| Nr. 045/13

zu TOP 13: Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen für Assistenzhunde

Die Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für Menschen mit Behinderungen, Heike Franzen, hat heute (24. Januar 2013) zum ohne Aussprache in den Ausschuss verwiesenen TOP 13 die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für Assistenzhunde gefordert:

„Diese Hunde helfen kranken Menschen und insbesondere Kindern, ihren Alltag zu bewältigen“, begründete Franzen den Antrag. Insbesondere an Epilepsie oder Diabetes erkrankten Menschen seien die Hunde nachweislich eine enorme Hilfe.

Dringend zu lösende Probleme seien beispielsweise die Vereinheitlichung der Ausbildung von Hund und Halter. Auch die Übernahme der Kosten müsse geregelt werden. Der Zugang für Menschen mit Assistenzhunden in allen Bereichen des öffentlichen Lebens müssten erleichtert beziehungsweise überhaupt erst ermöglicht werden.

„Eine Gesellschaft, in der Inklusion gelebt wird, muss weitere Assistenzhunde genauso wie Blindenführhunde betrachten“, so Franzen.

Die CDU-Politikerin empfahl den anderen Parlamentariern den Besuch einer Hundeschule und Gespräche mit Betroffenen. „Dann werden sie sehen, wie wichtig diese Hunde für die Betroffenen sind“, so Franzen.

Gemeinsam mit den Betroffenen wolle die Union in den Ausschusssitzungen erarbeiten, ob es weitere Barrieren gibt und wie wir diese überwinden können.

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