| Nr. 127/09
zu TOP 16: Wichtige Fortschritte in der schleswig-holsteinischen Justiz
Zur heute im Landtag debattierten Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein“ erklärte der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, man befinde sich hier insgesamt auf einem guten Weg. Gleichwohl zeige die Antwort der Landesregierung auch deutlich, dass es in einigen Bereichen noch viel zu tun gebe.
„Angesichts der stark gestiegenen Belastung der Sozialgerichte durch „Hartz IV“-Verfahren war es dringend notwendig, neue Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit zu schaffen“, so Stritzl. Man verfüge nun über 71 Richterstellen für 2009/2010, Anfang 2005 seien es lediglich 40 Stellen gewesen. Stritzl wies zugleich darauf hin, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2005 einen wesentlichen Teil dazu beigetragen habe, die wachsende Belastung der Sozialgerichtsbarkeit aufzufangen Angesichts der Tatsache, dass 25 % der Hartz IV-Verfahren aus dem Gerichtsbezirk Kiel stammen, forderte Stritzl, möglichst bereits im ersten Halbjahr 2009 das Sozialgericht Kiel durch Schaffung entsprechender Räumlichkeiten in die Lage zu versetzen, diese Verfahren zu bearbeiten.
Stritzl betonte, die Antwort der Landesregierung enthalte auch den Hinweis, dass sich die Konkurrenz der Länder im Hinblick auf besonders gut geeignete Bewerber zu verschärfen scheine. „Dies ist eine direkte Folge der Föderalismusreform I. Wir sollten darauf achten, hier zumindest eine Einheitlichkeit der norddeutschen Länder anzustreben“, so Stritzl.
Als positiven Befund hob Stritzl hervor, dass das Angebot gerichtlicher Mediation ganz offensichtlich auch genutzt werde; hier verzeichne man eine relativ stabile Zustimmungsquote von rund 56 % und eine Einigungsquote bei den durchgeführten Mediationsverfahren von 78 %.
Wichtig seien zudem Fortschritte im Bereich „eJustice“. Allerdings handele es sich um ein komplexes und sehr umfangreiches Feld; daher sei hier eine enge Zusammenarbeit sowohl bundes- als auch landesweit erforderlich. Als praktische Beispiele für den möglichen Nutzen von „eJustice“ nannte Stritzl die Schaffung einer einheitlichen Sicherheitsarchitektur, Zwangsversteigerungen im Internet, den „eBriefkasten“ sowie die „eAkte“ in der Justizverwaltung. Bereits zum 1.11.2006 seien die Vollautomation und die Zentralisierung der Mahnverfahren eingeführt worden.
Abschließend wies Stritzl darauf hin, bei dem sogenannten Projekt Justiz 2010 sei eine besonders sorgfältige und kritische Prüfung geboten. Dies betreffe etwa die vorgesehene Möglichkeit der Gerichte, einen eigenen Einzelplan aufzustellen und ihn direkt beim Finanzministerium anzumelden. „Hier stehen noch diverse Fragezeichen im Raum, die wir in aller Gründlichkeit erörtern sollten“, so Stritzl.
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Max Schmachtenberg
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