| Nr. 266/09
zu TOP 13: Künftig werden Dienstleister nicht mehr im Behördendschungel irren
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Nur wer sich selbst imponiert, kann auch anderen imponieren“.
So lautet ein Zitat, das dem bedeutendsten lebenden Altkanzler zugeschrieben wird.
Eng damit zusammen hängt ein weiterer Lebensrat: „Tue Gutes und rede darüber“.
Leider reden wir hier im Landtag oft über das, was nicht gut läuft. In einem gewissen Umfang ist das natürlich auch notwendig. Aber wir sollten uns damit nicht selbst unterziehen und uns einreden, dass wir in Schleswig-Holstein nichts voreinander bekommen.
Heute haben wir die Gelegenheit, einen Gesetzentwurf miteinander zu diskutieren, durch deren Umsetzung Schleswig-Holstein eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen wird. Mit der Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts sind wir mit die ersten, die einen Einheitlichen Ansprechpartner, einen Mittler und Lotsen, für dienstleistende Unternehmer und Unternehmen schaffen. Ich danke Finanzminister Rainer Wiegard, Staatssekretär Klaus Schlie und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit bei der Umsetzung der zugrunde liegenden Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Landesrecht. Durch die Anstaltslösung stellen wir zweierlei sicher:
Erstens, der Einheitliche Ansprechpartner kann seinem Namen auch wirklich gerecht werden.
Hätten wir die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel dezentral organisiert,
hätten wir
• zusätzlichen Personalbedarf geschaffen,
• Kompetenzen aufgesplittet,
• IT-Probleme verursacht –
kurzum, wir hätten genau das Gegenteil von dem bewirkt, was wir als Zielmarke mit dem Einheitlichen Ansprechpartner erreichen wollen. Die Anstaltslösung dagegen bündelt Kompetenzen. Sie führt Fachwissen an einer Stelle zusammen. Sie garantiert, dass gleich gelagerte Fälle auch gleichartig behandelt und bearbeitet werden.
Und ein Zweites: Die Anstalt bezieht – und das erscheint mir besonders wichtig – das Know how von Kammern und Kommunalen Spitzenverbänden mit ein, ohne in die Selbstverwaltung vor Ort in irgendeiner Form einzugreifen. Ich bin den Verantwortlichen in Kammer und Kommunalverbänden außerordentlich dankbar für ihr konstruktives Herangehen an die Verhandlungen in den vergangenen Monaten.
Sie haben dadurch wesentlich zum erfolgreichen Abschluss der Gespräche
und zu dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf beigetragen. Künftig werden Dienstleister aus dem In- und Ausland in Schleswig-Holstein nicht mehr im Behördenschungel irren, um bei uns zu Wachstum und Beschäftigung beizutragen. Nein, sie müssen bei Existenzgründung, Ansiedlung und Erweiterung nur noch eine Stelle anlaufen, die dann die erforderlichen Serviceleistungen für sie erbringt bzw. koordiniert. Die derzeitige Wirtschaftskrise ist ja so manchem wieder Anlass, ein Gegeneinander von Wirtschaft und Gesellschaft herbeizureden.
Aber umgekehrt wird ein Schuh draus:
Indem wir wirtschaftlicher Betätigung keine Steine in den Weg legen, sondern sie erleichtern und fördern, schaffen wir Arbeitsplätze und sichern Existenzen. In diesem Sinne vertraue ich darauf, dass der zügig umgesetzte, vernünftig organisierte einheitliche Ansprechpartner zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Schleswig-Holstein werden wird. Springen wir gleichwohl nicht zu kurz !
Der Einheitliche Ansprechpartner ist nur ein Mosaikstein
bei der Verwirklichung von Entbürokatisierung und Verwaltungsmodernisierung. Jeder Baustein ist notwendig, damit ein großes Gesamtbild entsteht. Aber weitere Steine müssen noch hinzukommen, um eine schlanke, schlagkräftige Verwaltung in Schleswig-Holstein zu verwirklichen. Das ist auch deshalb erforderlich, um die ehrgeizigen Sparziele zu verwirklichen, auf die wir uns am Beginn dieser Plenartagung verbindlich festgelegt haben.
Mit dem Grundsatz:
Nur soviel neue Bürokratie wie unbedingt notwendig und Einbeziehung bewährter Verfahren wie möglich, sollten wir den Gesetzentwurf über den Einheitlichen Ansprechpartner in den Ausschüssen weiter beraten.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel