Heiner Rickers

Heiner Rickers
Ausschussvorsitzender Agrar und Umwelt, Forst

| Nr. 505/12

zu TOP 17: Was lange währt…

Im Rahmen der ersten Lesung des interfraktionellen Gesetzentwurfes zur Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers:

„Die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes im Jahr 2002, war erforderlich und hat zu positiven Entwicklungen geführt.“

Hier sei im Interesse des Tierschutzes viel erreicht worden. Als Beispiel nannte er die Auswirkungen des Legehennen-Urteils auf die Tierhaltung. Deutlich sprach er sich dafür aus, gemeinsam am Tierwohl zu arbeiten und weitere Verbesserungen zu schaffen. Dabei mahnte er an, die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in der weiteren Diskussion nicht auszublenden. Für den Tierschutz sei es wichtig über Ländergrenzen hinweg gemeinsame hohe Standards zu schaffen. Eine Verlagerung der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Länder mit niedrigeren Standards würde allen gutgemeinten Ansätzen zu wider laufen – das könne nicht unser Ziel sein.

„Was lange währt, wird endlich gut. Mit der vorgesehenen Aufnahme des Tierschutzes, neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, in die Landesverfassung, wird eine Regelungslücke geschlossen.“

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