| Nr. 180/07
zu TOP 10: Die Maßnahme ist notwendig und richtig!
Es git das gesproche Wort!
Bildungspolitische Diskussionen zeigen immer wieder, dass es sich dabei um ein sehr emotionales und zugleich auch sensibles Thema handelt. Das gilt für die Schulstruktur genauso wie für die Kosten der Schülerbeförderung.
Der Emotionalität mag es geschuldet sein, dass die FDP keine vier Monate nachdem der Landtag mit großer Mehrheit das neue Schulgesetz verabschiedet hat, jetzt eine erste Novellierung beantragt, um die getroffene Neuregelung zu den Schülerbeförderungs-kosten rückgängig zu machen. Die Sensibilität des Themas erfordert es hingegen, dass solche Diskussionen in aller Ruhe und Sachlichkeit geführt werden. Das emotionale Bauchgefühl ist dafür ein denkbar schlechter Ratgeber.
Nun haben wir gestern im Rahmen der aktuellen Stunde einen bemerkenswerten Redebeitrag des Herrn Oppositionsführers gehört, zu dem Thema „Geniale Strategien zur politischen Profilierung“. Ich habe den Eindruck, dass die FDP mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf genau dieselbe Strategie verfolgt – wobei die Genialität in beiden Fällen noch zu beweisen wäre, und am Ende mag es doch nur ein weiterer Beitrag für mehr Politikverdrossenheit sein.
In der Pressemitteilung von Herrn Dr. Klug, mit der er am 27. März die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes ankündigte, ist die Rede von einer massiven Erhöhung der Elternbeteiligung, weiter heißt es die Schulgeldfreiheit würde de facto ausgehöhlt und schließlich sei es familienfeindlich, den Eltern von schulpflichtigen Kindern ins Portemonnaie zu greifen.
Für eine politische Profilierung mag eine solche geballte Rhetorik hilfreich sein. Im Hinblick auf die Sensibilität des Themas ist sie es gerade nicht.
Fakt ist, dass nach dem neuen Schulgesetz auch zukünftig der weit überwiegende Teil der Schülerbeförderungskosten von der öffentlichen Hand getragen wird, nämlich präzise 70%.
Fakt ist ebenso, dass es eine Elternbeteiligung auch nach dem alten Schulgesetz gegeben hat und die FDP mit ihrem Gesetzentwurf gerne wieder zu dieser alten Regelung zurückkehren möchte. Eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten wird von der FDP offensichtlich nicht generell abgelehnt, sondern lediglich der Höhe nach.
In der Tat, wenn man sich die Zahlen anschaut, dann führt die 30% Beteiligung anstelle der bisherigen Elternbeteiligung für die private Nutzung der ausgegebenen Fahrkarten dazu, dass die monatliche Belastung steigt. Zum Beispiel im Kreis Stormarn um monatlich rund 4,- Euro. Die Elternbeteiligung erhöht sich nämlich von 3,- Euro auf 7,35 Euro für eine 1-Zonen-Karte und von 5,- Euro auf 9,- Euro für eine Mehr-Zonen-Karte.
Angesichts dieser Größenordnungen von einer Aushöhlung der Schulgeldfreiheit zu sprechen, ist da schon sehr weit hergeholt.
Das neue Schulgesetz sieht darüber hinaus eine Härtefallregelung vor, die es zulässt auf eine Kostenbeteiligung zu verzichten. Zu welchen innovativen und intelligenten Lösungen Kommunalpolitik dabei immer wieder fähig ist, zeigt in diesem Zusammenhang das Beispiel des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Bei einer zugegeben weiten Auslegung des Gesetzes wurde diese Härtefallregelung dahingehend interpretiert, dass eine Elternbeteiligung von 30% nur für das 1. Kind zu entrichten ist und ab dem 2. Kind vollständig entfällt.
Schon mit diesem Beispiel wäre der Vorwurf der Familienfeindlichkeit weitgehend entkräftet.
Darüber hinaus muss man aber noch einmal grundsätzlich die Frage stellen, was denn an einer Regelung familienfreundlich sein soll, die dazu führt, dass die heute schulbusfahrenden Kinder später Zinsen für die Schulden zahlen müssen, die aufgenommen wurden, um auf eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten zu verzichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es reicht nicht, in den Haushaltsdebatten und Sonntagsreden immer wieder die Verschuldung des Landes nur zu beklagen und eine schnellstmögliche Rückkehr zu einem verfassungsgemäßen Haushalt nur einzufordern, um dann bei jeder noch so kleinen konkreten Maßnahmen wieder den Mut zu verlieren.
Wir müssen auch tatsächlich damit beginnen, die Staatsaufgaben abzubauen und die Staatsausgaben zu senken, wenn wir unseren Kindern und Enkeln nicht immer weitere finanzielle Lasten aufbürden wollen.
Es zeichnet die große Koalition in Schleswig-Holstein aus, dass sie die Kraft und die Verantwortung besitzt, die erforderlichen Maßnahmen selbst dann zu ergreifen, wenn Sie unpopulär sind und manch einem die Möglichkeit zur Profilierung bieten.
Fehlende Popularität und Profilierungsmöglichkeiten ändern nichts an der Richtigkeit und an der Notwendigkeit der beschlossenen Maßnahmen. Für meine Fraktion besteht deshalb kein erneuter Änderungsbedarf.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel