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zu TOP 13: Der Antrag der Opposition veralbert Schulträger, Schulen, Eltern und Lehrer
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Oppositionsparteien legen heute einen Gesetzentwurf vor, der die Änderung des Schulgesetzes vom 27. Januar diesen Jahres, also die damals beschlossene Fristverlängerung zur Umwandlung von noch bestehenden Real-, Haupt- und kooperativen Gesamtschulen in Regional- bzw. Gemeinschaftsschulen vorsieht.
In den Augen meiner Fraktion ist das reine Schaumschlägerei! Und Sie scheinen es auch selber nicht ganz ernst zu meinen, sonst hätten Sie im Ältestenrat auf ein beschleunigtes Verfahren drängen müssen, dass noch in dieser Sitzung zu einem Ergebnis hätte führen können. Stattdessen diskutieren wir ihn hier auf Ihren Wunsch am letzten Plenartag.
Jetzt geht Ihr Gesetzentwurf in die erste Lesung, da der Landtag im April nicht tagt, kann also erst in der Sitzung Ende Mai über den Gesetzentwurf entschieden werden.
Sollte er dann die Zustimmung dieses Hauses finden, was ich stark bezweifle, dann müsste das Ministerium Anfang Juni die betroffenen Schulträger darüber informieren, dass ihre beantragte Fristverlängerung leider wieder aufgehoben ist und sie sich bis zu den Sommerferien überlegen müssen, welche Schulart sie bevorzugen. Von den Eltern, die ihre Kinder zum Teil sehr bewusst an diesen Schulen angemeldet haben mal ganz zu schweigen. Schulträger, Schulen und Eltern müssen sich bei diesem Verhalten zu Recht veralbert vorkommen.
Auch wenn es sich in der Summe nur um sechs Schulen handelt, die von der Fristverlängerung Gebrauch gemacht haben, kann man so nicht mit Schulen umgehen - nicht mal mit einer einzigen. Darum werden wir auch nach der Ausschussberatung diesen Antrag in der zweiten Lesung ablehnen.
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Kai Pörksen (Pressesprecher)
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
