| Nr. 197/08
zu TOP 11: Sachliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung ist das oberste Gebot
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort
Der Antrag der Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen hat im tiefsten Inneren einen inhaltlich und menschlich nachvollziehbaren Ansatz. Ich bin sicher, dass niemand im Plenum sich auch nur im Geringsten von diesem Ansatz entfernt.
Nur einen Fehler dürfen wir nicht machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen das Thema nicht auf eine emotionale Schiene setzen. Eine sachliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung ist das oberste Gebot. Begriffe im Antrag, wie „ausbeuterische Kinderarbeit“ bringen in Anbetracht der vielfältigen IAO-Kriterien einen emotionalen Touch in die Diskussion, der nicht förderlich ist.
Zur Historie: Am 17.Juni 1999 nahmen in Genf 174 Mitgliedstaaten der Internatonalen Arbeitsorganisation (IAO) das „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit und Ausbeutung“ an.
Wo liegt jedoch nun unser vordringlicher Ansatz zum bzw. im Handeln, damit wir den obigen Ansätzen gerecht werden?
Ich bin überzeugt, dass alle öffentlichen Beschaffungsstellen bei der Vergabe von Aufträgen in dreistelligen Milliardenhöhe gewillt sind auf ökologische und soziale Kriterien bei der Materialbeschaffung zu achten. Nur die Interpretationen der Rechtsformen, und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit im Vergaberecht lässt die Realität leider etwas anders aussehen.
Zum Aufstellen von Forderungen gegenüber Lieferanten kann man sich natürlich jetzt mit dem Argument hinstellen, dass die öffentliche Hand als Großkunde eine Menge bewegen könnte – und dadurch jedes einzelne Stück unter Berücksichtigung der IAO-Kriterien nur unwesentlich teurer werden würde.
Hierbei ist jedoch im Umkehrschluss zu bedenken, dass ein zentralisierter Einkauf, so wichtig dieser für die öffentlichen Haushalte sein mag, die Gefahr in sich birgt, durch Masseneinkäufe derartig hergestellte Produkte, wie im Antrag angedeutet und wie wir diese nicht haben wollen, in Umlauf und Gebrauch zu bringen. Viele kleine und Kleinstbetriebe haben dadurch dann nicht mehr die Möglichkeit ihre „sauberen“ Produkte an den Mann, die Frau oder die Verwaltungen zu bringen.
Kritisch anzumerken ist, dass durch steigende Produktionskosten in unserem Land der Zukauf von Produkten oder Einzelteilen von Produkten von „außen“ leider nicht zu vermeiden sein wird.
Ich persönlich verstehe diese Debatte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Politik das Augenmerk auf eine inhaltliche und sachlich ausgewogene Information der Öffentlichkeit richtet und somit für die Problemlage sensibilisiert.
Durch das mit gewohnter deutscher Gründlichkeit stark reglementierte Vergaberecht gehen die Einkäufer in den meisten Fällen davon aus, dass ihnen gar nichts anderes übrig bleibt, als das billigste Angebot auszuwählen.
Die seit 1998 geltende VOB geht aber nicht zwingend davon aus, dass der billigste/günstigste, sondern der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag erhalten kann!
Denn, die gemäß VOB ausgeschriebenen Leistungserbringungen unterliegen in der Angebotsprüfung nach §23 Rdn. 24 u.a. der „Wirtschaftlichen Prüfung“. In diesem Paragraphen ist u.a. die Frage der Arbeitsdauer, der Einsatz von Arbeitskräften, die Bezugsquelle von Stoffen und Bauteilen etc. geregelt. Also u.a. auch die Beachtung von sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten.
Solche Aspekte gelten als „vergabeferne“ Kriterien – schließlich lässt sich der Vorteil von anständigen Arbeitsbedingungen nicht am Produkt selbst nachweisen.
Die soziale Dimension in einem Produkt ist weitaus schwieriger zu fassen, als die ökonomische und ökologische Dimension.
Beim sozialen Kriterium ist darauf zu achten, dass ein ausbeutungsarmer Prozess durchlaufen wird. Eine Kontrolle ist bei den meisten Einzelherstellungsprozessen jedoch nicht direkt durchführbar, so dass der Einkäufer auf Informationen und Aussagen des Lieferanten angewiesen ist.
Einer Beschaffung ist eine vorausgehende Bedarfsanalyse für die Notwendigkeit solcher Kriterien nachzuweisen.
Dies kann zum einen durch ein Spiegeln an anerkannten ethischen und moralischen Wertevorstellungen geschehen.
Die Aufstellung von sachlichen und inhaltlich ausgewogenen Bewertungskriterien mittels Punktesystem für Ökonomische, soziale und ökologische Kriterien könnten die einzelnen Vergabeverfahren vereinfachen und für alle transparenter werden lassen.
- Für Anbieter und
- für die angebotsauswertenden Personen,
so dass eine Beschwerdeführung vor den Vergabekammern gegen Angebotsbewertungen schwieriger werden würde.
Zu bedenken bleibt, dass häufig die Durchsetzbarkeit von Mindestsozialstandards fraglich sei und dass es bei der internationalen Beschaffung oft schwierig ist, die Herstellungsbedingungen zu kontrollieren.
Und verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer überprüft diese Vorgänge und Zusammenhänge in einer Zeit, in der wir alle Bürokratieabbau immer wieder anmahnen und einfordern, mit dem Ziel u.a. Gelder freizusetzen, um die oben angeprangerten Missstände abzustellen und um die geforderten Kriterien finanzierbar zumachen
Ein Beispiel aus meinem Wahlkreis möchte ich dennoch anführen:
Die Perspektive Meldorf gibt „Menschen mit Behinderung“ die Möglichkeit der preisorientierten beruflichen Eingliederung.
Namhafte Unternehmen der Metropolregion Hamburg sehen in der Perspektive Meldorf und den dort beschäftigten Menschen einen verlässigen Partner in der Ausübung von Dienstleistungen für entsprechende Arbeitsgänge.
Hier steht die soziale Komponente der Unternehmen gegenüber benachteiligten Menschen im Vordergrund und sollte besonderer Beachtung zu teil werden.
Mein besonderer Dank geht an die handelnden Personen im Umfeld der Perspektive Meldorf und an die beteiligten Firmen.
Es sei mir an dieser Stelle auch noch einmal erlaubt diese Debatte dazu zu nutzen um auf die Handwerksbetriebe zu verweisen, die mit ehrlicher Handarbeit dem heutigen „Lebensmotto - GEIZ ist GEIL“ entgegen wirken um dem zwischenzeitlich verblassten Gütesiegel „made in germany“ wieder ein neues Image zu verleihen und das unter Berücksichtigung der IAO-Kriterien mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts unter Einbeziehung der relevanten Kriterien beschlossen und beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode die Umsetzung zu realisieren.
Die CDU Fraktion wird alle Instanzen unseres Landes dahingehend unterstützen, um für dieses Thema zu sensibilisieren, damit eine verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung unter humanen und menschenwürdigen Gesichtspunkten und Bedingungen durchgeführt werden kann.
Ich beantrage die Überweisung in den Finanzausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel