| Nr. 130/09
zu TOP 21: Sorgsamer Umgang mit Haushaltsmitteln ist weder Selbstfesselung noch Ritual
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der 2. Teil der Föderalismusreform sollte sich mit einer grundlegenden Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern beschäftigen. Man muss ehrlich einräumen: Dieser Versuch ist gescheitert.
Das einzige Kind, welches die Kommission hervorbrachte, ist die so genannte „Schuldenbremse“. Ärgerlich daran ist schon, dass man von einem Schuldenverbot Abstand nahm und das Schuldenmachen nur noch „abbremsen“ will.
Die CDU-Fraktion ist mit allen anderen Fraktionen und Gruppierungen dieses Hauses einig darin, dass ein derartiges Verbot nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für die Länder normiert werden kann. Zu Recht hat unser Landtagspräsident darauf hingewiesen, dass in der Föderalismuskommission verabsäumt wurde, den Ländern eigene steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Können jedoch die Landtage bei den Einnahmen gar nichts bewirken, dann kann ihnen der Bund auch nicht auf der Ausgabenseite restriktive Vorgaben machen. Alles andere liefe – um mit Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung zu sprechen – auf eine „Kastration der Landtage“ hinaus.
Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass die Landesregierung diese einhellige Meinungsbildung des Landtages zur Kenntnis nimmt und sich entsprechend im Bundesrat verhalten wird.
Damit ist natürlich in der Sache noch nichts gesagt. Denn wir alle müssen erkennen, dass die bisherigen verfassungsrechtlichen Hürden, das Schuldenmachen einzugrenzen, vollends gescheitert sind. Die in den 60iger Jahren aufgekommene Vorstellung, wer mehr investiere als er Schulden mache, werde in guten Zeiten die Schulden schon wieder zurück führen, ging völlig an der politischen Wirklichkeit vorbei. Eine derartige Politik des Schuldenmachens kann und darf nicht fortgeführt werden! Es ist unverantwortlich, unseren Kindern und Enkelkindern einen völlig verschuldeten und damit bewegungsunfähigen Staat zu hinterlassen.
Weil Parteiprogramme oder hehre Parlamentsbeschlüsse hier wenig weiter helfen, sind wir der Auffassung, dass die Schuldenbremse in der Tat in der Verfassung, nämlich im höchsten Gesetz des Landes Schleswig-Holstein, normiert werden sollte. Wenn wir unsere Verfassung so ernst nehmen wie es in Sonntagsreden, beispielsweise bei der Einrichtung des Landesverfassungsgerichtes, immer wieder betont wird, dann muss unsere Landesverfassung auch der Ort sein, um eine der wichtigsten politischen Zukunftsfragen zu beantworten.
Es ist deshalb völlig verfehlt, an dieser Stelle von einer „rituellen Selbstfesselung“ zu reden, wie dies der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Stegner, Anfang Januar im Tagesspiegel tat. Abgesehen davon, dass ich bisher keinen eingeübten Ritus von Schuldenvermeidung in Deutschland oder Schleswig-Holstein erkennen kann, diskreditiert eine derartige Aussage die Verfassung und die in ihr enthaltenen Normen in unzulässiger Weise.
Damit wir Biedermann und Brandstifter nicht verwechseln: Nicht derjenige, der das Schuldenmachen verbieten will, zündelt an den Grundfesten unseres Staates, sondern derjenige, der ohne Rücksicht auf das, was nach ihm kommt, weiter Geld ausgeben will, das er schlichtweg nicht hat.
Für den Staat gilt dieselbe Grundregel, die in jeder Familie und jedem Betrieb einzuhalten ist: Man kann nur das ausgeben, was man tatsächlich zur Verfügung hat.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel