| Nr. 143/11
Zivilcourage ist gut, aber sie darf sich nur rechtsstaatlicher Mittel bedienen
Die Koalitionsfraktionen wie die Oppositionsfraktionen brachten zur heutigen Landtagssitzung (24.03.2011, TOP 12) zwei Anträge ein, die sich mit den anstehenden Demonstrationen und Gegendemonstrationen in der Stadt Lübeck beschäftigen. Beide wurden beschlossen. Es wird begrüßt, dass sich Menschen zum gewaltfreien und friedlichen Protest versammeln, um gegen den Rechtsextremismus ein Zeichen zu setzen. Ein geschlossenes Signal des Landtags. In der Debatte erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Regelmäßig im März finden in Lübeck Kundgebungen von Rechtsextremen statt. Durchgeführt von Menschen, die unsere Achtung für die Werteordnung und Grundrechte unseres Staates nicht teilen, und die das Anliegen haben, ein falsches Bild unserer schwierigen deutschen Geschichte zu zeichnen. Wir sind uns hier im Hause alle einig, dass es zu unseren Pflichten als Demokraten gehört, dem entschlossen entgegen zu treten. Keiner von uns Abgeordneten will es sehen, wenn auf rechtsextremen Kundgebungen schlimme Falsch-Darstellungen unserer deutschen Geschichte vermittelt werden. Keiner von uns will es sehen, wenn den Menschen verführerische Parolen angeboten werden, hinter denen eine Ideologie steht, die den Menschen und seine Würde schon im Kern nicht achtet. Darin sind wir uns alle einig.
Es soll klar sein, dass wir unseren eigenen Antrag nicht stellen, um die gemeinsame Geschlossenheit gegen den Rechtsextremismus zu entzweien. Aber man kann unserem Antrag entnehmen, dass wir uns sehr bewusst unmissverständlich zur Einhaltung der Rechtsordnung bekennen. Angesichts der „Lübecker Erklärung“ und dessen, was wir zu erwarten haben, ist diese Aussage des Parlaments unverzichtbar. Zivilcourage ist gut – aber sie darf sich nur rechtsstaatlicher Mittel bedienen. Und mancher „Prominenter“, der mit Sitzblockaden Aufmerksamkeit sucht, sollte vielleicht doch noch einmal darüber nachdenken, ob er es wirklich vertreten kann, den Polizeibeamten auch noch die Last aufzubürden, sich um ihn zu kümmern. Das Beispiel Thierse mag das Interesse von Fernsehkameras finden, aber es ist keines, was ein Vorbild ist.
Souveränität, Offenheit und Angemessenheit kennzeichnen bislang die Arbeit der Polizei bei den Demonstrationen in Lübeck. Auch diese Feststellung will ich zwei Tage vor der Demonstration dort den Polizeibeamten – gerade von diesem Haus aus – übermitteln.“
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Max Schmachtenberg
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