| Nr. 037/13
zu TOP 11: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen jetzt schnell geschaffen werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn
Im Bereich der Innen- und Justizpolitik existiert sicherlich kaum ein Themenkomplex, der sich als derart sensibel und zugleich zentral darstellt, wie der der Sicherungsverwahrung. Unser Rechtssystem kennt kaum einen intensiveren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, als die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung zum Schutze der Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential einer Person.
Nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat es in der juristischen Fachwelt und in der Politik Diskussionen über den Umgang und die Unterbringung von Menschen mit einem extremen Gefährdungspotential gegeben. Aus diesem Grunde bin ich sehr froh, dass wir heute die Möglichkeit haben, über einen Gesetzesentwurf diskutieren zu können, der zum Ziel hat, für unser Land Regelungen zu schaffen, die sowohl den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, als auch den individuellen Rechten von Menschen in der Sicherungsverwahrung Rechung tragen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung bildet, und dies sei an dieser Stelle zugestanden, eine brauchbare Grundlage. Ich freue mich insoweit, dass sich seitens der Landesregierung weitgehend an dem Musterentwurf von Schleswig-Holstein und zahlreichen anderen Bundesländern orientiert wurde, der, auch darauf sei hingewiesen, während der Regierungszeit von CDU und FDP bereits auf den Weg gebracht wurde.
In dem nun anstehenden Verfahren kommt es darauf an, dass wir alle miteinander konstruktiv und zielgerichtet daran mitwirken, möglichst schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen und damit die Sicherheit für die Allgemeinheit und auch die Gewissheit für die Betroffenen zu schaffen. Das Thema der Sicherheitsverwahrung eignet sich dabei nicht für ideologische Debatten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung der Politik einen klaren und vor allem inhaltlich bestimmten Auftrag zur Gesetzgebung erteilt. Diese Umsetzung ist jedoch erst der erste Schritt. Denn auch die Schaffung der tatsächlichen Voraussetzungen wird das Land vor eine nicht zu unterschätzende Herausforderung stellen. Aber sie bietet auch eine Chance zu einem grundsätzlichen Neuanfang.
Die Sicherungsverwahrung ist eben nicht allein das Einsperren von Menschen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Zwar ist die Rechtfertigung ihrer Existenz in diesem Schutzgedanken verankert, aber das Bundesverfassungsgericht hat klar aufgezeigt, dass die von Sicherungsmaßnahmen Betroffenen nicht aus dem Blick verloren werden dürfen. Das Ziel – und zwar nicht nur der gesetzlichen Rahmenbedingungen sondern auch der tatsächlichen Umsetzung – muss auch sein, die in Sicherungsverwahrung befindlichen Personen zu therapieren, ihre sozialen Anbindungen so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern und alle Versuche zu unternehmen, ihr Gefährdungspotential so zu reduzieren, damit eine Entlassung in die Gesellschaft – und das betone ich besonders - risikofrei möglich wird. Vor diesem Hintergrund wird es bei der Umsetzung auch darum gehen, ein besonderes Auge auf die Therapieintensität einerseits und die Therapiebereitschaft der Sicherungsverwahrten andererseits zu werfen.
Das wichtige Signal, dass von den Beratungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung ausgehen sollte ist das, dass wir alle gemeinsam unsere Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserem Land wahrnehmen, aber eben auch gegenüber denjenigen, die sich aufgrund ihrer Gefährlichkeit in staatlicher Obhut befinden. Ein gemeinsames Signal, über die Partei und Fraktionsgrenzen hinaus ist bei diesem sensiblen Thema von besonderer Bedeutung.
Vor dem Hintergrund des hohen Wiedereingliederungsansatzes des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger im direkten Umfeld von Einrichtungen für Sicherungsverwahrte eher gering und die Umsetzung wird mit großer Sorge begleitet werden.
Diesen berechtigten Sorgen gilt es gemeinsam, vor allem aber auf Hamburger Seite, gerecht zu werden. Denn nur mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger wird diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu dem gewünschten Erfolg führen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel