Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)

Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)
Europa, Maritime Wirtschaft, Wald und Forst

| Nr. 266/11

zu TOP 2: Landeswaldgesetz ist zukunftsweisend

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Auch die Novellierung des Landeswaldgesetzes stand - neben anderen Gesetzen - auf unserer Agenda für diese Legislaturperiode. Insofern bin ich erleichtert darüber, dass wir heute das konkrete Gesetz verabschieden können.

Ich darf kurz zurückblicken: Die erste Unterrichtung des Landtages über einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) ist aus dem März 2009. Im Juli 2009 wurde er offiziell dem Landtag zugeleitet und Anzuhörende benannt. Nach dem Ende der Großen Koalition fiel der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim. Im Frühherbst 2010 wurde er nun wiederbelebt und mit einigen kleinen, aber bedeutenden Änderungen dem Landtag zugeleitet.

Nach meiner Beobachtung hat sich die Landesregierung bei ihrer Arbeit von folgenden Maximen leiten lassen:
Reduzierung auf erforderliche Vorschriften – streichen von Gesetzeslyrik und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit.

Um es vorweg zu nehmen: Ich begrüße das Gesetz in der vorliegenden Fassung als zukunfts- und richtungweisend. Im Folgenden möchte ich drei Punkte kurz aufgreifen.

Zunächst den wohl heikelsten Punkt – die Betretungsregelung (§ 17).
Sie bleibt in vollem Umfang erhalten. Inzwischen begrüße ich es, dass das freie Betretungsrecht erhalten bleibt. Alles andere ist in unserer Zeit nur schwer vermittelbar. Der ursprünglich von mir favorisierte Ansatz zum Schutz der Wildtiere, das Betretungsrecht in Setz- und Brutzeiten einschränken zu können, wird offensichtlich nicht gewünscht. Und das lassen Sie mich schon sagen, darüber bin ich ausgesprochen verwundert gewesen. Ausgerechnet die, die sonst bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit den Natur- und Artenschutz das Wort reden, reden hier auf einmal dagegen. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass hier andere sachfremde Argumente die entscheidende Rolle gespielt haben.

Doch zurück zum vorliegenden Gesetz. Die jetzt vorgeschlagene Beschränkung des freien Betretungsrechts auf die Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang macht Sinn. Die bisherige Formulierung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist weltfremd. Im Dunklen braucht niemand – abgesehen davon ist es schwer, im Dunkeln die Uhr abzulesen – abseits der Wege durch den Wald laufen. Zudem ist der Erholungswert nur eingeschränkt möglich.

Ein zweiter Punkt ist die gute fachliche Praxis (§ 5) bei der Bewirtschaftung des Waldes, die neu geregelt wird.
Um rechtzeitig auf den Klimawandel reagieren zu können wird es zukünftig möglich standortgerechte Mischwälder anzulegen.
In der Gesamtbetrachtung begrüße ich die Reduzierung von 11 auf 8 Punkte ausdrücklich. Hier wurde auf überflüssiges verzichtet – dadurch wird der Gesetzentwurf lesbarer. Aspekte - wie der Erhalt von Alt- und Todholz - sind heute gängige Praxis. Das muss richtigerweise nicht mehr gebetsmühlenartig wiederholt werden.

Streng genommen hätten wir auch auf die neue Ziffer 7 verzichten können, da genetisch modifizierte Organismen in der Waldwirtschaft unseres Landes keine Rolle spielen. Wir haben sie dennoch aufgenommen um auch für die Zukunft das unmissverständliche Signal zu setzen, dass der Wald für GVO tabu bleibt.

Lassen Sie mich als dritten Punkt die Stärkung des Reiterlandes Schleswig-Holstein als Standort für den Reittourismus erwähnen (§ 18).
Für das Reiten und Fahren mit Fuhrwerken im Wald können in Zukunft durch die untere Forstbehörde - nach Anhörung der Eigentümer - besonders deklarierte Verbindungswege, ausgewiesen werden. Konflikte mit anderen Nutzern wie Fußgängern und Radfahrern werden dadurch vermieden, dass nur hinreichend breite und trittfeste Wege für die Öffnung vorgesehen werden.

Unabhängig von den genannten Beispielen halte ich noch etwas für besonders erwähnenswert. Der Gesetzentwurf beschränkt Genehmigungs-verfahren auf das unverzichtbare Minimum. Er erwirkt durch Genehmigungsfiktionen eine Verfahrensbeschleunigung. Er ist also ein weiterer Schritt bei der Arbeit der Landesregierung auf dem Weg der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.

Abschließend noch zu den Änderungswünschen anderer Fraktionen. Während die SPD das Gesetz in der Fassung von gestern (2007) favorisiert, wünschen sich die Grünen sogar die Fassung von vorgestern (2004) zurück.

Die Antworten von gestern reichen nicht auf die Fragen von morgen. Mit uns gibt es keine Politik von gestern und vorgestern sondern unser Gesetzentwurf weist in die Zukunft, daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern