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zu TOP 11: Die betroffenen Menschen haben mehr Fürsorge und Zuwendung verdient

Es gilt das gesprochene Wort.
Sperrfrist Redebeginn

Mit dem Inkrafttreten der Förderalismusreform am 1. September 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übertragen worden. Das bisher gültige Heimgesetz des Bundes konzentriert sich auf die besondere Schutzbedürftigkeit von älteren und behinderten Menschen in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und der Pflege. Das entspricht nun überhaupt nicht mehr den realen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung und von Menschen mit Behinderung.

Neben der Wahrung der Schutzbelange müssen mehr Eigenverantwortung, und das Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Normalität in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Das bisherige Heimgesetz richtet sich in erster Linie an stationären Strukturen aus und berücksichtigt individuelle Wohn- und Betreuungsformen nur unzureichend. Die neue Pflegeversicherung aus Berlin nimmt das bereits auf, indem sich darin auch individuelle Pflegeleistungen wieder finden. Und das muss auch hier in Schleswig-Holstein unsere Aufgabe sein. Wir müssen den Menschen neue Möglichkeiten im Bereich der Betreuung und der Selbstbestimmung eröffnen.
In der Pflege sollte unsere Leitlinie ambulant vor stationär sein.

Damit entsprechen wir dem Bedürfnis der Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung, im Kreis ihrer Verwandten und Freunde zu bleiben. Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Das gilt ebenso für das Betreute Wohnen, für ambulant betreute Wohn- und Hausgemeinschaften und vor allem für die Erprobung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen.

Wenn sich durch passgenaue niedrigschwellige Betreuungsangebote die Verlagerung in ein Pflegeheim vermeiden lässt, denn ist das der richtige Weg!

Für die Menschen mit Behinderung allerdings kann das nicht so stringent gelten. Hier müssen der individuellen Hilfebedarf und im Rahmen der Selbstbestimmung die persönlichen Lebensvorstellungen im Vordergrund stehen.

Es gibt bereits heute viele kirchliche, gemeinnützige und kommunale Einrichtungen, in denen engagiert und kompetent beraten wird, und zwar – das ist besonders wichtig – in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten.
Insbesondere denjenigen, die sich hier ehrenamtlich engagieren, gilt unser besonders herzlicher Dank.

Wir als CDU hatten den Ehrgeiz, möglichst jeden Euro direkt an den zu pflegenden Menschen zu bringen. Wir haben dann mit dem Ministerium und Teilen der SPD Probleme gehabt, weil sie das Geld lieber in neue Strukturen investiert hätten. Wir haben uns am Schluss auf etwas verständigt, was aus unserer Sicht tragbar ist. Es werden in Schleswig-Holstein 15 Pflegestützpunkte entstehen, wobei die bisher vorhandenen acht trägerunabhängigen Beratungsstellen einbezogen werden sollen.

Mit dem Pflegegesetz haben wir hervorragende Chancen, ein eigenes Profil für die Pflege zu entwickeln. Und die sollten wir auch nutzen.

In den meisten Heimen ist eine gute Pflege selbstverständlich, die Pflegekräfte leisten hervorragende Arbeit. In der Vergangenheit haben jedoch Meldungen über schlechte Zustände in Pflegeheimen zu erheblicher Verunsicherung geführt.

Die Menschen müssen sich auf die Qualität der Pflegeleistungen in den Heimen verlassen können.

Die Prüfung – das ist mir ebenso wichtig – soll sich künftig auf den Zustand der Bewohner konzentrieren, weniger auf die Dokumentations- und Aktenlage.
Im Vordergrund der Prüfung muss die Ergebnisqualität stehen; die Prozess- und Strukturqualität ist nachrangig. Wir wollen die Situation der Bewohner im Betriebsalltag der Heime in den Blick nehmen.

Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass unterschiedliche Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen unterschiedliche Ansprüche an eine Überprüfung haben. Die sich im Gesetzentwurf befindliche Regelung Überprüfungen ausschließlich auf dem Standart die Überprüfungen bei stationären Einrichtungen durchzuführen, sollten wir dringend noch einmal überdenken. Insbesondere wenn diese Überprüfung auch auf den Bereich des betreuten Wohnens und der selbst verwalteten Hausgemeinschaften zutrifft. Hier sind die Betreuungs- und Pflegeleistungen frei wählbar und können bei schlechter Leistung gekündigt und neu eingekauft werden.

Eine Daueraufgabe bleibt die von den Pflegekräften und Heimleitungen immer wieder nachdrücklich geforderte Entbürokratisierung. Die Dokumentation ist zwar eine wichtige Voraussetzung für das bestmögliche Wohlbefinden unserer Mitmenschen; der zeitliche und inhaltliche Aufwand dieser Dokumentation muss aber mit Augenmaß auf das Sinnvolle und Notwendige begrenzt werden. Unnötige bürokratische Anforderungen, die Zeit für Pflege und Betreuung rauben, sollten gestrichen werden.

Notwendig sind also eine zielgenauere Koordination behördlicher Kontrollen, eine Reduzierung unnötiger Anzeigepflichten und eine Standardisierung der Dokumentation. Die Bestimmungen sollten sich darauf beschränken, dem Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner zu dienen.

Dass es sich lohnt, in diesem Bereich etwas zu tun, zeigt das bayerische Projekt „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“, mit dem es gelungen ist, die Bürokratielasten in Teilbereichen um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Das bedeutet nicht nur Einsparungen zugunsten von echten Pflegeleistungen, sondern vor allem, dass die bislang für eine überflüssige Bürokratie verschwendete Zeit endlich für die Pflege und Betreuung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgebracht werden kann.

Das ist dringend notwendig, denn sie haben mehr Fürsorge und Zuwendung verdient.

Ich erhoffe mir hier im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf Vorschläge, die aus der Praxis kommen.


Bei diesem Gesetz geht es in allererster Linie um die Menschen, um die Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen, die Pflegekräfte und diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich in diesem Bereich ganz Hervorragendes und Außergewöhnliches leisten.

Darum begrüßen wir die vorgesehenen Mitwirkungsrechte von Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung, die für meine Fraktion eigentlich selbstverständlich sein müssten. Wir alle hier entscheiden in unserem Zuhause schließlich auch über die Farbe der Tapeten, was es am nächsten Tag zu essen gibt oder wie unsere Freizeitgestaltung aussieht.

Das Pflegegesetz sollte den Anspruch genüge tragen: so viel Transparenz wie möglich und so wenig Bürokratie wie nötig.

Das hilft diesen Menschen, das ist sinnvoll und gut und trägt zur Steigerung der Lebensqualität in den Heimen bei.

Der Gang in eine stationäre Einrichtung oder ein Pflegeheim ist für jeden eine schwere Entscheidung. Natürlich wollen alle in der Regel nur das Beste für ihre Angehörigen. Aber was tun, wenn die Kinder oder die Enkel nicht mehr am Heimatort wohnen oder die eigene Berufstätigkeit oder finanzielle Gründe es nicht erlauben, zu Hause zu pflegen, oder wenn es diese nahen Angehörigen nicht mehr gibt, die die Versorgung übernehmen könnten? Wenn es aus welchen Gründen auch immer zu einer Entscheidung für einen Umzug in eine Einrichtung kommt, dann sollte diese Entscheidung wenigstens gut informiert und guten Gewissens getroffen werden können.

Deshalb tragen wir Mitverantwortung dafür, dass die größtmögliche Transparenz nicht nur über die Lage und die Ausstattung der Zimmer gewährleistet wird, sondern das vor allen Dingen Informationen über die Pflegequalität und die Angebote der Heime zur Verfügung stehen. Deshalb ist es richtig, dass die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen zukünftig veröffentlicht werden und in verständlicher Art und Weise für jedermann einsehbar sind. Das kann auch im Internet geschehen. Aber auch im Pflegeheim selbst sind zukünftig eine Zusammenfassung dieser Prüfberichte des Medizinischen Dienstes und die zugrunde liegende Bewertungssystematik transparent und verständlich zugänglich zu machen.

Aber nur mit besserer Transparenz, die ohne Zweifel nötig ist, ist es nicht getan.

Wir wollten, dass jedes Jahr unangemeldet Kontrollen in die Heime kommen. Das ist wichtig und stärkt die Sicherheit, die Qualität und die Transparenz.

Mit dem jetzt zur Abstimmung vorliegenden Entwurf sind die Heime transparenter geworden. Die Transparenz ist der beste Schutz vor Missständen. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig.

Mehr an Transparenz darf umgekehrt nicht zu noch mehr Bürokratie für die Pflegekräfte vor Ort führen. Die haben nämlich schon genug davon.

Schließlich soll die Pflegekraft in ihrer Arbeit doch zuerst am Menschen und nicht am Schreibtisch tätig sein.

Transparenz muss sich lohnen und daher begrüße wir es auch, dass Einrichtungen von der Regelprüfung bei der Erfüllung einiger Kriterien zu denen auch die Transparenz gehört bis zu drei Jahren befreit werden können.

Lassen sie uns in den nächsten Beratungen dieses so wichtige Gesetz noch einmal intensiv unter den Aspekten der Selbstbestimmung, der Qualitätssicherung, dem Verbraucherschutz, der Umsetzbarkeit und der Entbürokratisierung betrachten.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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