Hans Hinrich Neve

Hans Hinrich Neve
Gesundheit, Ehrenamt, Feuerwehr/Katastrophen­schutz, Kommunales

| Nr. 139/12

zu TOP 2: Wir brauchen keine Ausweitung der Personalvertretung

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Seit 1990 ist in Schleswig-Holstein die Bildung von Personalräten in den Dienstellen des Landes, der Gemeinden, der Kreise und Ämter sowie in den Körperschaften des öffentlichen Rechts durch das Mitbestimmungsgesetz geregelt.

Die Änderungen, die die Fraktion die LINKE mit ihrem Gesetzentwurf vorschlagen betreffen zumeist Paragrafen, die zuletzt am 17.12.2010 geändert wurden. Also gerade Mal eineinhalb Jahre in Kraft sind. Das entspricht nicht einmal einer vollen Wahlzeit der Betriebsräte! Unter Verlässlichkeit von Gesetzgebung verstehe ich etwas anderes.

Darüber hinaus erschließt sich uns der Sinn und die Zielsetzung der vorgeschlagenen Regelungen auf Grund der eingebrachten Vorlage nicht. Als erstes schlagen Sie eine Änderung des Artikels 13 vor, der die Zusammensetzung der Personalräte betrifft. Hier deckt sich die aktuelle Landesgesetzgebung mit der Bundesgesetzgebung im Bundespersonalvertretungsgesetz. Sie aber fordern eine Ausweitung der Personalvertretungen. Warum?

Weiterhin fordern Sie eine Verdoppelung der Freistellungen der Personalratsmitglieder für Fortbildung und Schulung bei gleichzeitiger Verdreifachung der Sitzungen der Personalräte.

Um die durch Ihren Vorschlag zusätzlich in den Personalräten gebundene Arbeitskraft zu kompensieren, muss die Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter deutlich erhöht werden. Dies widerspricht unserer Vorstellung von Verwaltungsverschlankung und Kostenoptimierung.

Sie vergrößern die Personalräte, erhöhen die Freistellungszeiten der Mitglieder und verdreifachen die Anzahl der Sitzungen. Mit welchen Ziel?
Sie betreiben hier nichts weiter als eine verfehlte Klientelpolitik und hoffen damit Wählerstimmen zu gewinnen. Und dieses auf Kosten und zu Lasten der Haushalte des Landes und der Kommunen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen, damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin ein ausgesprochener Befürworter von personeller Mitbestimmung - auch in unseren Verwaltungen. Ich weiß wie motivierend ein angenehmes Arbeitsklima sein kann. Und unser Ziel muss es sein, gute motivierte Mitarbeiter in den Verwaltungen zu haben.

Aber, wir haben ein ausgewogenes Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein, was in vielen Bereichen, die Sie ändern wollen, erst eineinhalb Jahre alt ist. Lassen Sie die Menschen damit vernünftig arbeiten und Erfahrungen sammeln. Wir sind für konstruktive Änderungsvorschläge offen, aber Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf die Bodenhaftung verloren.

Daher bitte ich Sie, stimmen Sie den Beschlussempfehlungen des Innen- und Rechtsausschusses sowie des Finanzausschusses zu.

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Kai Pörksen (Pressesprecher)
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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