Minister | | Nr. 285/16
zu TOP 2: Die bestehende Regelung ist angemessen
Wir sind uns sicher alle einig, dass das Amt des Ministers nicht unbedingt zu den sichersten Arbeitsplätzen zählt. Ein Minister ist kein Lebenszeitbeamter. Nicht selten hält ein Ministeramt nicht einmal eine Legislaturperiode.
Ich sage auch: Nur weil man Äpfel mit Birnen vergleicht, wird aus der Birne noch lange kein Apfel.
Ein Ministeramt ist auch nicht in allen Fällen ein sicheres Standbein für eine Karriere nach dem Amt. Für Ministerämter in unserer Landesregierung brauchen wir hochqualifizierte Personen.
Nach den Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die derzeitige Regelung für angemessen halten. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass das Ministeramt kein normaler Beruf ist. Und das Ministeramt ist auch mit dem normalen Beamtenverhältnis nicht vergleichbar.
Uns ist es wichtig, dass wir auch in Zukunft Menschen für Ministerämter gewinnen können, die höchst qualifiziert sind. Und eine Tatsache ist, dass viele dieser Personen in der Privatwirtschaft erheblich bessere Arbeitskonditionen erhalten können. Deshalb müssen Ministerbezüge und Altersversorgung entsprechend attraktiv gestaltet sein.
Zudem dienen angemessene Regelungen über Bezüge, einschließlich der Altersbezüge auch dem Korruptionsschutz.
Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen.
Aus Birnen lassen sich keine Äpfel machen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel