Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 176/09

zu TOP 21: DSL-Ausbau für den ländlichen Raum hat Vorrang

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Wir haben hier ein sehr gutes Beispiel, warum eine Opposition in der parlamentarischen Demokratie wertvoll sein kann. Der Antrag der Grünen behandelt ein Thema, auf das viele wohl angesichts des sperrigen Titels nicht allein gekommen wären. Deshalb möchte ich den Grünen für ihren Antrag danken, weil es im Kern um die Frage geht, wie nutzen wir moderne Technologien, um den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein weiter voranzubringen.

Durch die Umstellung auf die digitale Technik ist es möglich, die bestehenden Frequenzen deutlich effektiver zu nutzen. Ich möchte einen Aspekt besonders betonen: Die zusätzlich frei werdenden Kapazitäten können und müssen für Breitband-Internetverbindungen genutzt werden. Das sind die Segnungen der modernen Technologien und Schleswig-Holstein wird davon profitieren.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem Antrag der Grünen lese ich genau das heraus, was wir in Deutschland einfach nicht brauchen: diese verbissene Technologieskepsis. Sie können doch nicht ernsthaft den dringend notwendigen DSL-Ausbau in Schleswig-Holstein wollen – oder zumindest so tun als ob – und auf der anderen Seite dieses Ziel durch Bedenken konterkarieren. Um es deutlich zu sagen: Auch die Menschen auf dem Land in Schleswig-Holstein haben ein Recht auf schnelle Internetverbindungen und wir sollten alles tun, um die technischen Möglichkeiten für den Ausbau des Breitband-Netzes zu nutzen!

Damit Sie mich hier richtig verstehen. Es geht nicht darum, dass wir gewisse Bedenken nicht ernst nehmen. Aber es kann doch nicht sein, dass wir die Potentiale, die sich durch die so genannte Digitale Dividende eröffnen, einfach verschenken. Es handelt sich laut EU-Kommission immerhin um einen Gegenwert von rund 70 Milliarden Euro für Europa.

Ich sehe es ja in meinem Wahlkreis: Viele Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Regionen haben noch keinen Zugang zum Breitband-Internet. Dabei ist es gerade für die Mittelständler, für die KMU sehr wichtig, über eine schnelle Verbindung zum World Wide Web zu verfügen.
Das Verlegen neuer Kabel ist sehr kostspielig. Über das Konjunkturpaket erhalten wir jetzt zusätzliche Mittel und die CDU-Fraktion wird dafür Sorge tragen, dass auch im Landesentwicklungsplan der weitere Ausbau festgeschrieben wird. Wir brauchen dennoch jede Initiative, jede Chance, die es uns ermöglicht, alternative Zugänge zum schnellen Internet bereitzustellen, insbesondere dort, wo die Verlegung neuer Kabel unwirtschaftlich ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich nochmals ausdrücklich beim Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen bedanken. Er hat Ende April eine Kooperationsvereinbarung mit mehreren Glasfasernetzbetreibern unterzeichnet. Dadurch können wir bestehende Infrastrukturen besser nutzen und Lücken beim Breitbandinternet schließen. Schleswig-Holstein ist damit erneut bundesweit Vorreiter für diese Art der Kooperation.

Kommen wir aber zurück zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung. Ich halte noch einmal fest: Die Neuordnung der Frequenzbereiche hilft Schleswig-Holstein, die flächendeckende Versorgung mit Breitbandtechnologie in absehbarer Zeit zu realisieren. Ich bin der Meinung, die Verordnung sollte möglichst bald verabschiedet werden, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unter der Vorgängerregierung schon viel zu häufig passiert.

Es wird auf politischer Ebene alles getan, so die Zusagen aus Berlin, um Probleme mit Sekundärnutzern der frei werdenden Frequenzbereiche zu verhindern und die von Ihnen befürchteten Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die Bundesregierung wird auf internationaler Ebene initiativ tätig werden, damit alternative Frequenzbereiche für die Sekundärnutzer nach 2015 bereitgestellt werden können. Dann läuft die Verfügung zur sekundären Nutzung aus – die im Übrigen keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit beinhaltet. In der Zwischenzeit managt die Bundesnetzagentur, die als sehr verlässlich gilt, mögliche Störungsquellen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesnetzagentur den Sekundärnutzern schon heute Lücken zwischen den Frequenzkanälen, die für den Rundfunk bestimmt sind, zuweist. Dabei kam es zu keinen wesentlichen Störungen. Bei den wenigen Vorfällen, die sich tatsächlich ereigneten, hat die Bundesnetzagentur umgehend Abhilfe geschafft und sämtliche Probleme gelöst.

Die Befürchtungen der Grünen gegenüber den möglichen, neuen Frequenzbereichen sind aus meiner Sicht deutlich überzogen. Wir müssen Warnungen ernst nehmen und die Interessen aller berücksichtigen. Aber ich bin zuversichtlich, dass sich eine für alle tragfähige Lösung finden wird.
Das gilt im Übrigen auch für die Übernahme der Kosten, die spätestens anfallen, wenn die Sekundärnutzer ab 2015 ihre Ausrüstung umstellen müssen. Es besteht die Möglichkeit, die zukünftigen Nutzer des Frequenzbereiches zwischen 790 und 862 Megahertz – also primär Mobilfunkunternehmen – an diesen Kosten zu beteiligen. Diese Option sollte man nach meinem Dafürhalten prüfen.

Die Versorgung mit Breitband-Internet in ganz Schleswig-Holstein hat für die CDU-Fraktion nach wie vor oberste Priorität. Es bleibt dabei: Wir wollen diese neue Technologie nutzen. Die angesprochenen Bedenken wurden in dem bisherigen Verfahren ausreichend gewürdigt und das Risiko, dass es zu ernsthaften Störungen kommt, als sehr gering eingeschätzt. Daher sehe ich keinen Anlass, für einen weiteren Aufschub zu stimmen und beantrage die Ablehnung des Antrages!

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