Strafvollzug | | Nr. 570/15
Wenn nur einer der Partner wirklich weiß, was er will, geht es für den anderen meistens schlecht aus – und das ist in diesem Fall Schleswig-Holstein
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier, hat angesichts der heute (15. Dezember 2015) von Justizministerin Anke Spoorendonk und Justizsenator Till Steffen bekannt gegebenen Prüfung einer engeren Zusammenarbeit im Strafvollzug nach den Zielen Schleswig-Holsteins gefragt.
„Eine Zusammenarbeit kann doch nur auf Grundlage klar definierter Ziele und Methoden im Strafvollzug vereinbart werden. Diese werden in Schleswig-Holstein mit dem Strafvollzugsgesetz derzeit gerade neu beraten. Auf welcher Grundlage verhandelt Frau Spoorendonk eigentlich?“, so Ostmeier. Klare Zielvorgaben habe offensichtlich nur die Hamburger Seite.
Der Hamburger Senat sei in seinem Konzept offensichtlich bereits sehr viel weiter fortgeschritten, als Schleswig-Holstein. Hamburg gehe es nicht zuletzt um eine deutliche Kosteneinsparung – unter anderem durch die Schließung der JVA Hanöfersand. Die heute präsentierten Pläne von Dr. Steffen seien seit Monaten medienöffentlich und würden von Experten – beispielsweise dem Kriminal- und Sozialpolitik-Experten Professor Bernd Maelicke – aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf die Resozialisierung scharf kritisiert. Frau Spoorendonk habe demgegenüber auch auf ausdrückliche Nachfrage bislang lediglich von vagen Fachgesprächen ohne konkrete Zielsetzung berichtet.
„Wenn nur einer der Partner weiß, was er will, geht es für den anderen meistens schlecht aus – und das ist in diesem Fall Schleswig-Holstein. Angesichts der offensichtlichen Planlosigkeit der schleswig-holsteinischen Justizministerin besteht zu befürchten, dass Hamburg auf Kosten Schleswig-Holsteins spart“, so Ostmeier.
Im Bereich des Frauenvollzugs habe Schleswig-Holstein mit Rücksicht auf Mutter-Kind-Beziehungen darüber hinaus eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Sie halte es deshalb für verantwortungslos, wenn Schleswig-Holstein diese Fürsorgeverpflichtung für straffällig gewordene Frauen und Mütter zukünftig nach Hamburg abgebe.
„Auf diesen Kernbereich des Vollzugs werden wir dann politisch keinen Einfluss mehr nehmen können. Der von Kollege Peters vorgenommene Vergleich mit der Sicherungsverwahrung ist in diesem Zusammenhang völlig unangemessen“, so die CDU-Justizexpertin.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel