| Nr. 514/13
zu TOP 13 und 24: Kein großer Wurf
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Seit fast einem Jahr liegt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Erweiterung des Sparkassengesetztes vor, um auch dem Sparkassen- und Giroverband die Möglichkeit von Minderheitsbeteiligungen einzuräumen.
Aber natürlich kommt es für die Koalitionsfraktionen nicht in Frage, einem Gesetzentwurf der Opposition zustimmen oder auch nur auf dieser Basis zu beraten. Nein, da wird lieber ein Jahr lang Zeit vertan, um dann einen eigenen Gesetzentwurf der Regierung zu präsentieren, der im Kern auch nichts anderes beinhaltet: Nämlich eine Beteiligungsmöglichkeit für den Sparkassen- und Giroverband.
Der Gesetzentwurf bietet keine Hilfe für die Kapitalausstattung der schleswig-holsteinischen Sparkassen, die über den Gesetzentwurf der CDU hinausgeht. Herr Innenminister, das ist doch für fast ein Jahr Regierungshandeln ein wirklich dürftiges Ergebnis. Im Gegenteil: Sie streichen den Sparkassen eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Kapitalausstattung. Erst wurde in einem unparlamentarischen Hau-Ruck-Verfahren die Möglichkeit für die Hamburger Sparkasse gestrichen, jetzt auch für öffentlich-rechtliche Sparkassen aus anderen Bundesländern.
Da frage ich mich wirklich, mit welchem Privatisierungs-Schreckgespenst wollen sie eigentlich begründen, dass sich die öffentlich-rechtliche Sparkasse Harburg-Buxtehude oder die ebenfalls öffentlich-rechtliche Sparkasse Mecklenburg-Schwerin nicht mehr an einer Sparkasse in Schleswig-Holstein beteiligen dürfen?
Diese Beteiligungsmöglichkeiten zu streichen, richtet sich direkt gegen den Geist einer verstärkten norddeutschen Zusammenarbeit und gegen eine Kooperation innerhalb der Metropolregion Hamburg.
Mit der von Ihnen vorgelegten Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, Herr Breitner, verbauen sie gleichzeitig auch noch die letzte Chance, dass die Sparkassen zusätzliches Kapital von ihren Trägern erhalten. Welcher Kreis soll dazu denn in Zukunft noch in der Lage sein, nachdem Sie ihn mit dem FAG geschröpft haben und die gesamte Entlastung, die der Bund mit der Übernahme der Grundsicherung im Alter gewährt hat, wieder zunichte machen? Stattdessen schaffen sie mit der Beteiligungsmöglichkeit für Städte und Gemeinden eine politische Alibilösung, als ob es sich irgendeine Kommune leisten könnte, eine solche neue Aufgabe zusätzlich zu übernehmen.
Bei den wenigen Städten und Gemeinden, deren Situation zur Zeit noch etwas besser aussieht und die sich vielleicht an einer Sparkasse beteiligen könnten, sorgen Sie doch gerade dafür, dass es zukünftig allen gleich schlecht geht. Und selbst die Beteiligungsmöglichkeit des Sparkassen- und Giroverbandes ist nach ihrem Gesetzentwurf an die Bedingung einer besonderen Belastungssituation geknüpft. Mit anderen Worten: Das Kind muss erst in den Brunnen gefallen sein, bevor auf diese Weise zusätzliches Kapital eingebracht werden kann. Nein, meine Damen und Herren, ein großer Wurf ist dieses Sparkassengesetz nicht!
Aber immerhin können wir fest stellen: Die Grundzüge des von CDU und FDP beschlossenen Sparkassengesetztes mit der Bildung von Stammkapital und der Möglichkeit von Minderheitsbeteiligungen bleiben auch in diesem Gesetzentwurf erhalten.
Ich will daran erinnern, dass der Kollege Rother in der Landtagssitzung vom 18. Juni 2010 noch erklärt hatte: „Die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen wäre allein schon durch die Stammkapitalbildung dahin“. Da hat es offensichtlich ein Umdenken im Regierungslager gegeben. Diese Einsicht begrüßen wir, ebenso wie die Tatsache, dass jetzt auch unser Vorschlag einer Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbandes aufgegriffen wird.
Insofern geht die CDU-Fraktion konstruktiv und offen in die anstehenden Gesetzesberatungen. Dabei werden allerdings noch einige Fragen zu klären seien.
Die zwei wichtigsten will ich gerne an dieser Stelle bereits nennen:
1. Frage: Wie sieht es mit der Prüfung einer Sparkasse durch den Verband aus, wenn er an dieser Sparkasse beteiligt ist? Prüft sich dann der Verband quasi selbst?
Der Gesetzentwurf enthält dazu keinerlei Aussagen, das muss aber bis zur Verabschiedung des Gesetzes geklärt werden.
2. Frage: Wie passt es zusammen, wenn zukünftig Beteiligungen von bis zu 49,9% möglich sein sollen, gleichzeitig dem Beteiligten im Verwaltungsrat aber weiterhin nur 1 bis 3 Sitze zugestanden werden?
Diese Sitzanzahl war auf die bislang maximal zulässige Beteiligungshöhe von 25,1% abgestellt und trug sowohl dem Gleich-behandlungsgrundsatz aller Beteiligten als auch dem Demokratieprinzip Rechnung.
Bei einer Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbandes mit 49,9% und 1 bis 3 Vertretern des Verbandes im Verwaltungsrat wird es nicht gelingen, beide Grundsätze gleichzeitig einzuhalten. Auch diese Frage bedarf deshalb einer abschließenden rechtlichen Klärung. Wir sehen deshalb den anstehenden Ausschussberatungen mit Spannung entgegen.
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Max Schmachtenberg
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