| Nr. 082/08

zu TOP 13: Schwarzarbeit ist eine Straftat

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

Bevor ich mich inhaltlich mit der Großen Anfrage der FDP-Fraktion auseinander setze, möchte ich zunächst ein klares und eindeutiges Bekenntnis gegen Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein abgeben.

Meine Damen und Herren, Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sondern eine Straftat, die es mit der ganzen Härte des Gesetzes zu verfolgen gilt. Wer schwarz arbeitet oder schwarzarbeiten lässt, handelt unfair. Dieses gilt sowohl für den privaten wie auch den gewerblichen Bereich. Schwarzarbeit geht immer zu Lasten dritter. Schwarzarbeit geht zu Lasten der Sozialkassen und des Steueraufkommens, zu Lasten der Betriebe, die sich einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt sehen und zu Lasten der offiziell Beschäftigten, die häufig für die Sozialleistungen der Schwarzarbeiter aufkommen müssen.

Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern der Ministerien für die Erstellung der Beantwortung der Großen Anfrage der FDP-Fraktion. Ich bedanke mich auch bei der FDP-Fraktion, dass Sie diese Anfrage gestellt haben.

Die vorliegende Antwort der Landesregierung gibt einen guten Überblick über die an der Schwarzarbeitbekämpfung beteiligten Behörden. Sie gibt aber nur einen vagen Überblick über das Ausmaß der Schwarzarbeit in Deutschland. Ich bedaure, dass für Schleswig-Holstein gar keine Aussagen gemacht werden können.

In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Erkenntnisse über das Volumen der Schwarzarbeit nur auf vagen Schätzungen beruhen und somit keine belastbaren Aussagen getätigt werden können. Dass keine besseren Daten vorliegen, liegt meiner Meinung nach an dem Charakteristikum der Schwarzarbeit selbst. Sie findet schließlich im Verborgenen statt. Würde eine eindeutige statistische Erfassung vorliegen, würde es sich wohl nicht mehr um Schwarzarbeit handeln können.

Ebenfalls finden wir in der Beantwortung häufig Passagen, die darauf verweisen, dass eine Beantwortung der Frage nicht möglich sei, da entsprechende Daten nicht erhoben werden. Dieses ist sicherlich zu bedauern, da es z.B. interessant wäre, wie viel Strafverfahren aufgrund von Schwarzarbeit bei den Staatsanwaltschaften des Landes anhängig waren. Andererseits kritisieren wir häufig, dass die Bürokratie und die statistische Erfassung zu viel Arbeitszeit verbraucht. Insofern müssen wir mit dem zufrieden sein, was vorliegt.

Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Großen Anfrage gibt eine umfassende Übersicht über die gesetzlichen Neuregelungen seit dem Jahr 2000. Die Vielzahl dieser Neuregelungen macht jedoch auf mich den Eindruck, dass ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf Bundesebene fehlt und nur die Symptome aber nicht die Ursachen der Schwarzarbeit bekämpft werden. In der Vergangenheit scheinen hier einige Gesetze verabschiedet worden zu sein, die den gewünschten Erfolg vermissen ließen, deren Halbwertzeit sehr kurz war.

In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit nur durch die enge Zusammenarbeit der einzelnen Behörden erfolgen kann. So scheint die Bündelung der Zuständigkeiten für Prüfungen sowie für Verfolgungen und Ahndungen etwaiger Verstöße im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bei der Zollverwaltung ein vernünftiger und überfälliger Schritt gewesen zu sein. Es ist erfreulich, dass nicht nur auf Bundesebene die Behörden eng miteinander kooperieren, sondern dass seit 2005 auch die Finanzbehörden eng mit der Finanzkontrolle „Schwarzarbeit“ der Zollverwaltung zusammen arbeiten. Auch hier zeigt sich, dass nur das entschlossene und gemeinschaftliche Vorgehen der Behörden die Schwarzarbeit effizient verfolgen kann.

Bedenklich ist, dass auf kommunaler Ebene die Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht mehr in dem Maße vorangetrieben wird, wie es noch vor einigen Jahren der Fall gewesen ist. Ich bedaure es, dass die Vereinbarungen zwischen der Handwerkskammer Flensburg und den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg aufgelöst wurden. Lediglich im Kreis Herzogtum Lauenburg und in den Kreisen Plön und Ostholstein findet noch einen enge Kooperation zwischen Organisationen des Handwerkes und den kommunalen Ordnungsbehörden statt. Dass eine solche Kooperation erfolgreich ist, zeigt der Tätigkeitsbericht des Kreises Ostholstein und das Interesse der Stadt Neumünster, sich an der Kooperation zu beteiligen. Wir sollten von hier einen Appell an das Handwerk und die Kommunen richten, über neue Zusammenarbeitsvereinbarungen nachzudenken. Meiner Auffassung nach sollte das Handwerk ein elementares Interesse an einer solchen Zusammenarbeit haben, schließlich leidet Das Handwerk erheblich unter dem Faktor „Schwarzarbeit“.

Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt, dass die Schattenwirtschaft in Deutschland einen großen Anteil am Bruttoinlandsprodukt ausmacht. Zwar gegen die Schätzungen weit auseinander, Prof. Schneider geht von rund 15 % aus, das sind immerhin 350 Mrd. Euro, andere Studien, wie die Rockwool-Foundation schätzen das Niveau der Schwarzarbeit in Deutschland auf rund 3 bis 4 %. Das nach wie vor hohe Niveau der Schattenwirtschaft in Deutschland zeigt, dass diesen nur schwer mit Gesetzen Herr zu werden ist. Wir müssen daher, wenn wir über Schwarzarbeit diskutieren, auch die Ursachen im Blick haben und hier ansetzen. Es muss uns gelingen, reguläre Arbeit in Deutschland attraktiver zu machen, wir müssen die Staatsausgaben senken um Raum für Steuersenkungen zu eröffnen. Wir müssen ein Steuerkonzept entwickeln, das den Kriterien einfacher, gerechter und leistungsfreundlicher folgt. Wir müssen die notwendigen Reformen zur Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes vornehmen. Ferner müssen wir die Lohnzusatzkosten senken, um die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung nachhaltig zu verbessern. Gelingt uns dieses, wird Schwarzarbeit für Auftraggeber und Auftragnehmer uninteressant und kann so verdrängt werden.

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