| Nr. 050/13
zu TOP 15: Der Schutz von Ehe und Familie hat Verfassungsrang
In ihrem Debatten-Antrag „Steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften“ hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, die verfassungsrechtliche Stellung von Ehe und Familie betont.
Ehe und Familie bildeten das Fundament der Gesellschaft und stehen unter besonderem Schutz der Verfassung - mit der Begründung, dass die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden könne.
„Dies ist in den meisten Ländern Europas so. Die von der FDP geforderte völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gibt es nur in acht Ländern in Europa“, so Rathje-Hoffmann.
Die CDU erkenne ausdrücklich an, dass auch in anderen Formen der Partnerschaft die Werte gelebt werden, die Basis unserer Gesellschaft seien. Das gelte selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Trotz deutlich wahrnehmbaren gesellschaftlichen Wandels sei der Familienstand der Ehe allerdings nach wie vor eng mit der Gründung einer Familie mit Kindern verknüpft.
Für die CDU sei es deshalb wichtig, eine Politik zur Stärkung von Ehe und Familie fortzusetzen - zu deren Wohl.
„Wir haben vor, das Ehegattensplitting zu erhalten und es im Sinne eines realen Familiensplittings fortzuentwickeln. Dazu soll die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf den heute für Erwachsene geltenden Grundfreibetrag von 8.004 Euro angehoben werden“, so Rathje-Hoffmann.
Jedoch lehne die CDU die völlige steuerliche Gleichstellung ab. „Wir treten für die Förderung der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe und Familie ein. Dazu gehören dann auch steuerliche Vorteile und Privilegien“, stellte die CDU-Abgeordnete klar.
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Max Schmachtenberg
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