| Nr. 511/14
zu TOP 21: Das Abkommen mit Hamburg ist nur ein erster Schritt
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
123 Frauen aus Hamburg und 162 Frauen aus anderen Bundesländern – das ist das Ergebnis einer „Kleinen Anfrage“ des Kollegen Volker Dornquast (Drs. 18/1933) nach der Frage, wie viele Frauen im Jahr 2013 in den hiesigen Frauenhäusern nicht aus Schleswig-Holstein kamen. Nicht mit eingerechnet wurden dabei die zahlreichen Kinder, die mit ihren Müttern kommen. Im Durchschnitt kann mit einem Kind pro Frau gerechnet werden, und damit verdoppelt sich die zuvor genannte Zahl nochmal. Damit steht fest, dass ein nicht unerheblicher Teil von Frauen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt in schleswig-holsteinischen Frauenhäusern suchen, aus Hamburg und – das hat mich sogar ein wenig erstaunt – noch häufiger aus anderen Bundesländern kommen.
Es freut mich natürlich, dass die Arbeit der schleswig-holsteinischen Frauenhäuser auch länderübergreifend sehr geschätzt wird – haben wir mit der Platzpauschale im Vergleich zu anderen Bundesländern doch eine feste und stabile Finanzierung. Wie schwierig es ist, ein länderübergreifendes einheitliches Finanzierungssystem zu installieren, muss ich Ihnen hier sicherlich nicht erklären. Denn jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln, was die Finanzierung angeht. Vor allem unter dem Aspekt der Überregionalität der Frauenhausplätze – was die Zahlen in Schleswig-Holstein ja auch belegen - spricht jedoch vieles dafür, eine bundesweit vergleichbare und verbindlich gestaltete Finanzierungsstruktur zu schaffen. Bereits seit einiger Zeit fordern wir daher als erstes ein Abkommen mit der Hansestadt Hamburg, um eine Basis für einen gerechten Kostenausgleich zu erhalten.
Das – liebe Frau Alheit – ist nun endlich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung geschehen. Ich hoffe aber, dass Sie sich auf diesem Abkommen nicht ausruhen. Gut wäre es - und das sagen die Belegungszahlen der Frauen aus anderen Bundesländern deutlich aus - weitere Verwaltungsabkommen mit den übrigen Bundesländern abzuschließen, um so zu einem gerechteren Kostenausgleich zwischen den Bundesländern zu erreichen.
Zugegeben, es ist durch unser pauschaliertes Platzkostenverfahren mit einem Kostensatz von 10.800,- Euro pro Platz im Jahr nicht einfach, einen Kostenausgleich zu erwirken. Aber die Einigung mit Hamburg zeigt ja, dass es keinesfalls unmöglich ist. Dieser Ausgleich ist auch deswegen nötig, weil Schleswig-Holstein keine rechtlichen Grundlagen hat, auf dem jetzigen Weg einen Kostenausgleich zu erwirken. Jedoch andere Bundesländer für schleswig-holsteinische Frauen in ihren Einrichtungen gleichwohl einen Kostenausgleich verlangen.
Das Verwaltungsabkommen mit Hamburg muss hier als Einstieg verstanden werden. Das, was wir langfristig benötigen, ist ein verlässliches und lückenloses Hilfesystem für sofortigen Schutz, Beratung, Unterstützung und Unterkunft für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Wir stehen für den Schutz von Frauen und deren Kinder vor häuslicher Gewalt. Unser Antrag baut auf dem gerechten Ausgleich und einem fairen Verfahren durch weitere Verwaltungsvereinbarungen der Art, wie sie mit der Hansestadt zustande gekommen sind, auf. Denn noch erhebt sich der Eindruck, dass unser System zu einseitigen Kostenverteilungen führt – und zwar zu unseren Ungunsten. Genau das wollen wir ändern!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel