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zu TOP 2: Das Tierschutzverbandsklagerecht ist politisch schädlich und juristisch äußerst fragwürdig
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heiner Rickers, hat in seinem heutigen (12. Dezember 2014) Debattenbeitrag zum Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW die klare Ablehnung seiner Fraktion begründet:
„Das Tierschutzverbandsklagerecht ist politisch schädlich und juristisch äußerst fragwürdig“, erklärte Rickers in Kiel.
Die Anhörung habe die Mängel eindeutig ans Licht gebracht, aufgrund derer bereits Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen im Hinblick auf das Tierschutzverbandsklagerecht die Notbremse gezogen hätten.
„Mit diesem Gesetz würden parallel zu den fachlich qualifizierten Amtstierärzten Mitglieder von Tierschutzverbänden unabhängig von ihrer tatsächlichen Qualifikation die Aufsicht über Landwirte führen. Was ist das für ein Misstrauen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der eigenen Behörden?“, so Rickers.
Die Verantwortung für die Kontrolle des Tierschutzes müsse staatliche Aufgabe bleiben und dürfe nicht an Vertreter privater Organisationen delegiert werden.
Auch datenschutzrechtlich sei das Vorhaben der Regierungsfraktionen mehr als fragwürdig:
„Die Behörden müssen den klageberechtigten Verbänden eine Vielzahl von Auskünften erteilen. Niemand kann sagen, was diese Verbände damit machen. Weshalb schränken die selbst ernannten Hüter des Datenschutzes in diesem Bereich ausgerechnet die Rechte von Tierhaltern ein?“, fragte Rickers.
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Max Schmachtenberg
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