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Zehn Forderungen an die Flüchtlingspolitik der Landesregierung
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Damerow, hat angesichts der zunehmenden Flüchtlingszahlen zehn Forderungen an die Flüchtlingspolitik der Landesregierung erhoben:
„Innerhalb von nur zwei Jahren hat sich die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in Schleswig-Holstein verdreifacht. Die große Hilf- und Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft zeigt sich unter anderem in zahllosen ehrenamtlichen Helfern und Initiativen. Um diese Hilfsbereitschaft aufrecht zu erhalten, brauchen unsere Städte, Kreise und Gemeinden allerdings mehr Unterstützung“, erklärte die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Damerow, heute (10. November 2014) in Kiel.
Die CDU-Abgeordnete erhob zehn Forderungen an die Flüchtlingspolitik der Landesregierung:
1. Die Landesregierung muss endlich den einstimmigen Beschluss des Landtages vom 25. September 2013 umsetzen (Drs. 18/1142) und gemeinsam mit den Kommunen ein Konzept erarbeiten. Dieses soll die nachfolgenden Punkte beinhalten.
2. Die Aufnahme von Flüchtlingen beispielsweise aus Syrien oder dem Irak ist angesichts der dortigen Zustände eine humanitäre Verpflichtung. Oberste Priorität müssen deshalb die Flüchtlinge und Asylbewerber haben, die aus Angst vor Verfolgung und Tod bei uns Schutz suchen.
3. Um diese Priorität erfüllen zu können, müssen Flüchtlinge und Asylbewerber ohne Bleiberecht konsequent zurückgeführt werden. 2012 und 2013 wurden in Schleswig-Holstein von insgesamt 2885 Ausreisepflichtigen nur 312 abgeschoben.
4. Durch die vorgenommene Personalverstärkung im Bundesamt für Migration werden die Verfahren künftig schneller bearbeitet. Deshalb kann auf eine Verteilung von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten auf die Kommunen bis zum Abschluss ihrer Verfahren künftig verzichtet werden. Einen generellen Wintererlass für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten lehnen wir ab.
5. Weitere Erstaufnahmeeinrichtungen dürfen hinsichtlich ihrer Kapazität nur in enger Abstimmung mit der zuständigen Gemeinde geplant werden. Sonst würde – wie zuletzt in Boostedt - die Akzeptanz vor Ort gefährdet und damit radikalen Kräften ihre Menschenfängerei erleichtert.
6 . Die Landesregierung muss die Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber vor Ort wirksam unterstützen. Dazu gehört die Beseitigung bürokratischer Hürden - wie beispielsweise im Fall Schackendorf.
7. Das Land muss die Kommunen bei der Betreuung der hohen Zahl zum Teil stark traumatisierter Menschen wirksam unterstützen. Wer dabei zugesehen hat, wie Angehörige grausam getötet wurden, der braucht Hilfe. Diese kann mit der bisherigen Unterstützung des Landes nicht geleistet werden.
8. Auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer müssen durch entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten auf den Umgang mit traumatisierten Menschen und deren Bedürfnisse vorbereitet werden. Sonst werden sie selbst daran zerbrechen.
9. Die Zahl der Deutschlehrer für Flüchtlingskinder muss erhöht werden. Die Ausbildung benötigt zwei Jahre. Da das Land sie bislang versäumt hat (Kleine Anfrage), muss es dringend Abhilfe schaffen.
10. Das Land muss die Kommunen in die Lage versetzen, den Flüchtlingen und Asylbewerbern nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung auch in den Kommunen Deutschunterricht anbieten zu können.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel