| Nr. 210/07

zu TOP 11 und 13: Wir kümmern uns um unsere Landeskinder

Es gilt das gesprochene Wort

Kinder, ihre Bildung, Erziehung und Betreuung sind in den letzten zwei Jahren, also seit der Bildung der großen Koalition hier in Kiel aber auch in Berlin, in den Mittelpunkt der politischen Arbeit gerückt und das ist auch gut so.
Wir haben in dieser Zeit einen Bildungsauftrag für die Kindertagesstätten und ein neues Schulgesetz verabschiedet.
Wir haben die vorschulische Sprachförderung in erheblichem Maß intensiviert, durch verpflichtende Deutschkurse vor dem Schuleintritt.

Wir bauen die offenen Ganztagsschulen mit Hilfe der Schulen, der Kommunen und der von Vereinen und Verbänden vor Ort weiter aus.
Wir werden in dieser Legislaturperiode insgesamt 700 zusätzliche Lehrer in unsere Schulen holen.
Wir werden den Schutz der Kinder in der Landesverfassung verankern.
Wir arbeiten an einem Kinderschutzgesetz, das in Kürze auf den Weg gebracht wird, das sich umfassend mit dem Schutz insbesondere von kleinen Kindern befasst.
Und wir wollen den Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen vorantreiben.
Man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass sich diese große Koalition im Lande um ihre Landeskinder kümmert.

Auch die Bundesregierung - und hier führend Frau von der Leyen - will den Ausbau von Krippenplätzen fördern und finanziell unterstützen.
Von den rund 12 Mrd. €, die ein Ausbau an Plätzen für 35% der Kinder bundesweit kosten würde, will der Bund 4 Mrd. € übernehmen und das nicht nur für den Ausbau der Infrastruktur, sondern auch für die Betriebskosten. Das heißt natürlich auch im Umkehrschluss, dass noch 8 Mrd. € von den Ländern und den Kommunen zu finanzieren sind. Bund, Länder und Kommunen müssen hier zügig und eng zusammenarbeiten, um zu finanziell verträglichen Lösungen zu kommen. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Landesregierung aktiv an den Gesprächen beteiligen wird. Dabei ist mir der Rechtsanspruch ab 2013 auf einen Platz weniger wichtig als das tatsächliche bedarfsgerechte Angebot. Was nützt uns ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, wenn das Angebot nicht ausreicht und wozu brauche ich einen Rechtsanspruch, wenn ich ein bedarfsgerechtes Angebot habe. Für Schleswig-Holstein wird die Umsetzung ein hartes Stück Arbeit werden und ich hoffe, dass man auf der Bundesebene schnell zu einem Finanzierungskonzept kommen wird, damit wir bald mit dem verstärkten Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige beginnen können.

Wir brauchen ein ausreichendes Angebot von qualifizierten Betreuungsplätzen auch für unter Dreijährige, und das sowohl in Form von Krippenplätzen und altersgemischten Kindergartengruppen als auch in Form von Tagespflege. Das Angebot der Betreuung muss so flexibel sein, dass Eltern in der Tat eine Wahl haben, ob sie ihre Kinder in den ersten Jahren selbst erziehen oder ob sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen wollen. Wir wollen den Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Das Elterngeld und auch das vorgeschlagene Betreuungsgeld unterstützt die Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren selbst um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen.
Daher ist auch der letzte Absatz im Antrag der Grünen falsch, der behauptet, das Betreuungsgeld sei eine Prämie, die bei mittleren und niedrigem Einkommen den Wiedereinstieg in den Beruf zu einem finanziellen Verlustgeschäft mache und ihm deswegen im Wege stehe. Hinzu kämen zusätzlich die oft hohen KiTa-Beiträge. Würde man auf das Betreuungsgeld verzichten, benachteiligt man gerade die Familien, die dadurch, dass ein Elternteil zu Hause bleibt, bereits einen Einkommensverlust für die Betreuung ihrer Kinder in Kauf nehmen. Zu dem Einkommensverlust kommen dann auch noch die oft hohen KiTa-Beiträge hinzu. Das trägt nicht gerade zu einer freien Entscheidung über die Familienform bei.
Ich möchte im Übrigen nicht auf die Zeit verzichten, die ich gerade in den ersten Jahren mit meinen Kindern verbracht habe. Ein Betreuungsgeld wäre hier sehr hilfreich gewesen, denn auch wenn ein Elternteil zu Hause bleibt und keine Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, besteht immer mal der Bedar,f das Kind auch von anderen betreuen zu lassen. Hier kann das Betreuungsgeld eine echte Hilfe für die Familien sein.
Ich kann daher die Forderung meines Fraktionsvorsitzenden an dieser Stelle nur begrüßen. Für eine echte Wahlfreiheit sollte das Betreuungsgeld so schnell wie möglich kommen. Das wäre auch das dringend notwendige Signal für die gesellschaftliche Anerkennung der unterschiedlichen Formen von Familie. Und hier wiederhole ich auch gerne noch einmal, was ich bereits in der früheren Landtagssitzung gesagt habe: Es gibt keine guten und keine schlechten Familien, es gibt verschiedene Familien mit unterschiedlichen familiären Bedürfnissen. Die einen bleiben zu Hause, um ihre Kinder zu erziehen - das ist gut so, die anderen haben einen Betreuungsbedarf - auch das ist gut so. Ausschlaggebend ist ausschließlich, dass es dabei den Kindern gut geht!

Gerade unsere Generation erwartet viel von ihren Kindern. Ihre Anzahl ist sehr viel niedriger. Trotzdem sollen sie sich selbst, ihre Kinder und uns finanzieren, versorgen und pflegen und dabei sollen sie auch flexibel, innovativ und wettbewerbsfähig sein. Wir sind dafür verantwortlich, dass sie dafür das notwendige Rüstzeug bekommen, in Form von guter Betreuung und Bildung. Und mit Wir meine ich uns alle, die ganze Gesellschaft. Hier ist auch die Eigeninitiative eines jeden Bürgers gefordert. Wir haben schließlich auch alle was davon.

Die große Koalition in Schleswig-Holstein hat es sich zum Ziel gesetzt, aktiv am Ausbau von Krippenplätzen zu arbeiten. Dabei müssen wir verschiedene Faktoren berücksichtigen. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass wir den Landesbeitrag von 60 Mio. € jährlich trotz rückläufiger Kinderzahlen weiterhin aufrechterhalten, um damit den Ausbau von Krippenplätzen und altersgemischten Kindergartengruppen zu fördern. Zudem wird die Qualifizierung von Tagespflegepersonal mit Landesmitteln gefördert.
Wir müssen aber auch sicherstellen, dass trotz rückläufiger Kinderzahlen die Kindertagesstätten in der Fläche erhalten werden können. Die teilweise geringen Kinderzahlen führen dazu, dass entweder Kindergartengruppen oder ganze Kindergärten geschlossen werden müssen, oder aber die Elternbeiträge steigen. Was wir brauchen ist also ein angemessenes Maß an Flexibilität bei der Bildung von Kindergartengruppen und beim Personaleinsatz. Zusätzlich müssen wir uns Gedanken über den Einsatz von Tagespflegepersonal machen und hier für die Ausgestaltung von Kleingruppen den Rahmen abstecken. Das war Aufgabe des Ministeriums und daraus ist die Kindertagesstättenverordnung hervorgegangen, die sich derzeit in der Anhörung befindet, wie man deutlich hören kann. Anhörungen sind dazu da, die Betroffenen zu hören und deren Anregungen und Kritik gegebenenfalls aufzunehmen und umzusetzen. Das geschieht im Augenblick und die Fraktionen von CDU und SPD haben sich darauf verständigt, am derzeitigen Personalschlüssel für unter Dreijährige festzuhalten, die Gruppenzusammensetzung aber variabler zu gestalten. Wir hätten uns auch vorstellen können, Tagespflegepersonal zur Entlastung der Fachkräfte in den Kindergartegruppen einzusetzen. Es handelt sich bei der Verordnung um Mindestvoraussetzungen, die zu erfüllen sind. Und diese Mindestanforderungen sind im Vergleich mit den anderen Bundesländern nun wirklich nicht die schlechtesten. Der Vorschlag aus dem Ministerium sieht ab dem 3. Kind eine weitere Fachkraft für die Gruppe vor. Je Kind unter drei Jahren verringert sich die maximale Gruppegröße um ein Kind. Lediglich 6 andere Bundesländer haben überhaupt einen Mindeststandart für altersgemischte Gruppen festgelegt. So hat beispielsweise die Stadt Bremen geregelt, dass die maximale Gruppengröße für 1 - 6-jährige 15 Kinder beträgt, wovon mindestens 5 Kinder unter 3 Jahre alt seien sollen. Über den Personalschlüssel werden keine Aussagen getroffen.
Hessen regelt, dass in altersgemischten Gruppen 1,5 Fachkräfte bei einer Gruppengröße von nicht mehr als 20 Kindern Minimum ist.
Oder auch Thüringen, die 1,6 Erzieher bei 10stünder Betreuungszeit auf eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern geregelt haben. Die meisten Bundesländer allerdings überlassen es den Einrichtungen selbst, wie sie mit dem Personaleinsatz umgehen. Baden-Württemberg verzichtet sogar gänzlich auf Richtlinien, die Kindergartenrichtlinie wurde zum 01.01.1997 aufgehoben. Dort haben sich die Verantwortlichen auch ohne Gesetz und Verordnung geeinigt. Wobei ich hier deutlich sagen möchte, dass der Personalschlüssel und die Gruppenzusammensetzung oder -größe noch lange keine Aussage über die Qualität einer Kindertagesstätte machen können. Im Übrigen dürfen diese Mindeststandarts auch gerne überschritten werden, was einige Träger auch tun. Schließlich stehen auch die Kindertagesstätten mit ihren Angeboten im Wettbewerb und eine gut ausgestattete Kindertagesstätte sichert am ehesten, dass sie auch von den Eltern angenommen wird.

Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Kindertagesstättenverordnung in Gänze ab. Das halte ich für falsch. Man kann sich sicherlich über das notwendige Personal in den Kindertagesstätten streiten und immer mehr fordern, das kommt ja schließlich auch beim Wähler immer gut an. Mit ihrer kompletten Ablehnung der Verordnung lehnt Bündnis 90/Die Grünen aber auch das aufgenommene allgemeine Alkohol- und Rauchverbot in Kindertagesstätten ebenso ab wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Tagespflegepersonal. Das ist schon bemerkenswert!

Es sollte möglich sein, ein Tagespflegeangebote für unter Dreijährige auch außerhalb der eigenen Wohnung machen zu können, beispielsweise in den eventuell leer stehenden Räumlichkeiten einer Kindertagesstätte oder in extra dafür angemietet Räumen, wobei die Grenzen dieses Angebotes klar abgesteckt sein müssen.
Gerade beim Einsatz von Tagespflege muss darauf geachtet werden, dass der familiäre Charakter und der intensive Kontakt zum Kind der Tagespflege erhalten bleiben und nicht zu viele Kinder von einer Person betreut werden. Zudem es sich beim Tagespflegepersonal nicht um ausgebildete sozialpädagogische Fachkräfte handelt. Die neue Kindertagesstättenverordnung trifft hierzu sehr verantwortungsbewusste Regelungen. So sollen nicht mehr als 5 Kinder auf einmal, was den Vorgaben des Bundes entspricht, aber auch nicht mehr als 10 Kinder insgesamt von einer Person betreut werden. Ebenso sinnvoll ist die Regelung, dass nicht mehr als 2 Tagespflegepersonen gleichzeitig nebeneinander tätig sein dürfen. Auch dass stellt sicher, dass der familiäre Charakter der Tagespflege, wenn sie nicht im eigenen Haushalt oder in der Wohnung in der die Kinder wohnen stattfindet, erhalten bleibt.
Ein wichtiger Bestandteil der Kindertagesstättenverordnung ist auch die Meldepflicht von Tagespflegepersonal gegenüber dem Jugendamt, wenn der Verdacht auf die Verletzung des Kindeswohles vorliegt.
Meine Damen und Herren von den Grünen, was haben Sie gegen diese Regelungen?

Ich schlage vor, wir diskutieren das noch einmal im Ausschuss miteinander und beantrage für die CDU-Fraktion die Überweisung der Anträge von FDP und Bündnis90/Die Grünen federführend im Bildungsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss zu überweisen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern