| Nr. 331/07

zu TOP 14: Gutes Fundament zur Verbesserung der Pflegeleistungen

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD zum Thema „Pflegereform“ wird ein gutes Fundament zur Verbesserung der Pflegeleistungen gelegt, die insbesondere dem Einzelnen eine verbesserte Auswahl und damit eine stärker an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Pflege ermöglichen wird.

Für die Pflegenden und ihre Angehörigen stellt der vorgelegte Kompromiss eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation dar. Eine bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankten, die Dynamisierung und die Defizitvermeidung mit einer Beitragssatzerhöhung (0,25 %) konnten erreicht werden.

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit, eine Finanzreform mit Bildung von Kapitalrücklagen, steht allerdings noch aus. Dieses Ziel muss weiter verfolgt werden, damit auch die Pflege der künftigen Generationen gesichert werden kann.

Ich glaube allerdings nicht, dass dies noch in dieser Wahlperiode geschehen wird.

Der Vorschlag einer Bürgerversicherung für den Pflegebereich – wie es die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis/90 die Grünen fordern – wird von der Union abgelehnt.

Bereits zum 1. Januar 2008, also ein halbes Jahr vorher, soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte sinken, so dass es keine Erhöhung der Lohnzusatzkosten geben wird, sondern – im Gegenteil – diese sogar leicht fallen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt damit auf unter 4 Prozent; das ist der niedrigste Wert seit 25 Jahren.

Pflegebedürftige erhalten neue Perspektiven in ihrer Situation. Durch die geplanten Neuerungen werden konkrete Bedürfnisse, insbesondere von Altersverwirrten, anerkannt und durch zielgerichtete Maßnahmen befriedigt. Es wird somit eine deutliche Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen erzielt.

Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten zur Beratung der Pflegenden und ihrer Angehörigen soll erreicht werden, dass die Pflege individuell auf den Menschen ausgerichtet wird und ihn besser erreicht.

Die geplante Dynamisierung der Pflegesätze, die seit Einführung der Pflegeversicherung eingefroren waren, wird dafür sorgen, dass die steigenden Pflegekosten ausgeglichen und ein Abrutschen in die Bedürftigkeit aufgehalten wird.

Die Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, ist ein großer Schritt zur Stärkung der ambulanten Pflege.

Es wird hiermit insbesondere bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Möglichkeit eröffnet, durch eine auf 6 Monate befristete Auszeit mit Rückkehrrecht in den Beruf, mit der neuen Situation besser zurecht zu kommen und die notwendigen Dinge zu organisieren. Hierbei ist die besondere Situation von Kleinbetrieben allerdings zu berücksichtigen. Auch das will ich betonen.

Und ich begrüße diesen Schritt auch aus familienpolitischer Sicht ganz besonders. Mein Appell geht jetzt an die Wirtschaft, nicht gegen diese Einführung zu wettern, sondern konstruktive Lösungen zur Umsetzung zu erarbeiten.

Es geht in dieser Frage auch darum, den Betrieben gut ausgebildetes Fachpersonal dauerhaft zu sichern.

Die Leistungsverbesserungen sind vor allem auch ein wichtiges frauenpolitisches Signal. 80 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Töchter, Schwiegertöchter, Mütter oder sonst nahe stehende Frauen.

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die beispielsweise bei geistiger Behinderung vorliegen kann, profitieren von der anstehenden Reform. Sie können in Zukunft einen zusätzlichen Betreuungsbeitrag von bis zu 2.400 Euro – anstatt 460 Euro – jährlich erhalten. Damit sie diesen Betreuungsbetrag einsetzen können, müssen allerdings auch entsprechende Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.

Vor drei Wochen wurde der 2. Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorgestellt.

Es ist erfreulich, dass sich die Ergebnisse im Vergleich zum ersten Bericht verbessert haben. Damit wird auch das erfolgreiche Engagement der professionellen Pflegerinnen und Pfleger dokumentiert.

Jeder Vorfall einer gefährlichen Pflege muss benannt und schnellst möglich abgestellt werden.

Die Ergebnisse des Berichtes unterstreichen die Notwendigkeit und Bedeutung von Kontrollen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Darüber hinaus kann abgeleitet werden, dass der Ergebnisqualität ein deutlich höherer Stellenwert als heute eingeräumt werden muss. Denn auch wenn sich die Ergebnisse im Gegensatz zum ersten Bericht des MDK verbessert haben, bleibt festzustellen, dass mehr Bürokratie und Dokumentation noch nicht gleichbedeutend mit steigender Qualität in der Pflege sind.

Die Ergebnisse des Berichtes machen deutlich, dass mehr Transparenz über die Qualität von Pflegeleistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor benötigt wird.

Das in den Eckpunkten zur Pflegereform vorgelegte Ziel, Qualitätsberichte in Zukunft in verständlicher Form zu veröffentlichen, ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig soll hiermit das Eigeninteresse der Anbieter im Wettbewerb untereinander an einer guten Pflegequalität gefördert werden.
Durch die beschlossene Anhebung der Pflegesätze wird dieses auch finanziell unterstützt.

Es ist wichtig, auf Missstände im Pflegebereich hinzuwirken. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass über 80 % der Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich gute bis sehr gute Pflege erbringen. Damit leistet der weit überwiegende Teil sowohl der professionellen Pflegerinnen und Pfleger als auch der Angehörigen gute bis sehr gute Arbeit, in einem physisch wie psychisch sehr anstrengenden Bereich.
Darüber hätte ich mir auch eine Presseberichterstattung gewünscht.

Lassen Sie uns in dieser Debatte einen Blick werfen auf das von der Landesregierung zu erarbeitende Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. Es soll folgende Schwerpunkte enthalten:

- Die Sicherung der häuslichen Pflege durch umfassende Beratung und Weiterentwicklung häuslicher Unterstützungsstrukturen,

- die Stärkung der Verbraucherorientierung durch Herstellung von Transparenz aller Angebote,

- die Weiterentwicklung der pflegerischen Dienstleistungen hin zu einer auf Individualität und Passgenauigkeit ausgerichteten Werte orientierten Versorgungsstruktur, die sich über pflegerische Qualität hinaus an den Zielen Normalität, Aufrechterhaltung von Alltagsaufgaben und Selbstbestimmung orientiert,

- die Sicherstellung der Rechte und des Schutzes von Menschen mit Pflegebedarf durch die,

- Stärkung persönlicher Kompetenz,

- Vernetzung aller individuellen und gesellschaftlichen Kontrollebenen,

- Wahrnehmung der staatlichen Kontrolle und

- Entbürokratisierung der Regelungen der Aufsichtsbehörden.

Unsere Politik für pflegebedürftige Menschen muss sich an dem Artikel 5a der Landesverfassung orientieren: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“

Diesem Verfassungsziel muss sowohl die Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene als auch das Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes gleichermaßen gerecht werden.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern