| Nr. 235/09
zu TOP 12 und 29: Die Schuldenbremse ist ein Gerechtigkeitsthema
Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn.
Es ist kein Geheimnis: Formal beraten wir heute über einen Gesetzentwurf von Bündnis’90 / Die Grünen. In der Sache geht es aber letztlich darum, dass sich die Regierungsfraktionen auf eine gemeinsame Linie verständigen. Nur so kann die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden, die wir für eine Verfassungsänderung brauchen. Diese gemeinsame Linie haben wir noch nicht gefunden. Unsere Verhandlungen werden bekanntlich übermorgen fortgesetzt.
Darum muss ich mich heute darauf beschränken, die Position der CDU-Fraktion darzulegen. Ich gehe aber davon aus, dass diese Position am Ende prägend sein wird für ein gemeinsam getragenes Ergebnis. Es wird oft die Frage gestellt: „Wie geht das zusammen?“
- einerseits strukturelles Defizit, erhöht um zusätzliche Schulden, um die Konjunkturkrise zu bewältigen,
- andererseits eine Bremse, die neue Schulden künftig ausschließen soll
Die Antwort findet sich in einem Begriff aus dem Vokabular der Forstwirtschaft. Er lautet: „Nachhaltigkeit“. Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik beschreibt ein seit Jahren aufwachsendes neues politisches Prinzip: Das Prinzip der Rücksichtnahme auf kommende Generationen. Dieses Prinzip muss in der Politik zum beherrschenden Maßstab werden!
Börsen-Altmeister André Kostolany sagt uns: „Der ehrliche Schuldner ist einer, der seine Erben enttäuscht, nie jedoch seine Gläubiger“. Für unser Land gilt: Unsere Gläubiger können wir – zumindest nach heutigem Vorstellungsvermögen - gar nicht enttäuschen, selbst wenn wir es wollten – da sind Recht und Gesetz davor. Aber auch unsere Erben dürfen und werden wir nicht enttäuschen. Nur wenn wir mit unserem Einkommen auskommen, werden unsere Nachkommen nicht verkommen.
Die Schuldenbremse ist für uns ein Gerechtigkeitsthema, eine Frage gesellschaftlicher Verantwortung. Wir müssen die durch Wirtschafts- und Finanzkrise unterbrochene Politik der kontinuierlichen Reduzierung Haushaltsdefizite fortsetzen! Dieses ist der Weg! Dies ist der einzige Pfad der haushaltspolitischen Tugend.
Über die rechtliche Umsetzung des Verbotes von Neuverschuldung in Schleswig-Holstein hat der Antragsteller vieles gesagt, was ich aus der Sicht meiner Fraktion nur unterstreichen kann: Es geht darum, in unserer Landesverfassung analog der Formulierung der Föderalismuskommission II entsprechend der neuen Regelungen im Artikel 109 (3) GG eine Schuldenbremse zu vereinbaren, nach der in so genannten wirtschaftlichen Normallagen der jeweilige Landeshaushalt ohne neue Schulden aufgestellt werden muss.
Insgesamt ist die Debatte um die Schuldenbremse hier im Hause bisher von vielen Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen geprägt. Dies galt auch für die Überzeugung, dass es ausschließlich Sache des Landes selber sei, sein Budgetrecht auszuüben und dass eine für unsere Haushalte wirksame Schuldenbremse nicht im Grundgesetz, sondern in der Landesverfassung zu verankern ist.
Die FDP hat erklärt, einer Grundgesetzklage nur zuzustimmen, wenn vorher eine Schuldenbremse in unserer Landesverfassung steht. Das heißt im Klartext: Die FDP will nicht zulassen, dass hier in Schleswig-Holstein eine politische Situation entsteht, aus der heraus es zwar eine Mehrheit für eine Klage gegen das Grundgesetz gibt, allerdings keine Mehrheit für eine Schuldenbremse in der eigenen Landesverfassung zustande kommt.
Hierzu kann ich nur feststellen: Der Ausstieg aus der Schuldenfalle hat absoluten Vorrang! Dieses ist konsequent und folgerichtig, weil eine Schuldenbremse für unser Land von existentieller Bedeutung ist. Deshalb kann ich mich für die CDU-Fraktion dieser Erklärung der FDP nur anschließen!
Im Übrigen dürfen wir nicht vergessen: An der Verankerung der Schuldenbremse in Schleswig-Holstein und an ihrer Einhaltung hängt die Auszahlung der Konsolidierungsmittel in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich. Denn eines muss uns allen klar sein: Nur wenn wir selber bereit sind, unsere Hausaufgaben zu machen, haben wir auch das Recht, andere um Hilfe zu bitten. Und diese Konsolidierungsmittel sind Hilfen, die andere uns gewähren und die unser Ministerpräsident erst nach zähem Ringen herausverhandeln konnte. Nichts gibt’s für umsonst! Diese Hilfen müssen wir uns in der Zukunft erst noch verdienen, meine Damen und Herren – und das wird uns auch gelingen!
Und schließlich: Wir müssen uns auch über die Frage nach dem „Wie“ unterhalten, nach der Umsetzung der Schuldenbremse. Hierbei geht es weniger das Jahr 2020, sondern vielmehr um den Weg dorthin. Beginnend mit dem aktuellen Nachtragshaushalt, den wir im Juli 2009 beschließen werden.
Wir können in Sachen Schuldenbremse nicht sagen, frei nach Otto von Bismarck: „Setzen wir Schleswig-Holstein in den Sattel – reiten wird es schon können“. Nein, wir müssen die Weichen selber stellen und zwar jetzt. Wir müssen Rahmen setzen für die Aufstellung künftiger Haushalte. Das Wünschenswerte muss in den Hintergrund treten. Entscheidend wird nicht sein, was wir wollen, sondern was wir uns tatsächlich leisten können.
Dabei werden nicht Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Maßstab für unsere Ansprüche sein. Maßstab für unsere Wirklichkeit sind Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Hier wird das länderübergreifende Benchmarking ebenso hilfreich sein, wie bereits geschaffene, aber nicht umgesetzte, Erkenntnisstände innerhalb unserer Regierung.
Das gilt nicht nur, aber auch für unseren Personalbestand. Wir müssen die bevorstehende Welle von Pensionierungen in den kommenden Jahre aktiv nutzen, auch in den so genannten Kernbereichen, um Stellen und Budgets zu kürzen. Dabei sind Intervalle und Größenordnungen der Kürzungen zu konkretisieren. An der budgetrelevanten Stellenkürzung in Höhe von 5.000 Stellen bis zum Jahre 2020 führt kein Weg vorbei – das wissen wir seit Jahren, meine Damen und Herren.
Das alles geht nur über ein zentrales Personalmanagement, angesiedelt im Finanzministerium – nur mit diesem Instrument ist eine Realisierung und erfolgreiche Umsetzung der Schuldenbremse vorstellbar, meine Damen und Herren. Im Übrigen: Wir müssen auch deshalb Personal reduzieren, um die verbleibenden Mitarbeiter so angemessen bezahlen zu können, wie es die anderen Bundesländer auch tun werden. Wir wollen, dass unsere engagierten und leistungsfähigen Mitarbeiter auch hier in Schleswig-Holstein bleiben! Unser Land muss wettbewerbsfähig bleiben – gegenüber den anderen Bundesländern, aber auch gegenüber der privaten Wirtschaft. Auch dieses ist ein zentrales haushaltspolitisches Anliegen der CDU-Landtagsfraktion.
Ich bin sicher, dass allen klar ist, dass es um elementare Zukunftsfragen für unser Land geht. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir zwischen den Regierungsfraktionen, aber auch über alle Fraktionsgrenzen hinweg, zu einem gemeinsamen Vorgehen in Sachen Schuldenbremse kommen werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel