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zu TOP 14: Weg von sozialistischer Planwirtschaft und hin zu regionaler Verantwortlichkeit
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Ich darf die Pressemitteilung des Innenministers aus dem Jahr 2004 in Erinnerung rufen, ich zitiere: Die Neufassung des Landesplanungsgesetzes sieht vor, dass Regionalpläne künftig auch von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgestellt werden können, die von den Kreisen und kreisfreien Städten eines Planungsraumes gebildet wird. Nach bisheriger Rechtsgrundlage ist ausschließlich die Landesplanungsbehörde berechtigt, Regionalpläne aufzustellen oder zu ändern. Künftig kann sie diese Befugnis auf Antrag auf die kommunale Ebene übertragen.
Und Innenminister Buss wörtlich: „Wir erfüllen damit den Wunsch der Kommunen nach Mitgestaltung, Transparenz und offenen Moderationsprozessen.“
In allen fünf Planungsräumen sollten sich regionale Planungsversammlungen bilden, die den Regionalplan für ihr Gebiet in eigener Verantwortung aufstellen.
Nach dem Jahr 2000 war das bereits der zweite Versuch, die Regionalplanung zu kommunalisieren. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, das die
Regionalplanung noch nicht kommunalisiert hat, wir müssen endlich weg von sozialistischer Planwirtschaft und hin zu regionaler Verantwortlichkeit. Die Unterschiede im Land Schleswig-Holstein sind zu groß, um Entscheidungen
für alle Planungsräume von Kiel aus zu fällen.
Der jetzige Gesetzentwurf spiegelt das Ziel der Landesregierung wieder, den Kommunen einen regionalpolitischen Handlungs- und Gestaltungsspielraum
zu verschaffen und Aufgaben auf Landesebene abzubauen. In jedem der fünf Planungsräume wird ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt die Aufgabe der Trägerschaft der Regionalplanung auf der Basis einer Vereinbarung mit den anderen zum Planungsraum gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten von diesem übernehmen und für dengesamten Planungsraum ausüben. Dies gilt nicht nur fürdie Aufstellung des Regionalplanes als Selbstverwaltungsaufgabe, sondern auch für den Vollzug
der raumordnungsrechtlichen Vorschriften. Es wird je Planungsraum eine „leitende regionale Planungsstelle“ geschaffen, ohne eine zusätzliche Verwaltungsebene.
Zusätzlich kommen die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde dazu, somit werden zukünftig die Flächennutzungspläne von den Planungsräumen selbst bewilligt. Die Kommunen und Städte müssen bei der Erarbeitung des Regionalplanentwurfs unbedingt intensiv beteiligt werden. Ansonsten vertrauen wir als CDU-Fraktion auf unsere Kreistagsabgeordneten, die alle in ihren Regionen verwurzelt sind. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, wir geben
Gestaltungsspielraum und Verantwortung in die Regionen! Eine kommunalisierte Regionalplanung bringt die für die Landesentwicklung wichtigen Themen noch näher zu den Bürgerinnen und Bürgern!
Der Konnexitätsgrundsatz nach § 49 Abs. 2 der Landesverfassung wird dahingehend gewahrt, indem die jeweiligen Planungsräume für die Wahrnehmung der Aufgaben eine jährlichen Kostenausgleich in Höhe von circa 150.000 Euro erhalten. In den Kreisen, in denen die höhere Verwaltungsbehörde angesiedelt ist, gibt es eine jährliche Pauschale von 94.000Euro, im Jahr 2013 wird für die Erstellung von Regionalstudien eine Einmalzahlung von 100.000 Euro für Regionalstudien gezahlt.
Ein lang ersehntes politisches Ziel steht zum 01.01.2013 endlich kurz vor der Umsetzung. Es kommen auf die einzelnen Planungsräume jedoch vielfältige
Herausforderungen zu, die es zu berücksichtigen gilt:
Es muss ein fairer Ausgleich zwischen den verdichteten Siedlungsräumen und dem ländlich geprägten Räumen hergestellt werden. Konsequenzen aus der demographischen Entwicklung müssen rechtzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden! Gemeinsame Potenziale sollten vor dem Hintergrund des Standortwettbewerbs gebündelt werden.
Kommunalisierte Regionalplanung schafft:
Planungs- und Investitionssicherheit von Projekten und Maßnahmen vor Ort
Räumliche Voraussetzungen für die Verbesserung der Lebensqualität
Größere Planungseffektivität
Herr Dr. Stegner, ich erinnere an auch noch einmal an Ihren Bericht als Innenminister zu den Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein vom 24.03.2006 und zitiere: Es geht nämlich um etwas, was wir seit langer Zeit angekündigt haben, dass es die Verlagerung von Landesaufgaben auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte geben soll und dass wir das auch wirklich wollen. Auch dies ist ein Bereich, über den seit vielen Jahren diskutiert wird, in dem aber vergleichsweise wenig geschehen ist...., Zitat beendet.
Daher bitte ich um eine große, einvernehmliche Lösung, wenn Sie das dann auch wirklich wollen und seit vielen Jahren anstreben! Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel