| Nr. 036/12

zu TOP 21: Die Verantwortung für den Rückbau liegt bei den Kernkraftbetreibern

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Aufgrund des politischen und gesellschaftlichen Konsenses ist der Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland im vergangenem Jahr deutlich beschleunigt worden. Die letzten deutschen Kernkraftwerke werden nun bis 2022 vom Netz gehen.
Deutschland schafft so schneller den Einstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien und den zügigen Ausstieg aus der Kernenergie.

Die 13. Novelle des Atomgesetzes legt die Grundlagen dafür. Nach dem dreimonatigen Moratorium vom 15.März 2011 sind neben sechs weiteren Blöcken die Kernkraftwerke Brunsbüttel und das bereits abgeschaltete Kraftwerk in Krümmel endgültig vom Netz gegangen. Übrigens sind heute, nach dem Beschluss der christlich-liberalen Koalition auf Bundesebene, vier Kernkraftwerke weniger am Netz als von Rot-Grün jemals vorgesehen.

Trotzdem, da gebe ich Ihnen recht, ergeben sich für die Zukunft und die Zeit nach Abschaltung der Kernreaktoren einige wichtige Fragestellungen. Eine liegt dem Landtag heute mit dem Antrag der Grünen vor. In der Quintessenz geht es darum, ob die Rückstellungen der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ausreichen und wie die Haftung bei einem Zahlungsausfall dieser Betreibergesellschaften geregelt ist. Das ist eine wichtige Frage.

Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben wir bereits der Stellungnahme des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration auf die kleine Anfrage unseres Kollegen Kalinka vom 27.04.2011 entnehmen können, dass die Verantwortung für den Rückbau und die Entsorgung aller radioaktiven Stoffe bei den Betreibergesellschaften der KKWs liegen.

So geht nach derzeitigem Stand aus der Bilanz per 31.12.2010 hervor, dass für die Stilllegung, Rückbau und Entsorgung 1,602 Milliarden Euro für Brunsbüttel und 1,857 Milliarden Euro für Krümmel vorgesehen sind. Diese Bilanzierung erfolgte aus der Zeit vor dem Moratorium und der endgültigen Abschaltung.

Das bedeutet, dass die Betreibergesellschaften ihre Rückstellungen zum 31.12.2011 neu bilanzieren müssen, sodass der Kapitalbedarf für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung gedeckt ist. Das liegt aber zunächst einmal in der Verantwortung der Betreibergesellschaften und nicht der des Staates.

Aus der kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag mit Antwort der Bundesregierung vom 23.11.2011 geht hervor, dass im Falle der Insolvenz nicht nur die „jeweiligen Betreibergesellschaften einstehen müssen, sondern auf Grundlage entsprechender Unternehmensverträge auch die mit ihr verbundenen Unternehmen.“ Die vier Energieversorgungsunternehmen haften derzeit auf Grundlage solcher Unternehmensverträge auch auf Konzernebene.

Das bedeutet, dass zum Beispiel Vattenfall, (die im Übrigen als einziger der großen Vier in Deutschland kein Atomkraftwerk mehr selbst betreiben,) als Muttergesellschaft mithaftet. Wir reden hier von starken Unternehmen mit erheblicher Substanz, die sich nicht nur durch Kernkraftwerke, sondern auch Kohlekraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke oder eine in Zukunft weiter erhebliche steigenden Anzahl von Windkraftanlagen auszeichnen. Außerdem betätitgen sie sich nicht nur auf dem deutschen Markt, sondern sind international vernetzt und solide aufgestellt. Die Gefahr, dass diese Unternehmen nicht in der Lage sind, die vertraglichen Bedingungen einzuhalten, sehe ich nicht.

Gleichwohl werden wir aber auch erst Mitte des Jahres nach Veröffentlichung der neuen Konzernbilanzen per 31.12.2011 sehen, wie sich die Rückstellungen nach dem Atommoratorium darstellen.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie begründen Ihren Antrag, damit im Falle einer Insolvenz der Betreibergesellschaft die Mittel verloren gehen könnten. Trotz der Zeithorizonte von 20 bis 30 Jahren für den Rückbau sehen wir bis zum heutigen Tag keine Anzeichen dafür, dass Vattenfall und auch E.on gleichzeitig ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können werden.

Wir gehen weiter davon aus, dass beide ihre Verträge einhalten werden. Ich danke Ihnen für die wichtige Frage, die sicher viele bewegt. Aber wie ich gezeigt habe, sehe ich, und sieht die Koalition, derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Rückbau der Kernkraftwerke liegt weiter in der Verantwortung der Betreiber. Die Bilanzierungen sind zunächst abzuwarten. Daher beantragen wir die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern