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zu TOP 21 und 22: Das Thema ist nur für die LINKEN neu
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Fraktion „Die Linke“ stellt zwei Anträge zur Zukunft der Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe – einen Berichtsantrag und eine inhaltliche Entschließung. Mit dem Entschließungsantrag wünscht die Links-Fraktion, dass die Landesregierung eine öffentliche Diskussion über die Justizvollzugsanstalten organisieren soll. Wenn man dies liest, dann staunt man schon ein wenig. Man fragt sich, wo die Abgeordneten der Linken in den letzten Monaten waren. Es kann doch niemandem entgangen sein, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen eine öffentliche, kritische und wirklich schwierige Diskussion über die Justizvollzugsanstalten geführt haben! Wir haben im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse doch wirklich zäh um jede Position gerungen! Und auch der Landtag hat am Ende, nämlich am 15. Dezember 2010, einen Beschluss zu den Justizvollzugsanstalten gefasst! Die Diskussion, die die Linken jetzt einfordern, läuft seit langem.
Auch wenn es mich natürlich freut, dass die Linken Vertrauen in die Regierung setzen und sie bitten, eine öffentliche Diskussion für sie zu organisieren, so finde ich dies als Abgeordnete doch ein wenig merkwürdig. Es steht doch nicht nur die Regierung längst im Kontakt mit den Betroffenen. Auch wir Abgeordneten können dies und tun dies ebenfalls. Abgeordnete der CDU-Fraktion haben z.B. schon im März 2010 Gespräche mit Gewerkschaftsvertretern zur JVA Flensburg geführt. Denn die Forderung des Landesrechnungshofs nach einer Schließung der kleinen Anstalten war schließlich nichts Neues, sie bewegt die Menschen schon seit längerem. Und z.B. im Oktober 2010 haben CDU-Abgeordnete die Justizvollzugsanstalten in Itzehoe und in Flensburg besucht und dort ebenfalls mit vielen Betroffenen gesprochen – mit Richtern, Anwälten, Mitarbeitern und mit vielen weiteren Menschen.
Das Thema ist also nicht so neu, als dass die Linken es erst jetzt entdecken müssen. Ich zumindest habe auch erst in der letzten Landtagssitzung dazu gesagt, dass wir mit unserem Begleitbeschluss zum Haushalt im Dezember 2010 doch eine gewisse Erwartung verbunden haben: Nämlich, dass auch die finanziellen Auswirkungen zu einer Schließung der kleinen Justizvollzugsanstalten noch einmal genauer dargelegt werden müssen.
Der Zweite Antrag der Linken ist ein mündlicher Berichtsantrag. Er stammt vom 08. März 2011. Heute haben wir den 23. März. Hätten die Linken eine kleine Anfrage gestellt, hätten Sie die erbetenen Informationen schon heute, und sogar schriftlich. Nur – meine Damen und Herren von der Fraktion die Linke – bitte beachten sie auch das Schreiben des Justizministers in dem Umdruck 17/1976. Dort können Sie nachlesen, dass die Berechnungen für die Alternativ-Szenarien im Bereich der kleinen Vollzugsanstalten noch laufen. Ihre Anträge sind derzeit wirklich nicht erforderlich.
Die bestehenden Sach- und Finanzzwänge sind allen bekannt. Unser Begleitbeschluss zum Haushalt ist es auch. Neu ist aber, dass sich die Linksfraktion jetzt auch zum Interessenvertreter der Betroffen machen will, obwohl sie am 15. Dezember 2010 im Landtag gegen die Resolution zur JVA Flensburg gestimmt hat. Wenn sie dieses Thema jetzt noch einmal künstlich befeuern wollen, dann machen wir das als CDU-Fraktion auch deshalb nicht mit, weil das unfair gegenüber den Betroffenen wäre. Ihren Berichtsantrag haben wir deshalb abgelehnt. Sie sind herzlich eingeladen, sich an den bereits seit langem laufenden Diskussionen in den Ausschüssen konstruktiv zu beteiligen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel