Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 156/08

zu TOP 17: Die Postversorgung in der Fläche hat eine große Bedeutung

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort


Die Versorgung mit Postdienstleistungen ist gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Menschen.

Ich möchte daher meiner Rede voranstellen ein herzliches Dankeschön allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Post AG und der privaten Zustellunternehmen sowie den hunderten von Zeitungszustellern in Schleswig-Holstein, die Tag für Tag dafür sorgen, dass Briefe, Pakete und Zeitungen zeitnah transportiert und zugestellt werden.

Weil von diesem Service alle Menschen betroffen sind, sind Postdienstleistungen immer auch wieder im Blickfeld der Politik. Zumeist immer dann, wenn es um einen möglichen Abbau solcher Serviceleistungen vor Ort geht. Die hohe Bewertung der Landesregierung zur Bedeutung von Postdienstleistungen für die Wirtschaft und die Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein wird daher von der CDU-Fraktion geteilt und ich danke dem Wirtschaftsministerium für diesen ausführlichen Bericht, der zu manchen Fragestellungen wertvolle Hinweise enthält.

Der Bundesgesetzgeber hat nach der Privatisierung der damaligen Bundespost mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung die Voraussetzung für eine flächendeckende Grundversorgung geschaffen, die nach Auffassung der Landesregierung auch in Schleswig-Holstein grundsätzlich gewährleistet wird. Wo es in den vergangenen Jahren konkrete Überlegungen der Deutschen Post AG zur Schließung von Filialen oder deren Umwandlung in Postagenturen gab, haben wir als CDU uns eingeschaltet, weil die Postversorgung in der Fläche, im ländlichen Raum für uns eine große Bedeutung hat. Vielfach konnten dabei Lösungen erreicht werden, die dem örtlichen Bedarf gerecht werden und in der Summe dazu führen, dass in allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden ist. Interessant ist ein Blick auf die absoluten Zahlen der Postfilialen und der Postagenturen in Schleswig-Holstein: Ihre Gesamtzahl hat sich auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien in den Jahren 1999 bis 2007 von 442 auf 420 nur geringfügig verringert. Dies unterstreicht, dass Wettbewerb eben nicht, wie manche Wettbewerbskritiker immer wieder vorgaukeln, zu Tabula rasa beim Angebot führen muss.

Vielmehr ist es so, dass gerade die neuen Service-Formen der Deutschen Post AG, die Postagenturen, für die Kunden durch längere Öffnungszeiten ein Mehr an Service und Flexibilität bringen. Viele örtliche Kaufleute sehen die Postagentur in ihrem Geschäft nicht nur als lukrative Einnahme, sondern auch als Frequenzbrin-ger für ihr Geschäft. Dabei ist es wichtig, dass die Deutsche Post AG ihren Vertragspartnern für diesen Service vor Ort faire Bedingungen und Vergütungen bietet.

Verbessert wurden im Wettbewerb auch die Serviceleistungen der Deutschen Post AG. So ist insbesondere zu begrüßen, dass die Qualität der Zustellung weiter gesteigert werden soll, etwa durch eine frühere und zeitgenauere Zustellung. Dies kann insbesondere für Unternehmen eine große Bedeutung haben. Und vielleicht entstehen hier auch neue Teilzeitarbeitsplätze für Personen, die sich einen solchen Teilzeitjob wünschen.

Der Wettbewerb bei den Postdienstleistungen hat aber nicht nur zu einem Mehr an Service geführt, sondern auch zu zahlreichen neuen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die die Spielräume des Wettbewerbs nutzen, um gerade im Bereich der Briefsendungen für gewerbliche Absender und Massenbriefsendun-gen neue Angebote zu schaffen.

Und dies, obwohl sie im Wettbewerb mit der Deutschen Post AG einen Nachteil haben, weil ihre Leistungen im Gegensatz zur Deutschen Post nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind. Insgesamt 19 private Postdienstleister sind in Schleswig-Holstein von der Bundesnetzagentur registriert. Dass sich diese Unternehmen in einem wachsenden Logistikmarkt bewegen, macht ein Blick auf die Zahl der Beschäftigten deutlich: Ihre Zahl ist zwischen 2005 und 2007, also in zwei Jahren, von 1.400 auf rund 2.160 angestiegen. Die Zahl der Vollzeitbeschäf-tigten und der Teilzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat sich in diesen zwei Jahren verdoppelt und ist deutlich stärker gewachsen als die Zahl der geringfügig Beschäftigten. Postdienstleistungen sind also auch im privaten Bereich offenbar ein Motor für neue Arbeitsplätze und vielen geringfügig Beschäftigten scheint, wenn sie es denn wollten, der Sprung in eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung gelungen zu sein. Dabei liegen die Löhne bei den privaten Briefzustellern mit 7,09 Euro durchaus im Bereich des von manchen diskutierten gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro.

Schließlich darf bei dieser Diskussion auch nicht verkannt werden, dass unter den Postzustellern viele sind, die nur als Nebeneinkommen nur eine geringfügige Beschäftigung suchen.

Wir werden jetzt mit einiger Spannung sehen, wie sich der private Briefmarkt nach der Einführung des Mindestlohnes von 9,80 Euro pro Stunde entwickeln wird. Die Frustration jedenfalls bei den privaten Zustelldiensten über diese gesetzliche Regelung ist groß, denn sie vermuten darin, wohl nicht zu unrecht, weniger eine existenzsichernde Maßnahme für die Beschäftigten, sondern eine faktische Zementierung des Postmonopols auch nach der vollständigen Marktöffnung des Postmarktes zu Beginn des Jahres 2008. Die Ankündigung der Pin-Gruppe jedenfalls, rund 880 Mitarbeiter zu kündigen, erfüllt uns als CDU mit großer Sorge. Wir hoffen, dass es bei den privaten Postdienstleistern in Schleswig-Holstein durch den Mindestlohn im Postbereich nicht zu einem Abbau von Arbeitsplätzen und einer Bremse für diesen Wachstumsmarkt in der Logistik kommen wird.

Zu diesen Bedenken kommen rechtliche Fragestellungen, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin am 07. März 2008 festgestellt hat, dass die PIN Mail AG durch den Post-Mindestlohn in ihren Grundrechten nach Artikel 9 Abs. 3 auf Koalitionsfreiheit und Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz auf freie Gewerbeausübung verletzt sind. Rechtliche Zweifel an der Verordnung des Bundesarbeitsministeri-ums gibt es auch von Seiten der Europäischen Union. EU-Binnenmarkt-Kommissar Charly McCreevy hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn für Briefzusteller und unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Postdienstleister den Wettbewerb in Europa einschränken könnten und um eine Stellungnahme gebeten. Es gibt also durchaus Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Post-Mindestlohnes und wir sollten aufpassen, dass uns hier nicht das gleiche Schicksal wie beim Tariftreuegesetz ereilt.
Ernüchternd allerdings ist in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Deutschen Post AG, sich mit eigenen Filialen aus der Flächen zurückzuziehen. Es verwundert schon sehr, dass die Deutsche Post AG durch die Mehrwertsteuerbe-freiung und den Mindestlohn zwei massive Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Unternehmen hat und diesen Vorteil nicht etwa nutzt, um mit eigenen Filialen verstärkt Flagge zu zeigen, sondern im Gegenteil, Postfilialen abbauen und damit auch ein Stück Service für die Bürger reduzieren will. Ein solcher Rückzug aus der Fläche ist gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein nicht akzeptabel und wir werden genau darauf achten, inwieweit Serviceangebote der Post etwa durch Kooperationen mit neuen Postagenturen aufrechterhalten werden.

Bei der Verabschiedung des Mindestlohnes im Deutschen Bundestag hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz gesagt, es sei für das Postvolumen völlig egal, ob der Lohn nun 7 oder 9,80 Euro die Stunde betrage. Wer so argumentiert, verkennt leider völlig die marktwirtschaftlichen Zusammenhänge, dass die Preisbildung, also das Brief- und Paket-Porto, immer auch vom Betriebsaufwand abhängig ist.

Und weiter unterstellt Olaf Scholz, dass, wer seiner Oma einen Brief schreiben wolle, habe keinerlei Probleme mit der Globalisierung und für ihn sei ein Mindestlohn von 9,80 Euro kein Problem. Dies scheint ein Argument aus der Postkutschenzeit zu sein, nach dem Motto, wenn ich Oma einen Brief schreiben will, dann bin ich auf die Briefform angewiesen und nehme jeden Preis in Kauf. Mittlerweile gibt es im Bereich der schriftlichen Kommunikation eine völlig neue Konkurrenzsituation für den klassischen Brief, nämlich die weit kostengünstigere und noch schnellere E-Mail. Und wer dann seiner Oma einen Brief schreiben will, der klebt keine Briefmarke mehr drauf, sondern schickt eine E-Mail, denn auch mehr und mehr Omas können glücklicherweise mit der neuen Kommunikations-technologie umgehen.

Wir werden ja im Ausschuss weiter über diese Fragestellungen reden. Für uns als CDU ist von Bedeutung, wie sich die Zahl der Briefdienst-Unternehmen und der bei ihnen Beschäftigten in Schleswig-Holstein nach der Einführung des Mindestlohnes entwickeln wird. Daher schlagen wir vor, das Thema im Herbst im Ausschuss noch einmal aufzurufen und im Rahmen einer Anhörung die Auswirkungen des Mindestlohnes zu diskutieren.

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