzeige“ in dem Raumordnungsbericht. Dies gelte vor allem auch für strukturschwächere Regionen.
Kalinka: „Es ist jedem frei gestellt, in den nächsten Jahren andere Akzente vorzuschlagen oder vorzunehmen. Der Bericht ist aber eine ordentliche Grundlage für die weitere Entwicklung in Schleswig-Holstein. Insgesamt ist festzustellen: Der Landesentwicklungsplan und der Raumordnungsbericht sind auf gutem Wege.“
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Max Schmachtenberg
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