| Nr. 313/08

zu TOP 12: Integration kann nicht verordnet werden

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Es gilt das gesprochene Wort

Schleswig-Holstein besitzt eine lange und prägende Migrationstradition mit zahlreichen Beispielen erfolgreicher Integration. Integration kann nicht verordnet werden. Sie erfordert Anstrengungen von allen, vom Staat und der Gesellschaft. Maßgebend ist zudem die Bereitschaft der Zuwanderer, sich auf ein Leben in unserer Gesellschaft einzulassen.

Angesichts des demographischen Wandels und des globalen Wettbewerbs um die besten Köpfe sind wir zunehmend auf einen positiven und pragmatischen Umgang mit Zuwanderung und Integration angewiesen. Dafür ist eine nachhaltige Integrationspolitik dringend erforderlich.

Im Zusammenhang von Globalisierung und gesellschaftlicher Pluralisierung ist nicht nur die Wirtschaft immer stärker auf differenzierte sprachliche und interkulturelle Kenntnisse von Beschäftigten angewiesen, sondern auch der Öffentliche Dienst, der mit seinen Angeboten einer zunehmend differenzierten Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen Rechnung zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bundesregierung und die Länder im Integrationsplan verpflichtet, ihre Einstellungspraxis zu überprüfen und eine gezieltere Personalrekrutierung zu betreiben.

Das Anerkennungswesen für im Ausland erworbene Berufs- und Hochschulabschlüsse in Deutschland ist noch unübersichtlich. Auf EU-Ebene wird im Rahmen des Bologna-Prozesses die Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen vorangetrieben, auch für den Bereich der beruflichen Abschlüsse. Mit der Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens, EQR, sollen unter anderem die Vergleichbarkeit und ein Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erstellt und umgesetzt werden.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise. Sie erbringt beratende und informatorische Dienstleistungen für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise befassten Stellen in Deutschland, zum Beispiel Ministerien, Behörden, Hochschulen, Gerichte; sie hat selbst keine Entscheidungsbefugnisse. Die Empfehlungen der ZAB können gelegentlich den Charakter verbindlicher Regelungen erhalten, wenn sie durch eine gemeinsame Entschließung der Kultusministerkonferenz gebilligt werden.

Gesetzliche Vorgaben zu den Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse gibt es nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, die einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren in allen Berufen haben, sowie hinsichtlich bestimmter Berufe auch für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen. In weiten Teilen sind Zuwandernde für die Anerkennung ihrer Qualifikationen auf den freien Markt und damit auf die Bereitschaft und Fähigkeit individueller Arbeitgeber verwiesen, fremdsprachige Zeugnisse zu akzeptieren und ausländische Ausbildungen zu bewerten. Problematisch ist dies – angesichts Hunderter von Ausbildungsberufen im dualen System – insbesondere bei Berufsausbildungen und Meisterabschlüssen.

Die formale Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen und die gegenseitige Anerkennung beruflicher Zeugnisse ist bilateral nur mit Österreich, Frankreich und der Schweiz – hier nur für das Handwerk – geregelt. Die Kammern bieten allerdings in vielen Fällen informelle Hilfestellungen und Anerkennungsmöglichkeiten an. Hier wird nachgebessert, mit Hilfe der Einführung des Europäischen Qualifikationsrahmens EQR.

Bund, Länder und die Wirtschaft haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, Anerkennungsverfahren und Maßnahmen zu optimieren. Die Länder betonen, dass im Ausland erworbene „Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüsse volkswirtschaftlich besser genutzt werden“ müssen und in diesem Zusammenhang auch Teilanerkennungen und gezielte Nachqualifizierungen sinnvoll wären.

Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund ist sowohl aus sozial- und gesellschaftspolitischen als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Auch angesichts der demografischen Entwicklung und des Rückgangs des Arbeitskräfteangebots in Deutschland ist es ein wichtiges Anliegen von Politik und Wirtschaft, die Erwerbsbeteiligung der Migrantenbevölkerung gezielt zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie bei der Umsetzung des Bundesprogramms zum Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2007 bis 2013 „ein besonderes Augenmerk auf migrationspolitische Aspekte“ zu richten und den Nationalen Integrationsplan durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen besonders zu unterstützen.

Wir sind also auf einem guten Weg, aber es bleibt noch viel zu tun. Ich beantrage die weitere Beratung des vorliegenden Antrags im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Bildungsausschuss.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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