| Nr. 072/07
zu TOP 17: Wir brauchen einen Überblick über die Wirksamkeit von Fördermaßnahmen
Sprache ist eine wesentliche Grundlage der Kommunikation und Kommunikation ist der wesentliche Bestandteil zur Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen. Kinder mit sprachlichen Defiziten haben nicht die gleichen Bildungschancen wie andere Kinder. Darum ist es auch so erschreckend, wenn wir immer wieder feststellen müssen, dass die Zahl der Kinder mit Sprachstörungen oder Sprachauffälligkeiten zunimmt.
Den von der FDP gestellten Antrag würden wir gerne zum Anlass nehmen um die Landesregierung aufzufordern uns über die derzeitige Situation der Sprachheilförderung in Schleswig-Holstein zu berichten. Bereits 2001 wurde ein solcher Bericht vorgelegt, allerdings haben sich seit dem viele Dinge im Bereich der Sprachheilförderung verändert und wir wollen uns einen Überblick darüber verschaffen, was sich verändert hat und ob die Veränderungen auch zu dem gewünschten Erfolg geführt haben.
Wir sind uns in diesem Hause sicher schnell einig, dass so früh wie möglich Hilfen und Fördermaßnahmen für diese Kinder vorgehalten werden müssen. Da ist bereits der Kindergarten gefragt. Hier gibt es bereits zahlreiche Angebote. Wie sich diese Angebote landesweit strukturieren, wie der Aus- und Fortbildungsstand der Erzieherinnen und Erzieher ist und wie erfolgreich die vorschulischen Maßnahmen sind wissen wir derzeit nicht. Wie hat sich beispielsweise die Zusammenarbeit von Kinderärzten, Sprachheilambulatorien und den Frühförderstellen entwickelt?
Wir müssen uns aber im Rahmen von knappen Ressourcen auch einen Überblick über die Wirksamkeit von Förderkonzepten verschaffen, um weitergehende Beschlüsse fassen zu können.
Wie sieht es im schulischen Bereich aus?
Die rot-grüne Landesregierung hat 2002 eine neue Ordnung für Sonderpädagogik und einen neuen Lehrplan für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingeführt. Darin wurden insbesondere die Sprachheilgrundschulen nicht mehr als Sonderschulen aufgeführt und sind schrittweise aus der Schullandschaft verschwunden. Die aktuellen Diskussionen um die Schulschließungen in Preetz und Bad Schwartau zeigen, dass über den richtigen Weg der Sprachheilpädagogik unterschiedlich diskutiert wird. Bei solchen Entscheidungen ist vor allem die Schulaufsicht gefordert, alle Beteiligten wie Eltern, Lehrer und Schulträger mitzunehmen.
Bei allem Verständnis für die Emotionalität mit der die Diskussionen vor Ort geführt werden, ob die betroffenen Kinder Förderschüler sind, möchte ich an dieser Stelle doch einmal darauf hinweisen, dass es sich auch bei den Sprachheilgrundschulen bisher um eine Form der Sonderschule handelte, die wir im Rahmen der Schulgesetzreform nun alle in Förderzentren umbenannt haben.
Wir wissen nicht genau, wie sich die Entscheidungen von 2002 auf die Sprachheilförderung in Schleswig-Holstein ausgewirkt haben und wie flächendeckend die sonderpädagogische Förderung Im Schwerpunkt Sprache gewährleistet ist. Wie sieht hier die Lehrerversorgung aus und wie ist das Aus- und Fortbildungsangebot für Lehrkräfte ausgestaltet? Gibt es vielleicht neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft, die zu beachten sind?
Die CDU-Fraktion und hier an führender Stelle meine Kollegin Silvia Eisenberg hat sich 2001 für den Erhalt der Sprachheilgrundschulen in Schleswig-Holstein ausgesprochen und wir sind auch jetzt der Auffassung, dass wir für die wirklich unterschiedlichsten Ausprägungen von Sprachstörungen, die sich eben nicht alle mit präventiven Maßnahmen beheben lassen und die auch während der Schulzeit der intensiven fachlichen Förderung bedürfen auch die unterschiedlichsten Strukturen und Sprachheilfördermaßnahmen in unserem Land brauchen. Angefangen bei den präventiven Maßnahmen in den Kindertagesstätten wie das Programm zur phonologischen Bewusstheit über die integrative Sprachförderung in den Schulen bis hin zu teilstätionären und stationären Maßnahmen wie Lautstark in Dithmarschen und der Einrichtung in Wentorf. Was wir wissen wollen ist, in welchem Umfang brauchen wir welche Einrichtungen und Fördermaßnahmen.
Bei der Organisation von Sprachheilförderung muss zudem sichergestellt werden, dass es nicht zu übermäßigen zusätzlichen Belastungen von Eltern und Kindern kommt, beispielsweise durch zu lange Anfahrtswege oder ungewollte und belastende Trennungen von Kindern und Eltern. Ein solcher Bericht sollte auch dazu dienen die beim letzten Bericht offen gebliebenen Fragen zu klären.
Was für mich aber die wichtigste Frage ist, wie entwickeln sich zukünftig die Schülerzahlen und wie müssen wir die Sprachheilförderung in Zukunft ausgestalten, um auch weiterhin eine flächendeckende qualitativ hochwertige Sprachheilförderung für unsere Kinder sicherstellen zu können.
Unser Berichtsantrag in Verbindung mit dem Antrag der FDP könnte eine gute gemeinsame Grundlage sein um sich insgesamt mit der Entwicklung der Sprachheilförderung in Schleswig-Holstein auseinander zu setzen.
Ich beantrage daher für die CDU-Fraktion dem Berichtsantrag von CDU und SPD zuzustimmen und den Antrag der FDP-Fraktion zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel