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zu TOP 14: Die Abschiebehaft bleibt als letztes Mittel notwendig
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Uns allen ist bewusst: Abschiebehaft ist für die Betroffenen sehr schwer. Diese Menschen haben häufig schwierige Schicksale und Lebensläufe. Davor verschließt niemand – auch nicht die Mitglieder der CDU-Fraktion - die Augen.
Aber:
Es gibt in Deutschland ein verbindliches Aufenthaltsrecht mit gesetzlichen Ausreisepflichten. Daran müssen sich alle halten. Der überwiegende Teil der Ausreisepflichtigen tut dies auch. Von 200 Zurück- oder Abschiebungen in 2009 sind 116 Menschen ohne Abschiebehaft ausgereist. Doch wenn jemand versucht sich dieser Ausreisepflicht zu entziehen, müssen wir auch die Möglichkeit zur Durchsetzung unseres Gesetzes haben.
Die Fraktion Die Linke und die SPD-Fraktion begrüßen in Ihren Anträgen die geplante Schließung der Haftanstalt Rendsburg! Sie fordern außerdem eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebehaft. Doch Sie verlieren kein Wort darüber, wie das Aufenthaltsgesetz dann in Zukunft, zum Beispiel bei Verweigerung der Ausreise, durchgesetzt werden soll. Ein Gesetz, dass keine Mittel zur Durchsetzung hat, ist ausgehöhlt und bedeutungslos.
Das würde also in letzter Konsequenz heißen: es kommt entweder zu sofortigen Abschiebungen, oder Abschiebungen finden nicht mehr statt, wenn der Betroffene das nicht möchte.
Also:
Jeder der die Ausreise verweigert – kann bleiben.
Auch jeder der illegal einreist – kann bleiben.
Wenn das Ihr Ziel ist, dann sollten Sie das unseren Bürgern aber auch so sagen.
Wir, die CDU Fraktion meinen, das bestehende Aufenthaltsgesetz muss auch durchgesetzt werden können; dazu gehört als letztes Mittel auch die Abschiebehaft..
Ebenso kritisch vor allem an dem Antrag der Fraktion Die Linke ist, dass aus der sog. „EU-Rückführungsrichtlinie“ – nach Art der „Rosinenpickerei“ – nur das herausgesucht wird, was gerade gefällt.
Wenn z.B. in dem Antrag der LINKEN die Forderung steht, dass nur Art. 7 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie umgesetzt werden soll – also die 30-Tagefrist zur freiwilligen Ausreise –, dann fällt dabei unter den Tisch, dass 4 Absätze weiter diese Rückführungsrichtlinie auch die fristlose Abschiebung samt Abschiebehaft zulässt – z.B. bei Fluchtgefahr, Missbrauch, oder wenn die betreffende Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Die Abschiebehaft ist auch ausdrücklich und umfassend in den Artikeln 15 und 16 der Rückführungsrichtlinie geregelt. Es scheint, als wollten sie das einfach weglassen.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist es, wenn die LINKEN und die GRÜNEN es in ihren Anträgen so darstellen, als würde die Rückführungsrichtlinie die Mitgliedsstaaten nun zu kostenloser Rechtsberatung, Prozessvertretung oder kostenlosen Rechtsmitteln verpflichten – ohne jede Rücksicht darauf, ob ein Rechtsmittel Erfolg hat.
Wenn sie Art. 13 Abs. 4 der Rückführungsrichtlinie genau gelesen hätten, dann hätten sie dabei entdeckt, dass dort ein ausdrücklicher Verweis auf Art. 15 Abs. 3 der EG-Flüchtlingsrichtlinie von 2005 (Richtlinie EG 2005/85/EG) enthalten ist. Danach muss ein Rechtsmittel bei beschränkten Erfolgsaussichten keinesfalls kostenlos sein. Das hat auch seinen Sinn: Denn es ist nicht einzusehen, warum in einem Rechtsstaat vor Gericht die Menschen in Abschiebehaft besser gestellt sein sollen, als die Menschen in unserem Land, die Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Ignoriert werden auch die geltenden Richtlinien für den Vollzug der Abschiebehaft, die die Landesregierung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Jezewski vom August sogar beigelegt hat. Sie finden dort fast alles, was sie politisch fordern, bereits seit dem Jahr 2002 geregelt.
Eine wichtige Aufgabe bleibt natürlich, darauf zu achten, dass diese Richtlinien eingehalten werden. Im Jahresbericht 2009 des Landesbeirates der Abschiebehaftanstalt in Rendsburg werden Defizite benannt, die wir beheben müssen. Wir möchten zum Beispiel wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Schutzbedürftigkeit von Schwangeren, Eltern mit Kindern, Kranken , Menschen mit Behinderung und Minderjährigen noch besser gewährleisten zu können. Ebenso müssen wir auch wissen, wie es weitergeht, wenn in Rendsburg die Abschiebehaftanstalt geschlossen wird.
Deshalb haben wir in der letzten Plenarsitzung unseren Berichtsantrag an die Landesregierung beschlossen. Auf Grundlage dieses Berichtes werden wir dann im Innen und Rechtsausschuss diskutieren können.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel