| Nr. 371/08
zu TOP 12: Wir können derzeit und absehbar auf Kohle nicht verzichten
Es gilt das gesprochene Wort.
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Der vorliegende Gesetzentwurf (Drucksache 16/2302)der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes beinhaltet nach seiner Begründung drei Elemente.
Ich zitiere aus der Begründung: „Die im Satz zwei zum Ausdruck kommende Forderung nach sparsamen Verbrauch und rationeller Verwendung von Energie hat eine hohe Ressourcenökonomie zum Ziel und will diese Zielsetzung auch mit Mitteln der Raumordnung regeln.“ Da kommen Sie 13 Jahre zu spät, denn es steht im Gesetz aus dem Jahre 1995 bereits drin.
„Durch die Errichtung von Windenergieanlagen an dafür geeigneten Standorten soll der Anteil dieser Energiegewinnungsform weiter erhöht werden“, so Ihre Forderung und zur Begründung heißt es, „durch gesetzliche Bestimmungen zur Erhöhung des Anteils der Windkraft als Energiegewinnungsform“ werden zuvor genannte Zielsetzung „konkretisiert.“ Auch dies ist bestehende Gesetzeslage und energiepolitische Wirklichkeit in Schleswig-Holstein. Also : Viel grüner Wind, aber nichts Neues.
Bleibt der dritte Punkt, der zum Ziel hat, den Anteil der Kohle an der Stromerzeugung zu verringern und die Ansiedlung von Kohlekraftwerken „ in erheblich mit Luftschadstoffen vorbelasteten Gebieten“ zu vermeiden.
Ein klares Wort. Wir können derzeit und absehbar auf Kohle nicht verzichten. Und wir können noch weniger darauf verzichten, wenn Sie zugleich die Kernkraftwerke abschalten wollen. Es ist nicht verantwortbar, angesichts erkennbarer Energielücken dieses Problem noch weiter zu verschärfen. Günstigerer Strom, auf den Privathaushalte und Betriebe doch gerade in jetziger Wirtschafts- und Finanzlage besonders angewiesen sind, ist so nicht zu erreichen.
Höhere Steuern – siehe den gestrigen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Grunderwerbsteuer – und höhere Energiekosten sind Ihre, aber nicht unsere Politik.
Die Bereitschaft, Standorte von Kohlekraftwerken zu akzeptieren ist, sicher unterschiedlich. Wo diese gegeben ist, sollten wir sie fördern und nicht schmälern. Insoweit ist Ihre Initiative auch ein psychologisch falsches Signal. Und: Neue Kohlekraftwerke sind umweltfreundlicher als ältere, sie verringern den CO2 Ausstoß. Und haben einen höheren Wirkungsgrad.
Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes gilt für ganz Schleswig-Holstein. Wo sich da das Problem „erheblich mit Luftschadstoffen vorbelasteter Gebiete“ stellt, erschließt sich nicht. Die Emissionsgesetze sind streng. Durch die heutige Filtertechnologie, die den Kriterien der 17. Bundesemissionsschutzverordnung entspricht, ist die Schadstoffbelastung der Umwelt erheblich eingegrenzt. Im Hinblick auf die Auswirkung des CO2 – Ausstoßes in die Atmosphäre wäre es im Übrigen unerheblich, an welchem Standort der verbleibender Ausstoß stattfindet.
Bei Investitionsentscheidungen für den Bau neuer Steinkohlekraftwerke werden wir darauf hinwirken, dass diese Anlagen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik errichtet werden. Wir wollen die Kraft – Wärme – Kopplung möglichst ausschöpfen und die Vorraussetzungen für CO2 – Abscheidungen schaffen.
Der nachhaltige Schutz des Klimas und die drastische Senkung des Kohlendioxyd – Ausstoßes sind in den nächsten Jahrzehnten zentrale Notwendigkeit, weltweit. Deshalb ist in der Energiepolitik seit längerem einiges im Wandel, gerade auch in Deutschland und Schleswig – Holstein. Aus der Kernenergie auszusteigen und gleichzeitig Kohle – Kernkraftwerke zu verhindern, löst allerdings keine Probleme, sondern schafft neue. Ein Energiemix aus Wind, Kohle, Gas, Kernenergie und Erneuerbare Energien – möglichst mit mehr Wettbewerb untereinander als bislang – wird für die absehbare Zeit am sichersten, preis – und umweltbewusstesten sein.
Das gültige Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes verpflichtet, dass Natur und Umwelt so gering wie möglich beeinträchtigt werden. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2010 – 2025 verlangt die Sicherstellung einer effizienten, bedarfsgerechten, umweltverträglichen und kostengünstigen Energieversorgung. Und weiter heißt es unter Punkt 7.5.1.: „Dabei sind die verschiedenen Energieträger und moderne Anlagen und Technologien so zu nutzen und zu entwickeln, dass eine nachhaltige und klimaverträgliche Energieversorgungsstruktur ermöglicht wird.“
Arbeiten wir gemeinsam daran, dass diesen Forderungen Rechnung getragen wird.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel