| Nr. 223/07
zu TOP 12 (Modellversuch Bürgerarbeit): Der Vorschlag der Grünen bringt unser Land nicht voran
Es gilt das gesprochene Wort
Seit dem Sommer 2006 wird in Sachsen-Anhalt ein Modellprojekt „Bürgerarbeit“ durchgeführt. Ziele sind zum einen die Integration von Langzeitarbeitslosen in gemeinnützige Beschäftigung, zum anderen die Überprüfung der Mitwirkungsbereitschaft und die Reduzierung von Schwarzarbeit.
Bürgerarbeit soll allen, die Betonung liegt auf allen, Arbeitslosen angeboten werden, wenn weder Vermittlung noch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zum Ziel führen.
Die pauschalen Vergütungen liegen in Sachsen-Anhalt zwischen 675 und 975 Euro Bruttoverdienst bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.
Das Zentrum für Sozialforschung in Halle ist mit der wissenschaftlichen Evaluation beauftragt, die Ergebnisse werden erst in einigen Monaten vorliegen.
Somit kann man heute überhaupt noch nichts über den Erfolg oder den Misserfolg des Modellprojektes aussagen.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geht überhaupt nicht auf die unterschiedlichen Situationen des Arbeitsmarktes in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt ein.
Bis Mitte März 2007 haben im Rahmen des Projektes „Bürgerarbeit“ in Sachsen-Anhalt 172 vormals langzeitarbeitslose Frauen und Männer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Non Profit Sektor aufgenommen.
Der erste Flächenversuch wird seit November 2006 in Bad Schmiedeberg in einem Ort mit 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt. Dort sind insgesamt 104 Personen in Bürgerarbeit beschäftigt.
Seit Februar 2007 läuft ein weiterer Flächentest in Barleben. Der Ort hat 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dort haben bisher 48 Personen ihre Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen aufgenommen.
Weitere Projekte sind für Jahresmitte im Bezirk der Agentur für Arbeit Sangerhausen sowie in der Stadt Schmölln geplant.
Der gewerkschaftsnahe „Monitor Arbeitsmarktpolitik“ kommentiert die bisherigen Erfahrungen mit dem Bürgergeld in Sachsen-Anhalt wie folgt: „Das Modell der Bürgerarbeit ist nicht wirklich neu. Bereits zwischen 1995 und 2002 wurde ähnliches in einem Leibziger städtischen Eigenbetrieb praktiziert. Damals mit bis zu 8.000 ABM-Beschäftigten.
Anders als damals geht es dem Modell ‚Bürgerarbeit’ jedoch um dauerhafte Beschäftigungsangebote. Allein aus diesem Grund scheint eine Übertragung des Modells auf größere Einheiten, mit weitaus höheren Arbeitslosenzahlen kaum möglich.“
Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen fehlt übrigens ein sehr entscheidender Punkt der Initiative Sachsen-Anhalts: Das Angebot von Bürgerarbeit kann dort nur unter Inkaufnahme von Sanktionen abgelehnt werden.
Der DGB in Sachsen-Anhalt sagt über das Modellprojekt: „Es dient ausschließlich dem Ziel, die Arbeitslosenstatistik zu bereinigen.“
Die Pilot- und Modellphasen in Sachsen-Anhalt laufen also noch.
Wir müssen uns also die Frage stellen, ob wir ein laufendes Modellprojekt zum jetzigen Zeitpunkt kopieren wollen, ohne dass uns die Ergebnisse der Evaluation vorgelegt werden können.
Ist es wirklich richtig, ein Modell aus dem Land Sachsen-Anhalt, das eine extrem hohe Arbeitslosigkeit hat und viel stärker als wir auf einen zweiten und dritten Arbeitsmarkt angewiesen ist, auf das Land Schleswig-Holstein zu übertragen? Oder macht es nicht mehr Sinn, zielgenau eigene Projekte hier in Schleswig-Holstein zu entwickeln und auf die Anforderungen der Arbeitslosen und der heimischen Unternehmen auszurichten?
Für die CDU-Fraktion ist es von vorrangiger Bedeutung, das Zukunftsprogramm „Arbeit“ konsequent zu verfolgen. Es wird finanziert aus Mitteln des europäischen Sozialfonds und Mitteln des Landes.
Es stehen in Schleswig-Holstein insgesamt 288 Mio. Euro zur Verfügung, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Menschen in Arbeit zu halten und die Ausbildung junger Menschen zu unterstützen.
Wir haben zu Beginn der Wahlperiode ausgeführt, dass es uns wichtig ist, uns in der Arbeitsmarktpolitik auf die folgenden drei Punkte zu konzentrieren:
1. Auf die Stärkung des Beschäftigungspotentials.
2. Auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Sie bleibt trotz der anspringenden Konjunktur und der positiven Auswirkung auf den Arbeitsmarkt die vordringlichste arbeitsmarktpolitische und gesellschaftspolitische Herausforderung. Daher ist es richtig, dass der Hauptschwerpunkt des Zukunftsprogramms „Arbeit“ auf die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit gelegt wurde. Hierbei konzentriert sich das Programm auf die Erweiterung des zur Verfügung stehenden Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen sowie auf die Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife Jugendlicher durch frühzeitig ansetzende Maßnahmen am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt.
3. Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt.
Von der positiven konjunkturellen Entwicklung, die sich auch auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat, werden nicht alle Arbeitslosen gleichermaßen erfasst. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und uns darauf mit den Mitteln unserer Arbeitsmarktpolitik konzentrieren. Es gibt nach wie vor Personen, die aufgrund schwerer Vermittlungshemmnisse nach realistischer Einschätzung in absehbarer Zeit nur sehr begrenzte Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben. Um hier flexibel auf die unterschiedlichen Zielgruppen und die unterschiedlichen Herausforderungen in den Regionen reagieren zu können, wird im neuen Arbeitsmarktprogramm die Förderung von innovativen und regionalen Projekten zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen.
Wir hören aus dem Ministerium, dass es zahlreiche Initiativen gibt, die sich beworben haben, gemeinsam mit den örtlichen Trägern, gemeinsam mit dem Arbeitsministerium passgenaue Projekte für die jeweiligen Regionen auf den Weg zu bringen. Diese Ergebnisse sollten wir abwarten. Wir brauchen kein Experiment ohne Auswertung aus Sachsen-Anhalt, wir brauchen die Erfahrung der Akteure des Arbeitsmarktes die wir hier vor Ort haben und danach werden die Projekte ausgewählt.
Abschließend kann ich sagen, wir stehen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ablehnend gegenüber. Wir sehen kaum eine Chance auf realistische Umsetzung. Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung.
Die dort formulierten Bedingungen sind bereits Regierungshandeln.
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ aus Sachsen-Anhalt wird nicht auf Schleswig-Holstein übertragen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel