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zu TOP 19: Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildungsfragen ist nicht mehr zweckmäßig

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrisst Redebeginn

Ich möchte den Antragstellern von der Fraktion B90/Die Grünen gleich vorweg sagen, dass wir Ihren Antrag sehr ernst nehmen. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bildungsföderalismus dramatisch gesunken ist. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Die jüngste Umfrage zur Zukunft der Bildung in Deutschland wurde von der Bertelsmann Stiftung durchgeführt und führt uns eindrucksvoll vor Augen,
was wir eigentlich schon lange wissen. Etwa 480.000 Befragte haben gezeigt, dass die Unzufriedenheit mit den deutschen Bildungssystemen groß ist. Gemeinsam haben wir im Dezember letzten Jahres die Landesregierung aufgefordert eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern auf den Weg zu bringen.

Die von Ihnen jetzt vorgeschlagene Verlagerung von Kernkompetenzen
der Bildungspolitik von den Ländern auf den Bund benötigt nicht nur eine Verfassungsänderung im Bund, sie würde auch den Einfluss der
Länder an sich schwächen. Wenn wir in dieser Frage als handelnde Akteure in der Politik unsere Kompetenzen abgeben, dann könnten wir auch den Föderalismus an sich in Frage stellen.

Die CDU will einen anderen Weg gehen.

Für uns steht außer Frage, dass Bund und Länder in Zukunft im Bildungsbereich stärker zusammenarbeiten müssen. Bereits seit Ende März 2010 diskutieren die Bildungspolitiker der CDU intensiv über die Zukunft des Kooperationsverbotes. Angestoßen wurde die Debatte im Übrigen von Schleswig-Holstein. In einem Land, in dem jährlich 80.000 Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien in ein anderes Bundesland wechseln, müssen gravierende Unterschiede in den Schulsystemen angeglichen werden. Dazu gehören vergleichbare Abschlussprüfungen, bessere Abstimmung der Inhalte der Lehreraus- und Fortbildung, Koordinierung der Lehrinhalte und eine effektive Evaluation der Schulen.

Bund, Länder und Kommunen müssen in der Bildungspolitik enger Zusammenarbeiten dürfen. Sowohl bei der Finanzierung als auch bei den Inhalten wie beispielsweise Bildungsstandards und Lehrerausbildung. Wir sind als CDU zu dem Ergebnis gekommen, dass die Länder in vielen Bereichen Mühe haben, ihrer gemeinsamen Bildungsverantwortung gerecht zu werden. Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich der Bildungsfinanzierung und bei der Umsetzung einheitlicher Bildungsstandards im schulischen Bereich.

Wir sind der Auffassung, dass das Kooperationsverbot, welches Bund und Ländern eine Zusammenarbeit in Bildungsfragen verbietet, in dieser Form nicht mehr zweckmäßig ist. Wir haben in Deutschland eine gemeinsame Verantwortung für die Bildung, daher muss der Bund unterstützend zur Seite stehen können. Wir teilen die Auffassung von Bundesministerin Schavan zur Weiterentwicklung des Bildungsföderalismus. Ich würde daher anregen zunächst einmal im Bildungsausschuss zu beraten, wie weit die Landesregierung mit der Bundesratsinitiative vorangeschritten ist.

Die Drohkulisse Ihres Antrages, den Föderalismus an sich zu schwächen, lehnen wir ab. Die Union steht für eine Bildungspolitik mit Kooperation und klaren Zuständigkeiten: Die Länder tragen die grundgesetzliche Verantwortung für die Bildung, ihnen kommt die Hauptaufgabe zu in der Weiterentwicklung und im Ausbau des Bildungssystems. Zwischen den Ländern muss die Vergleichbarkeit vor allem bei den Bildungsinhalten und –abschlüssen erhöht werden. Mögliche Hemmnisse bei der Frage der Kooperation der Länder untereinander und mit dem Bund sind zu überprüfen und einvernehmlich abzubauen.

Auf dieser Basis können wir gerne im Ausschuss beraten. Und vielleicht kommen wir ja auch wieder zu einem interfraktionellen Antrag. Das würde unsere Position im Bundesrat weiter stärken. Der Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke“ ist für uns auf Grund der Regelungswut nicht zustimmungsfähig. Ich beantrage die Überweisung der Anträge in den Bildungsausschuss.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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