| Nr. 135/09

zu TOP 17 und 23: Das Ergebnis soll stimmen

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Bereits seit längerem beschäftigen wir uns mit der Frage, wie wir mit der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Leistungserbringung für Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger umzugehen haben. In den vergangenen Wochen wurde viel diskutiert und schließlich waren sich die zuständigen Bundes- und Landespolitiker fast einig. Aber eben nur fast. Auf der Zielgeraden wurden doch noch einige Punkte aufgegriffen, die zwischen den Parteien strittig sind. Ich selbst bedauere die Zeitverzögerung, wenngleich ich die Bedenken der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verstehen kann.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 05. März 2009 gab es zur Neuorganisation der ARGEn keine Einigung zwischen CDU und SPD.

Dazu sei gesagt: Zu einem Kompromiss gehören immer zwei Partner, die ihre Positionen austauschen und zu einem Ergebnis kommen wollen. Wenn nun die eine Seite sich gar nicht bewegt und die andere sagt, so können wir aber zu keiner Einigung kommen, dann scheitert vorerst ein Konsens. So ein Vorgehen kann man entweder kritisieren oder aber sagen, wir streiten hier um eine gute Sache und da soll auch das Ergebnis stimmen. Und zwar für alle Beteiligten: Für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn und Optionskommunen vor Ort, die für ihre Beschäftigung Sicherheit haben müssen.

Es geht um die Sache. Wie können die Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger unbürokratisch, schnell und aus einer Hand die notwendigen Leistungen erhalten?

Bei einer angestrebten Lösung ist Panik und Aufscheuchen der Öffentlichkeit völlig unangebracht. Ich halte manche Äußerung aus den vergangenen Tagen auf Bundes- und Landesebene für völlig unangemessen und auch gefährlich.

Die bestehenden Verträge zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen laufen erst Ende 2010 aus oder werden bei kürzerer Laufzeit entsprechend verlängert. Darauf haben sich die Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsminister verständigt.

Wir müssen also Ruhe bewahren und nach außen nicht herumposaunen, die Versorgung der Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger wäre gefährdet oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn stehen bald auf der Straße.

Wir brauchen auf Bundesebene eine Verhandlungsgrundlage über den bestehenden Vorschlag der Kommission von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hinaus.

Ich werbe dafür, das vorliegende Verhandlungsergebnis nicht zu akzeptieren, aber dies ausdrücklich mit einem neuen Verhandlungsangebot zu verbinden, das möglichst kurzfristig zu einer Einigung führt.

Dabei sehe ich zwei Schwerpunkte: Der Bürokratieaufwand der geplanten Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) muss deutlich reduziert werden. Diese Einrichtungen sind für die Arbeitslosen da und sollen sich nicht mit sich selbst beschäftigen. Mit dem vorliegenden Vorschlag würde eine ungeheure Bürokratie verursacht, die genau in Zeiten der Wirtschaftskrise die Kräfte in den ZAG binden würde. Es müssten 370 neue Behörden gegründet werden, überall müssten Geschäftsordnungen erlassen, Personalvertretungen und Geschäftsführer neu gewählt und dazu noch neue Gremien gegründet, besetzt und arbeitsfähig gemacht werden.

Die Verfassungsänderung muss zwei Bestandteile enthalten:
Eine sehr lockere Grundlage für die ZAG, um ggf. einzelgesetzlich auszugestalten, und eine Verfassungsänderung zugunsten der Option, wobei diese Verfassungsänderung keine konkrete Zahl beinhalten darf. Dies würde die Zahl von 69 Optionskommunen zementieren und für länger festschreiben. Das kann keiner wollen.

Im Übrigen: Die Kritiker sind nicht nur in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu suchen, denn selbst das Bundesarbeitsministerium empfindet den eigenen Vorschlag als zu bürokratisch und lehnte ihn anfänglich sogar ab!
Auch die Gewerkschaft ver.di ist in ihrer Stellungnahme vom 25.2.2009 äußerst zurückhaltend und sogar ablehnend.

Entscheidend für eine Neulösung ist, dass die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Bürger transparent werden und die kommunale Selbstverantwortung gestärkt wird, egal ob eine Kommune ihre Leistungen getrennt von der Arbeitsagentur erbringt, mit der Arbeitsagentur vor Ort auf freiwilliger Basis zusammenarbeitet oder für die alleinige Trägerschaft optiert hat. Das Zusammenspiel von Fördern und Fordern und der Fokus auf die Wiedereingliederung der Hilfeempfängerinnen und -empfänger in den Arbeitsmarkt bleiben zentrales Ziel für die CDU.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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