| Nr. 457/10

Wir brauchen den Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Die Fraktion „DIE LINKE“ stellt nun einen Antrag, der darauf abzielt, dass das Land Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative ergreifen soll, um das Asylbewerberleistungsgesetz aufzuheben.

Vor diesem Hintergrund – meine Damen und Herren von den LINKEN – hätten Sie sich vielleicht einmal fragen sollen, was wohl der Deutsche Bundestag dazu sagen wird, wenn ihn dieses Anliegen erreicht.

Spätestens da hätten Sie dann vielleicht bemerkt, dass sie mit Ihrer Idee nicht auf der Höhe der Zeit sind und zu spät kommen. Denn die GRÜNEN im Deutschen Bundestag sind Ihnen zuvor gekommen und haben bereits im. April 2010 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes in die parlamentarische Beratung eingebracht.

Aber anders als der vorliegende sehr allgemein gehaltene Antrag der LINKEN ist dieser Gesetzentwurf übrigens wesentlich konkreter ausgearbeitet.
Wie auch immer man inhaltlich im Einzelnen dazu stehen mag: Diesen Gesetzentwurf, der genau dieses Thema betrifft, hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 in die Ausschussberatung überwiesen. Es befassen sich jetzt also unsere zuständigen Kollegen im Bundestag damit, und zwar im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, im Innenausschuss, im Rechtsausschuss, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Ausschuss für Gesundheit und im Ausschuss des Deutschen Bundestages für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Insgesamt sind es also sechs Bundestagsausschüsse, und auch die Abgeordneten der LINKEN haben die Gelegenheit, sich hier einzubringen. Und falls es dann am Ende dazu kommt, dass sich die zuständigen Ausschüsse und der Bundestag für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aussprechen, dann wird dafür auch die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden müssen.

Damit habe ich wohl deutlich gemacht, dass bereits alles Nötige veranlasst ist.
Wir brauchen den Antrag der LINKEN dazu nicht. Er verfolgt nichts anderes als das Ziel, dass sich die Landesregierung eine Arbeit machen soll, die andere schon längst erledigen. Mehr noch: Dieser Antrag ist nur ein weiteres Beispiel dafür, dass sich die LINKEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag lieber mit der Bundespolitik beschäftigen, anstatt zu eigenen landespolitischen Themen eigene Lösungsansätze vorzulegen. Man gewinnt angesichts der Fülle der bundespolitischen Themen die sie regelmäßig in den Landtag einbringen den Eindruck, sie trauen den eigenen Bundestagsabgeordneten ihre Arbeit nicht zu.

Da dieses Thema bereits da beraten wird, wo es hingehört, bin ich nicht dafür haben, dass wir dies jetzt auch noch in unseren Ausschüssen diskutieren. Im Innen- und Rechtsausschuss hatten wir im November bereits weit über 36 unerledigte Plenaraufträge. Über den Antrag kann deshalb in der Sache abgestimmt werden. Wir werden ihn ablehnen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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