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zu TOP 19: Relevant sind Eignung, Befähigung und Bedarf
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Augen auf beim Eierkauf“ lautet ein Sprichwort. Es weist darauf hin, dass man bei besagtem Lebensmittel genau hinschauen muss, bevor man zugreift. Genaues Hinschauen lohnt sich auch bei Ihrem Antrag. Und zwar aus einem Grunde: Die Überschrift des Antrages hat mit dessen Inhalt nichts zu tun. Die Überschrift suggeriert, dass Sie über eine Zusammenarbeit mit Hamburg die Unterrichtsversorgung sichern wollen. Inhaltlich geht es aber überhaupt nicht um Unterrichtsversorgung. Es geht um die Ausbildungssituation der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein und Hamburg.
Zweifelsohne ein spannendes Thema. Leider übersieht der Antragsteller dabei zahlreiche bestehende gesetzliche Regelungen.
Wenn es um den Austausch von Lehrkräften zwischen den Bundesländern geht, so ist bereits jetzt geregelt, dass dies nicht mit Nachteilen bezüglich des Beamtenstatus’ oder der tariflichen Einstufung verbunden ist. Das gilt nicht nur für Hamburg und Schleswig-Holstein. Das gilt für alle Bundesländer.
Ein weiterer Punkt ist die wechselseitige Sicherung der Unterrichtsversorgung. Die Bundesländer müssen, davon bin ich überzeugt, grundsätzlich in der Lage sein, aus eigener Kraft die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Der Zugriff auf abgeordnetes Personal aus anderen Bundesländern sollte die Ausnahme bleiben.
Mit ihrem Antrag wollen Sie insbesondere Absprachen mit Hamburg treffen. Ziel soll sein, die Wartezeiten für Referendare und ausgebildete Lehrkräfte zu verkürzen, indem sie im jeweils anderen Bundesland eingesetzt werden können.
Das heißt, Sie gehen davon aus, dass es in beiden Bundesländern mehr Bewerbungen als Stellen gibt. Falls das so sein sollte, ist mir nicht klar wie die Verschiebung der Kandidaten auf den Warteliste in das jeweilige andere Bundesland Wartezeiten vermeiden soll. Es wird nach wie vor zu Wartezeiten kommen und wie das zur Sicherung der Unterrichtsversorgung beitragen soll, bleibt schleiterhaft. In einer Klassenarbeit würde man an dieser Stelle urteilen: Problem erkannt, Lösungsansatz unbrauchbar.
Bei der Besetzung von Referendarstellen und Lehrerstellen ist nicht entscheidend, aus welchem Bundesland die Bewerber und Bewerberinnen kommen. Relevant sind Eignung, Befähigung und Bedarf. Im Übrigen können geleistete Unterrichtstätigkeiten an schleswig-holsteinischen Schulen bei einer Bewerbung für den Vorbereitungsdienst zu rechnerischen Notenaufbesserungen führen und somit eventuelle Wartezeiten verhindern.
Das bedeutet natürlich auch, dass sich gute Leistungen während des Studiums bei einer Bewerbung um ein Referendariat oder eine Lehrerstelle in Schleswig-Holstein lohnen.
Dieses Verfahren ist nach wie vor richtig. Aus landespolitischer Sicht müssen wir einerseits sicherstellen, dass wir die besten Lehrer und Lehrerinnen in unserer Schulen schicken. Andererseits haben wir die Aufgabe, für alle Fächer entsprechend Lehrkräfte vorzuhalten. Das ist über die Kapazitätsverordnung geregelt. Trotzdem haben wir noch immer so genannte Mangelfächer, für die uns die entsprechenden Lehrkräfte fehlen. Aus Sicht meiner Fraktion sind die zwischen den Bundesländern auf KMK-Ebene getroffenen Vereinbarungen für die Lehreraustauschverfahren ausreichend, um den Lehrkräften ohne Nachteile den Wechsel in andere Bundesländer zu ermöglichen. Selbstverständlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Ich möchte dennoch beantragen den SPD-Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen. Aus einem einfachen Grunde: Ich hätte gern vom Antragsteller gewusst, wie er sich die technische Abwicklung seiner Pläne vorstellt – unterschiedliche Ausbildungsmodelle, unterschiedliche Arbeitszeiten, unterschiedliche Schulsysteme. Das ganze am besten gelenkt von einer eigenen Behörde, nach einem komplizierten Schlüssel von Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam finanziert. Ich freue mich auf die Ausführungen des Antragstellers im Ausschuss!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel