Gebärdendolmetschen | | Nr. 342/22
Wir wollen gehörlose Menschen bestmöglich auf dem Arbeitsmarkt unterstützen
Zur Anpassung der Regelungen für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetschern erklärt die Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Menschen mit Behinderungen, Andrea Tschacher:
„Ich freue mich, dass das Integrationsamt Schleswig-Holstein seine Förderpraxis anpasst und gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab sofort frei zwischen Online- und Präsenzdolmetscherleistungen wählen können. Seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als eigene Sprache in Deutschland anerkannt. Verbunden mit unserem Ziel, den Zugang zu Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern weiter zu erleichtern und Bedarfe wie Angebote besser zusammenführen, ist die neue Förderpraxis hier der richtige Weg. Damit stärken wir sowohl die Rechte von gehörlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wie auch die Inklusion im Land. Inklusion und Barrierefreiheit sind für uns dabei untrennbar verbunden. Diese neue Wahlfreiheit ist ein wichtiger Schritt dabei, gehörlose Menschen bestmöglich auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und ihnen eine volle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen“, so Andrea Tschacher.
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Max Schmachtenberg
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