Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

| Nr. 574/15

zu TOP 17: Windkraftplanung im Einvernehmen mit den Menschen muss oberstes Ziel bleiben

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die Windkraft in Schleswig-Holstein trägt erheblich zur Energiewende bei. Das Gelingen hängt vor allem von der Zustimmung der betroffenen Menschen vor Ort ab! Die Akzeptanz neuer Windenergieanlagen hängt weniger von rationalen Argumenten ab, als von der Art, wie Vorhabenträger die verschiedenen Interessengruppen an der Projektentwicklung teilhaben lassen!

Der FDP-Antrag fordert die Landesregierung auf, im Zuge der anstehenden Teilaufstellung der Regionalpläne Bürgerbeteiligung, Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten sicher zu stellen. Das ist grundsätzlich richtig und wünschenswert. Dieses haben bisher viele Kommunen auch entsprechend berücksichtigt, indem sie die Stimmung vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern auch aufgenommen haben und dort, wo es Widerstand gab, Flächen von Anfang an für Windkraft ausgeschlossen haben. Nach dem OVG-Urteil vom 20.01.15 sind der Bürgerbeteiligung und der Mitbestimmung leider Grenzen aufgezeigt.

Umso wichtiger ist es, dass die Landesplanung während des Aufstellungsverfahrens den Austausch mit den Kommunen sucht. Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Entwicklungen entsprechend zu informieren. Sowohl in Gemeinde- und Amtsblättern als auch in öffentlichen Sitzungen. Die formelle „Beteiligung“ der Öffentlichkeit ist nach den abschließenden Verfahrensvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgesehen.

Der Antrag fordert weiterhin eine räumliche Festsetzung der
charakteristischen Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen und eine Aufnahme als Tabukriterium. Das Kriterium „charakteristischer“ Landschaftsraum hat in den vergangenen Jahren im Zuge der Genehmigungsverfahren für heftige Diskussion gesorgt! Denn der Begriff unterliegt keinem gesetzlich definierten Schutzstatus. Er definiert Gebiete, die in ihrer Gesamtheit eine Charakterisierung aufweisen. Im neuen Erlass ist der „charakteristische Landschaftsraum“ ein Abwägungskriterium. Eine Einordnung als Tabukriterium würde den „flexiblen“ Umgang erschweren. Das OVG-Urteil beanstandet u.a. die starre Regelung zu Abstandsflächen. Der Planungserlass sieht als weiteres Tabukriterium einen Abstandspuffer von 800 Metern zur Wohnbebauung vor. Eine Zulässigkeit kann jedoch auch unterhalb dieses Abstandes gegeben sein.

Um die Akzeptanz weiterhin für Windenergie zu stärken, macht es Sinn, über
größere Mindestabstände nachzudenken. Eine weitere Forderung aus dem
FDP-Antrag. Anlagengrößen und Technik haben eine rasante Entwicklung erfahren. Windkraftanlagen mit einer Höhe von 150 Metern sind Normalität, 180 Meter hohe Anlagen sind keine Seltenheit mehr.

Der Winderlass mit den harten, den weichen und den Abwägungskriterien befindet sich z. Zt. in der Erprobungsphase. Sollte sich aus der Genehmigungspraxis Nachbesserungsbedarf geben, dann sind wir für Anregungen dankbar. Eines steht fest: Windkraftplanung im Einvernehmen mit den Bürgerinnen und Bürgern muss oberstes Ziel bleiben. Einer verbindlichen Einbeziehung des Bürgerwillens sind aber rechtliche Grenzen gesetzt. Über die Umsetzung müssen wir reden!

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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