Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 623/14

zu TOP 21: Für uns sind verschiedene Modelle denkbar

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Dreißig Jahre nach dem Fall der Mauer ist im Jahre 2019 der Aufbau der neuen Bundesländer nach den Vorstellungen des Gesetzgebers abgeschlossen. Der Solidarpakt, der die finanzielle Unterstützung des Bundes für die neuen Länder regelt, läuft deshalb 2019 aus.

Der Solidaritätszuschlag ist hingegen etwas ganz anderes: Er ist eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer, die zeitlich unbefristet erhoben wird und deren Einnahmen nicht zweckgebunden sind.

Die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 8. September 2010 ausdrücklich bestätigt. Könnte man nun das Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 zum Anlass nehmen, um den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, wie es die FDP in ihrem Antrag zwar nicht formuliert, aber wohl gemeint hat?

Nun meine Damen und Herren, wir haben gestern in der Haushaltsdebatte festgestellt, dass wir allein in Schleswig-Holstein einen fast fünf Milliarden großen Investitionsstau vor uns herschieben. Außerdem trägt Schleswig-Holstein schwer an der Last von fast 27 Milliarden Euro aufgelaufenen Schulden.

Wenn man sich allein die Zahlen für Schleswig-Holstein anschaut, dann wird klar, dass es bundesweit nicht gelingen wird, den Sanierungsstau und die Altschulden abzubauen und gleichzeitig die Bürger mit einer Senkung der Steuer- und Abgabensätze zu entlasten.

Als Union haben wir uns klar und eindeutig gegen Steuererhöhungen ausgesprochen und haben uns mit dieser Forderung auch in der Koalition mit den Sozialdemokraten durchgesetzt.

Wir wollen aber auch unseren Wohlstand mit einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur sichern und wir wollen endlich mit der Tilgung von Schulden beginnen. Deshalb ist eine Nachfolgeregelung für den Solidaritätszuschlag erforderlich.

Das von uns präferierte Modell eines Altschuldentilgungsfonds sieht vor, die Einnahmen zukünftig direkt für die Tilgung von Altschulden einzusetzen. Die sich dadurch verringernden Zinszahlungen eröffnen dann den Spielraum für mehr Investitionen.

Das ist auch das Modell das die Finanzministerin vertritt und das auch zwischen den finanzpolitischen Sprechern aller Fraktionen dieses Hauses Konsens gewesen wäre, wenn es nicht einen SPD-Fraktionsvorsitzenden gegeben hätte, mit dem eine solche fraktionsübergreifende Beschlussfassung nicht zu machen war.

Auch damals sind Grüne und SSW eingeknickt und haben auf Druck der SPD im Landtag etwas ganz anderes beschlossen, nämlich mit den Einnahmen zukünftig die Zinsen für die Kredite zu bezahlen.

Meine Damen und Herren, wenn die Vereinbarung eines Altschuldentilgungsfonds im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen scheitern sollte, dann deshalb weil Ralf Stegner und Olaf Scholz dafür einen Vorschlag unterbreitet haben, der noch nicht einmal im Konsolidierungsland Schleswig-Holstein konsensfähig war.
Im Rahmen der laufenden Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind wir vor diesem Hintergrund deshalb auch für andere Modelle offen.

So könnten die Einnahmen direkt zu einem Abbau des Investitionsstaus eingesetzt werden, denn unterlassene Sanierung und Altschulden belasten zukünftige Generationen gleichermaßen.

Auch eine Integration des Soli in den Einkommensteuertarif wäre für uns denkbar. Dies setzt allerdings ein großes Entgegenkommend des Bundes gegenüber den Ländern und Kommunen voraus, da er dann die ihm bislang alleine zufließenden Soli-Einnahmen mit ihnen teilen müsste.

Aus unserer Sicht gäbe es dafür zudem eine weitere zwingende Voraussetzung:
Wenn der Einkommensteuertarif angefasst wird, dann darf dieses nur geschehen, wenn gleichzeitig die schleichenden Steuererhöhungen durch die kalte Progression abgebaut werden.

Nach unserem Parteitagsbeschluss vom vergangen Mittwoch soll dazu ein erster Schritt noch in dieser Wahlperiode erfolgen. Eine Einbeziehung des Soli in die Einkommensteuer muss dann 2019 genutzt werden, um dieses fortzusetzen.

Meine Damen und Herren, das alles haben aber nicht wir als Landtag zu entscheiden, selbst der Bundesrat hat da kein Mitspracherecht, denn über das Solidaritätszuschlagsgesetz entscheidet der Bund ganz alleine.

Die Länder sind hier also nicht in der Situation, Forderungen zu stellen, sondern sie sind im Gegenteil auf das Wohlwollen und die Unterstützung des Bundes angewiesen. Wenn der Bund dann miterleben muss, wie die von ihm gewährten Hilfen zum Beispiel bei der BAföG-Übernahme zweckentfremdet werden, dann ist das dafür eine denkbar schlechte Voraussetzung.

Wer wie Sie die BAföG-Millionen nicht wie vorgesehen insbesondere den Hochschulen zukommen lässt, oder noch schlimmer wer wie Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen das Geld überhaupt nicht in Bildung investiert, der verschlechtert die Verhandlungsposition der Länder immens!

Ihre Haushaltspolitik schadet Schleswig-Holstein deshalb gleich doppelt und dreifach: Indem Sie selbst zu wenig für Investitionen und Bildung ausgeben, indem Sie zu viele neue Schulden machen und indem sie sich gegenüber dem Bund nicht an getroffene Absprachen halten und damit die weitere Unterstützung riskieren.

Als CDU-Fraktion sagen wir ganz klar:

1. Wir brauchen eine Nachfolgeregelung für den Solidaritätszuschlag, um mit den daraus erzielten Einnahmen den Investitionsstau und die Altschulden abzubauen.

2. Damit dieses auch auf Länderebene gelingt, wäre es sehr zu begrüßen, wenn der Bund die Länder im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen dabei unterstützt.

3. Bei einer Integration des Soli in die Einkommensteuer muss dies allerdings zwingend mit einem Abbau der Kalten Progression einhergehen.

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