| Nr. 048/10
zu TOP 12: Die Kennzeichnungspflicht offenbart ein unerträgliches Mißtrauen gegenüber unserer Polizei
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der Antrag, für alle Polizeibeamten eine namentliche Kennzeichnungspflicht einzuführen, kann doch nur Kopfschütteln hervorrufen. Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Linken, mit Ihrem Vorstoß offenbaren Sie ein unerträgliches Misstrauen gegenüber unseren Polizeibeamten.
Der Antrag passt ganz gewiss nicht in diese Zeit. Gerade SEK und Hundertschaften haben schwerste Arbeit und Dienste zu leisten – sei es bei Überfällen, bei gewalttätigen Demonstrationen oder gegen die Rockerkriminalität. Und gerade diesen Beamten, die schwere Lasten bei nicht zu hoher Bezahlung für unseren Staat tragen, wollen Sie auch noch verpflichten, ihren Namen auf die Uniform oder den Helm schreiben zu lassen.
Wir können nicht von unseren Beamten verlangen, dass sie sich immer mehr Gefahren aussetzen müssen und auch noch Angst um ihre Familie haben müssen, weil ihre Namen bekannt sind. Datenschutz gilt auch für Polizeibeamte! Anonymität in bestimmten Gefahrenlagen und Datenschutz sind gerade auch für Polizeibeamte ein hohes Gut!
Immer mehr Polizeibeamte sind Angriffen im Dienst ausgesetzt, auch vor der Privatsphäre wird nicht halt gemacht. Die GdP berichtet von Drohungen und Stalking bis in den familiären Bereich. Rund 700 Polizeibeamte wurden 2009 im Dienst verletzt, zum Teil schwer.
Allein bei der Staatsanwaltschaft Lübeck wurden 2008 rund 700 Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte angezeigt, von denen mehr als die Hälfte angeklagt wurden oder zu denen ein Strafbefehl erging. Auch dies sagt etwas darüber aus, welcher Heftigkeit und Schwere von Attacken Polizeibeamte ausgesetzt sind. Geht man von mehr als 2.000 Anzeigen für Schleswig-Holstein aus, so muss festgehalten werden: Pro Tag werden in Schleswig-Holstein 2 Polizeibeamte verletzt, 6 sind Angriffen bei Vollstreckungshandlungen ausgesetzt. Angezeigt wäre es angesichts dieser Fakten, mehr Solidarität mit der Polizei zu zeigen, statt ihnen weitere Belastungen aufzuerlegen.
Es hat nichts mehr mit Bürgernähe und Transparenz zu tun, wenn sich SEK-Beamte, die gegen Schwerkriminelle vorgehen, mit ihrem Klarnamen ausweisen sollen. Und deshalb will ich die Debatte nutzen, den Beamten für ihre schwere Arbeit zu danken.
Zur Begründung Anliegens heißt es, dass es „in seltenen Fällen zu Beanstandungen“ seitens der Bürger am Vorgehen von Polizeikräften gekommen sei. Sie bestätigen doch damit, dass es ein wirkliches Problem nicht gibt, geschweige denn einen aktuellen Anlass. Es geht den Antragstellern in Wirklichkeit wohl auch mehr um die Abarbeitung eigener Parteitagsbeschlüsse.
Die bisherigen Regelungen sind völlig ausreichend, denn bislang hat es in Schleswig-Holstein kein wirkliches Problem mit der Ermittlung beteiligter Beamter oder der Feststellung polizeilicher Verantwortlichkeit gegeben. Die Dokumentationstrupps der Polizei haben nicht nur die Demonstranten im Visier, sondern das gesamte Geschehen. Wir haben uns davon übrigens im vergangen Jahr im Ausschuss ein eigenes Bild machen können.
Scharf hat die GdP die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken für diesen Antrag kritisiert. Nicht nur wegen des Inhaltes und weil es Ihnen „an Sachkenntnis“ fehle, sondern vor allem auch, weil Sie das angebotene Gespräch nicht genutzt hätten. Dialogbereitschaft ist eine wichtige Voraussetzung für gute Entscheidungen – daran sollten auch Sie sich messen lassen.
Deshalb ist unsere Haltung klar: „Solidarität mit der Polizei gerade in dieser schwierigen Zeit und keine unnötigen Belastungen der Beamten“!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel