Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)

Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)
Europa, Maritime Wirtschaft, Wald und Forst

| Nr. 264/09

zu TOP 10: Die Diskussion um ein Betretungsverbot muß versachlicht werden

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die Diskussion um die Novellierung des Landeswaldgesetzes ist in der Öffentlichkeit bisher leider von einigen sehr unsachlich geführt worden. Von Lobbypolitik für Jäger und Waldbesitzer ist die Rede gewesen. Gerade Jäger und Waldbesitzer engagieren sich in ihrer praktischen Arbeit in und für die Natur stärker als die meisten theoretischen Ökologen. Lassen Sie mich hier auf das besonders strittig diskutierte Betretungsrecht eingehen.

Um diese Diskussion zu versachlichen möchte ich mit Erlaubnis des Präsidiums aus einigen Stellungnahmen zum Entwurf eines Landeswaldgesetzes des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2004 zitieren.

„ Die neue Regelung zum Betreten des Waldes halten wir aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und den Zielsetzungen des Gesetzes abträglich. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Bedürfnisse des Ökosystems Wald und seiner Lebensgemeinschaften zukünftig hinter denen der erholungssuchenden Menschen zurückstehen. Die bestehende Regelung des Wegegebotes hat sich bewährt und bedarf auch keiner Neuformulierung aufgrund der Anpassung des Gesetzes an die anderer Bundesländer. Angesichts der besonderen Waldsituation
Schleswig-Holsteins schlagen wir vor, die bestehende Regelung beizubehalten“.

Der einzige Naturschutzverband, der sich im Jahr 2004 für ein bedingtes Betretungsrecht abseits der Wege ausgesprochen hat, war der BUND. Diese Stellungnahme hat aber scheinbar nicht dauerhaft Bestand. In der Anhörung zum Landesfischereigesetz (Mai 2009) bemerkt der BUND, ich zitiere:
„Das Betreten von natürlichen Uferflächen außerhalb von baulichen Anlagen, befestigten Wegen und sonstigen regelmäßig genutzten Bereichen ist in der Zeit vom 30.03. bis zum 01. 07. eines jeden Jahres verboten“.

Selbstverständlich soll und wird jeder das ganze Jahr über auf den Wegen
im Wald spazieren gehen dürfen. Abseits der Wege wollen wir, dass neugeborene Tiere ihre ersten Lebenswochen möglichst ungestört verbringen dürfen. In dieser Zeit darf das Wild auch nicht bejagt werden. Die Wälder in Schleswig-Holstein bestehen, anders als in allen anderen Flächenländern, zum größten Teil aus kleinen Feldgehölzen und Schonungen (ausgenommen Segeberger Heide und Sachsenwald ). Diese kleinen Waldstücke dienen den Tieren als Ruhezone und als Kinderstube.

Insbesondere Spaziergänger mit Hunden, die abseits der Wege umherstreifen, scheuchen die Tiere ständig auf. Bei den kleinen Waldstücken überqueren sie dann zwangsläufig Straßen. Die Folge sind für Tier und Mensch lebensgefährliche Situationen. Außerdem empfehle ich niemandem, bei der heutigen Populationsdichte der Wildschweine einer Frischlinge führenden Bache im Unterholz zu begegnen. Das kann sowohl für den Menschen als auch für einen mitgeführten Hund zu einer sehr gefährlichen Situation führen. Das wollen wir zukünftig vermeiden.

Kein Waldbesitzer, auch nicht der private, wird vernünftig auftretende Pilzesammler oder Vogelzähler oder Vogelschützer der Naturschutzverbände zurück auf die Wege verweisen. Allerdings werde die Grundlage dafür geschaffen, Störenfriede in ihre Grenzen zu weisen.

Tierschutz ist auch der Schutz der Jungtiere vor Störungen. Wer einerseits ein Verbandsklagerecht für Tierschützer fordert und andererseits den Schutz vor Jungtieren in ihren Ruhezeiten und Ruhezonen im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen treten will, ist unglaubwürdig. Die Anhörung im Agrarausschuss wird zeigen, inwieweit das Recht der Jungtiere auf ein Aufwachsen in Ruhe und die berechtigten Interessen der Menschen an einer möglichst weitgehenden Nutzung der Ruhezone Wald in Einklang zu bringen sind. Ich beantrage die Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Max Schmachtenberg
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